Landtag Brandenburg Drucksache 6/6677 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.05.2017 / Ausgegeben: 29.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2687 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6545 Beitrag/Mitwirkung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP-HR) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) trägt die Verantwortung für die Entwicklung des gesamten ländlichen Raumes, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft, der Dorfentwicklung, des Naturschutzes sowie weiterer Zuständigkeitsbereiche. Damit trägt das MLUL die Umsetzungsverantwortung für weite Teile der Politik der Landesregierung für ca. 2/3 der Einwohner und 3/4 der Fläche des Landes Brandenburg, d.h. den ländlichen Raum. Die Bearbeitung und der Entwurf des Landesentwicklungsplanes für die Hauptstadtregion erfolgt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Dem Landtag wird der Landesentwicklungsplan nur zur Kenntnis gegeben und von der Landesregierung veröffentlicht. Im Zuge der öffentlichen Diskussion des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes in ca. 900 Stellungnahmen im 2. Halbjahr 2016 und in der Landtagsdebatte im Januar 2017 wurde ein erheblicher Nachbesserungsbedarf am LEP-HR deutlich. In der geäußerten Kritik standen insbesondere die Planungen für die Entwicklung des weiteren Metropolenraumes , d.h. des ländlichen Raum Brandenburgs, im Mittelpunkt. Für diese teilweise grundsätzliche Kritik an den Aussagen des Landesentwicklungsplanes zum ländlichen Raum kann nicht allein das MIL verantwortlich gemacht werden. Die gleiche Kritik gilt für die Wahrnehmung der Verantwortung durch das MLUL. Frage 1: Hat sich das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft im Zuge der Arbeiten des MIL und der gemeinsamen Landesplanung Berlin Brandenburg am Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion in Form von Zuarbeiten, Stellungnahmen, Teilnahmen an gemeinsamen Beratungen schriftlich und/oder mündlich geäußert bzw. mitgewirkt? Wenn ja, erbitte ich eine Zusammenstellung der Beiträge und Zuarbeiten des MLUL an das MIL zum Entwurf des LEP-HR. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6677 - 2 - Frage 2: Zu welchen Schwerpunkten hat das MLUL Hinweise, Anregungen, Änderungsforderungen , Erklärungen u.a. an das MIL zum LEP-HR übermittelt? Falls nein, warum nicht? Ist das MLUL bereit, seine Äußerungen, Zuarbeiten u.a. zum Entwurf des LEP-HR gegenüber dem MIL öffentlich zugänglich zu machen? zu den Fragen 1 und 2:Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg ist ein gemeinsamer Entwurf der Landesregierungen von Berlin und Brandenburg, welche den Landesentwicklungsplan nach Herstellung des Benehmens mit den zuständigen Parlamentsausschüssen als Rechtsverordnung für das jeweilige Landesgebiet erlassen. Beide Landesregierungen haben den Planentwurf als Kollegialorgane erarbeitet und durch Kabinettbeschlüsse bestätigt. An der Erarbeitung des Planentwurfes war das MLUL – wie auch die anderen Ressorts – unmittelbar beteiligt. Die Abstimmungen fanden v. a. im Rahmen von Sitzungen der interministeriellen Arbeitsgruppe statt und wurden im Vorfeld insbesondere durch die Abstimmung und Übergabe von Fachdaten des Umwelt- und Naturschutzes vorbereitet. Die Landesregierung steht als Ganzes für den Planentwurf, die Verantwortlichkeit für die evtl. Weiterentwicklung des Planentwurfes im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens wird wiederum von der gesamten Landesregierung gemeinsam wahrgenommen. Eine gesonderte Aufbereitung von Beiträgen und Zuarbeiten einzelner Ressorts im Rahmen des Entwurfsprozesses zum LEP HR ist nicht verfügbar.