Landtag Brandenburg Drucksache 6/6703 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.05.2017 / Ausgegeben: 06.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2671 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6512 Ausbau der B87 – Nachfrage I Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit der Kleinen Anfrage 2582 habe ich angefragt, welche Planungen es für den Ausbau der B 87 gibt. In der Antwort DS 6/6297 wurde mitgeteilt , dass Maßnahmen in Planung sind. Jedoch habe ich danach gefragt: Welche Planungen es gibt? Der vorliegenden Antwort ist auch nicht zu entnehmen, wie mit den im Jahr 2013/2014 geplanten Aufweitungen der B 87 zwischen Herzberg/E und der A 13 bei Duben weiterverfahren wird. Durch die IHK Cottbus wurde eine Studie zum dringenden Ausbau der B 87 erarbeitet, in ihr wird herausgestellt, welche Bedeutung diese Bundesstraße für den Süden Brandenburgs hat. Auch wird in dieser Studie auf die bestehenden Mängel verwiesen, da diese Straße stark von LKW genutzt wird. Seit vielen Jahren fordert die Bundeswehr am Standort Schönewalde/Holzdorf, als auch der Städtebund Elbe-Elsteraue den Ausbau der Bundesstraßen ein, wiederholt wurden durch die jeweils amtierenden Ministerpräsidenten Zusagen getroffen, dieses Vorhaben nun anzupacken. Zuletzt wurde diese Zusage durch den Ministerpräsidenten zum Neujahrsempfang im Januar 2016 vor Vertretern der Bundeswehr, der Wirtschaft, der Politik und der Presse im Bundeswehrstandort Holzdorf getroffen. Die Presse hat darüber berichtet . Frage 1: Welche Aktivitäten gibt es, endlich einen flüssigen Verkehr, insbesondere Überholmöglichkeiten auf der B87, speziell zwischen Löhsten und Autobahnauffahrt Duben sicherzustellen , wann, in welchem Jahr, soll der flüssige Verkehr gewährleistet sein? (Bitte das strategische Konzept darstellen und erläutern!) zu Frage 1: Zur Verbesserung der Verkehrsqualität, insbesondere zur Schaffung von Überholmöglichkeiten und zur Vermeidung von Unfällen ist es geplant, die freie Strecke zwischen Duben und Luckau, die auch die höchste Verkehrsbelastung der B 87 westlich der Bundesautobahn A 13 aufweist, auf ca. 4,8 km 2-streifig mit wechselseitigen Überholfahrstreifen (RQ 11,5+) auszubauen. Die Maßnahme beinhaltet Anlagen zur separaten Landtag Brandenburg Drucksache 6/6703 - 2 - Führung des Radverkehrs. Zurzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Der Baubeginn ist abhängig von der Baurechtsschaffung und der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Frage 2: Welche Entwurfs,- welche Ausführungsplanungen und welche Begleitplanungen wurden seit dem Jahr 2000 für die einzelnen Straßenabschnitte erstellt? (Bitte einzeln auflisten und die Planungsnotwendigkeit erläutern einschließlich der jeweiligen Bauzeitplanung ) zu Frage 2: Folgende Planung wurde im Abschnitt Landesgrenze Sachsen – A 13 erstellt: - B 87, Ausbau der freien Strecke Duben – Luckau mit Schaffung von Überholabschnitten (z. Zt. Planfeststellungsverfahren) Frage 3: Welche finanziellen Mittel sind seit dem Jahr 2000 für alle Planungen aufgewendet worden? (Bitte alle Planungen für alle Abschnitte, nach Jahreszahlen einzeln auflisten) zu Frage 3: Es wurden bisher Planungsmittel in Höhe von: - 207.400 Euro für die „B 87, Ausbau der freien Strecke Duben – Luckau mit Schaffung von Überholabschnitten“ ausgegeben. Frage 4: Der Stadt Lübben wurde wegen dem ständigen Verkehrsproblem in der Stadt angedroht, das Prädikat Erholungsort abzuerkennen. Über mehrere Jahre erfolgten Planungsbeteiligungen für eine Umgehungsstraße um Lübben. Welchen Stellenwert hat die Planung der Umgehungsstraße in Lübben und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Frage 5: Welche Unterstützung erhält die Stadt Lübben, damit diese einerseits den Status Erholungsort nicht verliert, andererseits den starken LKW Verkehr endlich aus der Stadtdurchfahrt heraus zu verlegen? zu Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die B 87, OU Lübben ist als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL) enthalten. Dieser ist als Anlage des 6. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) am 31.12.2016 in Kraft getreten. Das in Planung befindliche Vorhaben wird durch einen projektbegleitenden Arbeitskreis flankiert. Für das Vorhaben erfolgt derzeit die verwaltungsinterne Prüf- und Genehmigungsphase. Nach der Abstimmung mit dem Bund (Gesehenvermerk ) werden auf dieser Grundlage die Planfeststellungsunterlagen erarbeitet. Die Notwendigkeit zur Entlastung der Ortsdurchfahrt ist unumstritten und wurde auch seitens des Bundes nicht infrage gestellt, allerdings ist die Umsetzung abhängig von der Baurechtschaffung und der Entscheidung des Bundes, zu welchem Zeitpunkt die Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zur Inbetriebnahme der B 87, OU Lübben wurden bzw. sind zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit folgende innerstädtischen Maßnahmen geplant: - B 87, OD Lübben Luckauer Straße (Bau 2010) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6703 - 3 - - B 87, OD Lübben KV B 87/B 115 (Bau 2012/13) - B 87, OD Lübben, Brücken ü. d. Schutzgraben und Umflutkanal einschließlich Straßenanbindung (z. Zt. Planfeststellungsverfahren) Unabhängig von der Planung zur OU Lübben (B 87) ist ein Ausbau der B 115 in der OD Lübben vorgesehen. Das Planfeststellungsverfahren für dieses Vorhaben soll im 1. Hj. 2017 eingeleitet werden. Der Baubeginn ist abhängig von der Baurechtschaffung und der Bereitstellung der finanziellen Mittel. Frage 6: Wann ist mit dem Baubeginn der Ortsumfahrung Herzberg/E zu rechnen? zu Frage 6: Der BPL weist für das Land Brandenburg insgesamt 57 Einzelvorhaben mit Planungsrecht mit den Dringlichkeiten „Laufend und fest disponiert“, „Vordringlicher Bedarf “ sowie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und darüber hinaus 18 Vorhaben im „Weiteren Bedarf“ aus, für die derzeit kein Planungsrecht besteht. Die B 101/B 87, OU Herzberg ist als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) im BPL enthalten. Die 57 Einzelvorhaben mit Planungsrecht werden sukzessive entsprechend ihrer Dringlichkeit abgearbeitet. Vorrang haben Vorhaben, die bereits einen fortgeschrittenen Planungs - bzw. Realisierungsstand erreicht haben sowie Vorhaben des vordringlichen Bedarfs in einem frühen Planungsstadium in den Streckenzügen des Blauen Netzes mit sehr hohem Verkehrsaufkommen sowie Maßnahmen im Grundnetz mit sehr großem ortsunverträglichen Verkehrsaufkommen. Die B 101/B 87 gehört nicht zu den disponierten Vorhaben . Die Einordnung der Maßnahme erfolgt in Abhängigkeit von der Abarbeitung des Planungsprogramms .