Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.05.2017 / Ausgegeben: 06.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2669 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/6510 Summ Summ Summ - Bienchen ist bald stumm Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Anfang März diesen Jahres informierte der Landesimkerverband darüber, dass mehr als 40 Prozent der Bienenvölker Brandenburgs den Winter nicht überlebt haben. Normal seien Verluste zwischen 10 und 15 Prozent, ein Bienensterben in diesem Ausmaß habe es seit 10 Jahren nicht mehr gegeben. Die Ursachen sind vielfältig, vor allem aber sind viele Bienenvölker durch Pestizide und den Nahrungsmangel in Monokulturen so geschwächt, dass sie der Varoa-Milbe nichts entgegenzusetzen haben (Immunsuppresion). Der Einsatz von sogenannten Pflanzenschutzmitteln macht nicht nur der Biene zu schaffen, sondern auch den Imkern, wenn Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Honig nachgewiesen werden. Verbraucherschutzminister Stefan Ludwig versprach im letzten Jahr weitere Untersuchungen, nachdem Glyphosat in der hundertfachen Menge als der erlaubten Höchstmenge von 0,05 mg pro Kilogramm im Honig nachgewiesen wurde1. Frage 1: Wird in Brandenburg Honig und Pollen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht? Wenn ja, welche Rückstände mit welchen Werten wurden seit 2000 nachgewiesen und wie bewertet die Landesregierung diese? (Bitte nach Probe, Ort, Testdatum , Anlass der Probe, Pflanzenschutzmittel und Wert des Rückstands tabellarisch aufschlüsseln .) Wenn nein, warum nicht? zu Frage 1: Die nachfolgende Tabelle stellt zusammenfassend die Zahl der auf Pflanzenschutzmittel untersuchten Honigproben/Jahr im Land Brandenburg dar. Zusätzlich sind die Höchstmengenüberschreitungen/Jahr abgebildet. Hierbei sind in dem gesamten Betrachtungszeitraum 2004 bis 2016 bei zwei Proben Höchstmengenüberschreitungen von Thiacloprid (2010) bzw. Azoxystrobin (2013) zu verzeichnen. Im Jahr 2016 gab es bei zwei von 58 untersuchten Proben eine Höchstmengenüberschreitung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Aufgrund des hohen Parameterumfangs (bis zu 500 Pflanzenschutzmittel pro Honig-Probe) sind die Daten zum besseren Verständnis in der nachstehenden Tabelle komprimiert zusammengefasst. Bei den Proben handelte es sich um ungefähr 93 % Planproben , der Rest waren Verdachtsproben. 1 https://www.welt.de/regionales/berlin/article156658229/weitere-Untersuchungen-von-Honig-auf-Glyphosat.html Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 2 - Tabelle: Honigproben, die auf Pflanzenschutzmittel untersucht wurden im Zeitraum 2004 - 2016 im Land Brandenburg Jahr Zahl der Honigproben, die auf Pflanzenschutzmittel untersucht wurden Höchstgehaltsüberschreitung (HGÜ) HGÜ ja/nein PSM mit HGÜ Wert in mg/kg 2004 132 nein 2005 150 nein 2006 82 nein 2007 18 nein 2008 76 nein 2009 69 nein 2010 44 ja (bei einer Probe ) Thiacloprid*1 0,028 2011 10 nein 2012 10 nein 2013 33 ja (bei einer Probe ) Azoxystrobin *1 0,02 2014 3*2 nein 2015 13 nein 2016 58 ja (bei zwei Proben ) Glyphosat 0,3 bzw.2,5 *1 Höchstgehaltsüberschreitung ohne Beanstandung (Nach Abzug eines Wertes für die Messunsicherheit gemäß SANCO- Dokument über “Method Validation and Quality Control Procedures for Pesticide Residues Analysis in Food and Feed“ überschritt der Gehalt nicht den in der VO (EG) 396/2005 festgelegten Rückstandshöchstgehalt, d.h. es handelte sich nicht um eine gesicherte Höchstgehaltsüberschreitung.) *2 Ab 2014 wurden die Honigproben zur Untersuchung in das NOKO-Kompetenzzentrum Hamburg gegeben. Die geringe Zahl an Honigproben, die auf den Gehalt an Pflanzenschutzmitteln untersucht wurden, liegt vermutlich im Wechsel der Zuständigkeit begründet. Einheimischer Honig zeigt kaum lebensmittelrechtlich relevante Auffälligkeiten hinsichtlich seines Pestizidgehaltes, Rückstandsparameter werden nicht als Routine geprüft. Da aus Brandenburg üblicherweise einheimischer Honig eingeliefert wird, stand daher die PSM- Analytik anfangs nicht im Vordergrund. Der Bedarf der Landkreise und kreisfreien Städte an Untersuchungen von Honig auf Pflanzenschutzmittel zeigt sich wieder ab 2015 mit steigender Probenzahl. Frage 2: Welche Grenzwerte gelten für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Honig und Pollen in Brandenburg? zu Frage 2: Die gesetzlichen Grenzwerte von Pflanzenschutzmittelrückständen in Honig sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs sowie in der Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 3 - Verordnung über Höchstmengen an Rückständen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln , Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmitteln (Rückstands -Höchstmengenverordnung - RHmV) bundesweit einheitlich geregelt. Die geltenden Grenzwerte für den Gehalt einzelner Pflanzenschutzmittel in Honig können unter folgendem Link eingesehen werden: http://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticidesdatabase /public/?event=product.resultat&language=EN&selectedID=375 Frage 3: Erhalten Imkerinnen und Imker eine Entschädigung, wenn ihr Honig aufgrund der Rückstände von „Pflanzenschutzmitteln“ nicht mehr verkehrsfähig ist? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Hersteller von Lebensmitteln erhalten grundsätzlich keine Entschädigung, wenn in ihren Produkten die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln überschritten bzw. nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel nachgewiesen wurden. Die Verantwortlichkeiten der Lebensmittelunternehmer sind in Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basis-Verordnung) geregelt. Darin wird festgelegt, dass Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür Sorge tragen, dass die Lebensmittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Die Lebensmittelunternehmen tragen die Primärverantwortung für die Einhaltung des Lebensmittelrechts. Frage 4: Wie wird das Qualitätsprodukt Honig in Brandenburg geschützt? Wie schützt und fördert die Landesregierung das Qualitätsprodukt Honig? zu Frage 4: Pro agro e.V. führt den Bienenhonig im Qualitätsprogramm "Qualitätserzeugnis -pro agro geprüft". Das Siegel wird allerdings von den Imkern seit 2011 nicht mehr aktiv genutzt. Pro agro e.V. plant für dieses Qualitätsprogramm eine Neugestaltung mit dem Ziel des Bürokratieabbaus bei gleichzeitiger Kostenreduzierung für teilnehmende Imker. Darüber hinaus hat jeder Imker die Möglichkeit, am Qualitätsprogramm des Deutschen Imkerbundes e.V. mit dem Markenzeichen „Echter Deutscher Honig“ teilzunehmen. Unabhängig von der Teilnahme an Qualitätsprogrammen fördert Brandenburg auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vom 17. Dezember 2013 aus Mitteln der EU und des Landes Qualitätsanalysen der von Imkern gezogenen Honigproben bezogen auf Untersuchungen zu den physikalisch-chemischen Merkmalen und zur botanischgeografischen Herkunft sowie die Prüfung von Bienenwachs auf Rückstände aus der Varroabekämpfung und auf sonstige Belastungen mit einem Zuschuss bis 70 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Analysekosten. Rückstandsuntersuchungen im Honig, die dem Lebensmittelrecht unterliegen, u.a. auf Arzneimittel und Kontaminanten, fallen entsprechend Auslegungshinweisen der KOM nicht darunter. Die Förderbedingungen sind in der Verwaltungsvorschrift des MLUL über die Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse auf der Web-Seite des MLUL öffentlich zugänglich: (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.249409.de). Frage 5: Wie ist im Schadensfall die Schadensnachweiserbringung geregelt, insbesondere wie müssen Menge und Beschaffenheit der toten Bienen sein, um einen Befund des Julius Kühn-Instituts zu erhalten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 4 - Frage 6: An welche Stellen/ Ansprechpartner können sich Imkerinnen und Imker im Schadensfall durch den Einsatz von „Pflanzenschutzmitteln“ wenden? Welche Schadensfälle werden von Seiten der Landesregierung anerkannt und wie erfolgt die Schadensnachweiserbringung ? zu Fragen 5 und 6: Bei begründetem Verdacht einer Bienenvergiftung können Bienen- und Pflanzenproben an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen des Julius-Kühn- Instituts (JKI) eingesandt werden. Die Untersuchungen sind für betroffene Imker kostenlos. Voraussetzung für die Untersuchung sind ein ausgefüllter Antrag mit Fragen zum Sachverhalt , eine Probe von mindestens 1000 toten Bienen (100 g) und eine Pflanzenprobe von etwa 100 g. Die Proben müssen frisch sein, sie sollten möglichst innerhalb von 24 h nach Schadensfeststellung gezogen werden. Das „Merkblatt für die Entnahme und Einsendung von Probenmaterial bei Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel“ des JKI informiert ausführlich, wie zu verfahren ist. Antragsformular und Merkblatt sind auf der Internetseite des JKI eingestellt (http://bienenuntersuchung.julius-kuehn.de/index.php?menuid=50). Im Schadensfall ist der Pflanzenschutzdienst des LELF zu informieren, möglichst sollte auch ein Vertreter der Imkerschaft hinzugezogen werden. Der Pflanzenschutzdienst recherchiert zum Pflanzenschutzmitteleinsatz bei den in Frage kommenden Landwirtschaftsbzw . Gartenbaubetrieben und entnimmt die Pflanzenproben von den behandelten Flächen. Außerdem unterstützt er beim Ausfüllen des Antrags und sendet die Bienen- und Pflanzenproben an das JKI. Das JKI informiert nach Erhalt der Proben den Einsender, ob das eingesandte Probenmaterial den Anforderungen entspricht und für eine Untersuchung geeignet ist. Danach erfolgt ein Biotest mit dem Probenmaterial an Larven der Gelbfiebermücke. Bestätigt der Test den Verdacht einer Vergiftung, schließt sich eine chemische Untersuchung an. Über die Untersuchungsergebnisse wird der Einsender durch das JKI informiert. War der Einsender der Pflanzenschutzdienst, informiert dieser zeitnah den betroffenen Imker. Lässt sich durch das Untersuchungsergebnis ein Verstoß gegen die Bienenschutzverordnung ableiten, muss der verantwortliche Landwirt oder Gärtner mit ordnungs- und förderrechtlichen Konsequenzen rechnen. Eine Schadensregulierung des Imkers erfolgt nicht über die Behörden, sondern über die Versicherung des Imkers oder auf zivilrechtlichem Weg. Frage 7: Welche Maßnahmen und Untersuchungen mit welchem Ergebnis wurden im Verbraucherschutzministerium nach Ankündigung des Ministers im letzten Jahr unternommen , um die Bienenprodukte vor Pflanzenschutzmittel-Rückständen zu schützen? zu Frage 7: Aufgrund des Nachweises von Glyphosat über dem zulässigen Höchstwert in einer Honigprobe im Jahr 2016 wurde ein Landesprogramm mit dem Ziel durchgeführt, einen Überblick über die Belastungssituation von Brandenburger Honig zu bekommen. Dazu wurden 39 Proben, vor allem Blütenhonige, von Brandenburger Imkern überwiegend aus der Honigernte 2016 auf Glyphosat untersucht. In 36 Proben lag der Gehalt unter der Nachweisgrenze von 0,01 mg/kg. Bei 3 Honigproben war Glyphosat nachweisbar (3 x Sommerblütenhonig), wobei in einer Probe der zulässige Höchstwert von 0,05 mg/kg überschritten wurde. Die Untersuchungen haben ergeben, dass Glyphosat in Brandenburger Honig kein flächendeckendes Problem darstellt, sondern nur punktuell nachgewiesen wurde. Hier erfolgte gemeinsam mit dem Pflanzenschutzdienst eine Ursachenforschung. Auch die Untersuchungsergebnisse anderer Bundesländer decken sich mit diesem Ergeb- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 5 - nis. Insbesondere im Vergleich mit den Ergebnissen der Partnerländer der Norddeutschen Kooperation ist keine flächendeckende Belastung von Honig mit Glyphosat erkennbar. Das Ergebnis des Landesprogramms wurde auch auf der Internetseite des MdJEV veröffentlicht . (https://mdjev.brandenburg.de/verbraucherschutz/lebensmittelueberwachung.html) Frage 8: Welche koordinierten Maßnahmen zwischen dem Verbraucherschutzministerium und dem Landwirtschaftsministerium wurden in dieser Legislatur vereinbart, um die Biene und deren Produkte generell, und vor den negativen Auswirkungen vor „Pflanzenschutzmitteln “ im Speziellen zu schützen? zu Frage 8: Bei Nachweisen von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln aus Brandenburg besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg. Auch bei den im letzten Jahr ermittelten Glyphosatrückständen im Honig wurde gemeinsam nach den Ursachen geforscht. Durch den Pflanzenschutzdienst wurden Hinweise für die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. (http://www.isip.de/isip/servlet/page/deutschland/regionales/brandenburg/fachinfo_pflanze nschutzdienst/allgemeiner_pflanzenschutz?id=143706) Frage 9: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zum Zusammenhang zwischen der Schwächung von Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel und den damit geschwächten Widerstandskräften (Immunsuppression) gegen die Varroamilbe vor? zu Frage 9: Der Landesregierung liegen keine wissenschaftlich validierten Erkenntnisse zur Immunsuppression bei Bienenvölkern durch Pflanzenschutzmittel (Neonikotinoide) vor. Die Ergebnisse aus einigen Untersuchungen wissenschaftlicher Einrichtungen an einzelnen Bienen geben zwar berechtigten Anlass zur Annahme einer toxischen Wirkung auf die Biene mit negativem Einfluss auf die Orientierung der Biene für Futtersuche und Rückkehr zum Stock. Jedoch lässt sich daraus aufgrund von Untersuchungsergebnissen anderer wissenschaftlicher Einrichtungen für ein ganzes Volk und dessen Überlebensfähigkeit mit mehreren tausend Flugbienen keine Schwächung der Widerstandskraft eines Volkes gegen die Varroamilbe ableiten. Neuere Untersuchungen des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. an Bienen ohne Vorschäden und unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln deuten vielmehr an, dass Varroa induzierte Infektionen der Bienen mit Viren zu einer Schwächung der Widerstandskraft von infizierten Bienenvölkern führen. Frage 10: Welche Möglichkeiten hat ein Imker seine Bienen vor der Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln zu schützen, wenn er im Sammelgebiet seiner Bienen die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln beobachtet (Zuständigkeit, rechtliche Rahmen, etc.)? zu Frage 10: Bei der Anwendung von bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln müssen die Bestimmungen der Bienenschutzverordnung eingehalten werden. Z. B. dürfen bienengefährliche Pflanzenschutzmittel im Umkreis von 60 m um den Bienenstand nur mit Genehmigung des Imkers ausgebracht werden. Das gilt auch, wenn sich dort keine blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen befinden. Außerdem können für einzelne Pflanzenschutzmittel auch Anwendungsbestimmungen vergeben werden, die z. B. eine Informationspflicht an den Imker vorschreiben. Der Pflanzenschutzdienst des LELF kontrolliert die Einhaltung dieser Bestimmungen. Eine rechtliche Möglichkeit, den zulassungsgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 6 - im Flugradius seiner Bienen zu unterbinden, hat der Imker nicht. In den vergangenen Jahren haben sich die Landesbehörden verstärkt für eine gute Kommunikation zwischen Imkern und Landwirten bzw. Gärtnern eingesetzt und entsprechende Aktivitäten fachlich unterstützt. Beispielhaft zu nennen ist die Zusammenarbeit von Obstbaubetrieben und Wanderimkern. Hier werden auch bienenungefährliche Pflanzenschutzmittel während der Blüte der Obstgehölze mit Rücksicht auf die Honigbiene und weitere Blütenbesucher in der Regel und auf Empfehlung des Pflanzenschutzdienstes nachts ausgebracht. Frage 11: Wie viele Bienenvölker gibt es aktuell im Land Brandenburg? Wie sind die Bienenvölker in den einzelnen Landkreisen verteilt? zu Frage 11: Nach letzten Schätzungen per 31.10.2016 hielten die Brandenburger Imker insgesamt rund 45.600 Bienenvölker. Für eine amtliche statistische Erfassung der Bienenhaltung gesamt sowie nach Kreisen gibt es keine Rechtsgrundlage. Sie wird daher nicht geführt. Eine Abfrage zum Registrierungsstand der Bienenhaltung entsprechend Bienenseuchenverordnung bei den Kreisveterinärämtern im Jahr 2012 ergab nachfolgendes Ergebnis: BRB 336 / CB 313 / FF 685 / P 500 / BAR 2.401 / LDS 2.180 / EE 1.972 / HVL 1.858 / MOL 4.722 / OHV 2.140 / OSL 1.452 / LOS 1.864 / OPR 2.091 / PM 2.500 / PR 1.173 / SPN 1.274 / TF 1.798 / UM 3.192 / Gesamt 32.451. Frage 12: Gibt es eine für alle Imker verpflichtende Wanderordnung im Land Brandenburg ? Wenn ja, wo ist diese einsehbar? Wenn nein, hält die Landesregierung einer verpflichtende Wanderordnung für notwendig? zu Frage 12: Eine für alle Imker verpflichtende Wanderordnung für das Land Brandenburg gibt es nicht. Auf der Web-Seite des MLUL (http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.210733.de) wird mit einem Merkblatt zur Wanderung mit Bienenvölkern über rechtliche Aspekte der Wanderung mit Bienen informiert sowie auf die Wanderordnung des Landesverbandes Brandenburgischer Imker e.V. hingewiesen. Die Möglichkeit einer verpflichtenden Wanderordnung für das Land Brandenburg wurde in der Vergangenheit geprüft. Es besteht keine rechtliche Basis für den Erlass einer verpflichtenden Wanderordnung. Daher wurde alternativ oben bezeichnetes Merkblatt erstellt. Frage 13: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung zum Schutz der Belegstellen ? Wie viele gibt es, die störungsfrei von Einwanderung arbeiten? zu Frage 13: Die Zuständigkeit für die Einhaltung der 10-km-Schutzbereiche der nach Brandenburgischem Bienenzuchtgesetz (BbgBienG) vom 08.01.1996 staatlich anerkannten 7 Belegstellen haben die für den Schutzbereich örtlich zuständigen Behörden der Landkreise auf Grundlage Ordnungsbehördlicher Verordnungen, erlassen von den Kreistagen . Hier sind die Eingriffsbefugnisse der kreislichen Ordnungsbehörden bei unberechtigter Einwanderung geregelt. Statistiken über berechtigte oder unberechtigte Einwanderungen von Imkern in die Schutzbereiche der Belegstellen werden nicht geführt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6704 - 7 - Frage 14: Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Landwirten und Imkern setzt die Landesregierung um, um Bienen und andere blütenbesuchende Insekten in der trachtenarmen Zeit nach der Lindenblüte mit einem alternativen, ausreichenden Pollenangebot vor dem Verhungern zu bewahren? zu Frage 14: Zahlreiche Greeningmaßnahmen und konkrete Förderangebote des KULAP haben einen positiven Effekt auf das Nahrungsangebot für Bienen. Dazu gehört der Anbau von Zwischenfrüchten, die extensive Bewirtschaftung von Grünland, der Erhalt von Saumstrukturen und die Förderung des ökologischen Anbaus. Frage 15: Zu welchen Ergebnissen kam die Internationale Bienenkonferenz im März 2017 in Berlin und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen für das Land Brandenburg? zu Frage 15: Die Internationale Bienenkonferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im März 2017 behandelte unter anderem die Problembereiche Bienenkrankheiten und Biodiversität sowie Schutz von Bestäubern bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Deutlich wurden viele offene, noch wissenschaftlich zu beantwortende Fragen, aber auch die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung der Landwirte mit den Imkern bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Schlussfolgernd wird entsprechend den Möglichkeiten des Landes beispielsweise die Forschung am Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. zu den Problemkreisen Bienenkrankheiten und Erhaltung der Biodiversität weiter unterstützt. Auf die Bemühungen der Landesbehörden, die Kommunikation zwischen Imkern und Landwirten bzw. Gärtnern zu verbessern, wurde bereits in der Antwort zu Frage 10 eingegangen. Auf den jährlich stattfindenden Schulungen für Landwirte und Gärtner hat das Thema Bienenschutz seinen festen Platz. Das LELF hat auf dem Informationsportal www.isip.de/psd-bb unter „Allgemeiner Pflanzenschutz“ eine gesonderte Rubrik „Informationen für Imker“ eingerichtet, aus der die Kontaktdaten des Pflanzenschutzdienstes Brandenburg hervorgehen und auch zu Antrag und Merkblatt des JKI zur Untersuchung von Bienenvergiftungen eine Verlinkung existiert. Frage 2: Welche Grenzwerte gelten für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Honig und Pollen in Brandenburg?