Landtag Brandenburg Drucksache 6/6690 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.05.2017 / Ausgegeben: 31.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2640 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6442 Presseähnliche Nachrichtenangebote Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mehrere regionale Zeitungsverleger klagen gegen das Internet-Angebot des RBB vor Gericht, da dieses presseähnliche Nachrichtenangebote enthält. Frage 1: Was versteht die Landesregierung unter einem „presseähnlichen Nachrichtenangebot “? zu Frage 1: Nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2015 ist ein Angebot presseähnlich , wenn Text deutlich im Vordergrund steht. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Konkurrenz zwischen Zeitungen und öffentlich -rechtlichem Rundfunk? zu Frage 2: Zeitungen und öffentlich-rechtlicher Rundfunk stehen in einem journalistischen Wettbewerb. Ein journalistischer Wettbewerb zwischen verschiedenen Medien und Mediengattungen ist wünschenswert. Frage 3: Entsteht Zeitungen nach Ansicht der Landesregierung ein Wettbewerbsnachteil durch die Erhebung des sogenannten „Rundfunkbeitrags“ zu Gunsten des öffentlichrechtlichen Rundfunks? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Sieht die Landesregierung einen Vorteil im Wettbewerb zwischen Zeitungen und Rundfunk? zu Frage 4: vgl. Antwort auf Frage 2.