Datum des Eingangs: 20.02.2015 / Ausgegeben: 25.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/671 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 211 der Abgeordneten Rainer Genilke und Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 6/490 Wortlaut der Kleinen Anfrage 211 vom 23.01.2015: Ortsumgehung Lübben (B 87) Die geplante Ortsumgehung der Bundesstraße 87 bedeutet für die Stadt Lübben einen wichtigen Schritt hin zu einer Entlastung der Innenstand. Nach langen Auseinandersetzungen über die konkrete Ausgestaltung der Ortsumgehung war vom MIL zuletzt stets die sogenannte “Fleischerhakenvariante“ favorisiert worden. Kürzlich soll ein Urteil mit Bezug auf die Ortsumgehung der B 87 ergangen sein, welches die bisherigen Planungen in Frage stellen könnte. Wir fragen die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von einem Gerichtsverfahren bzw. –urteil betreffend die Ortsumgehung der B 87 im Bereich Lübben (falls ja, bitte erläutern)? 2. Wie bewertet die Landesregierung dieses Urteil? 3. Wie ist der Planungsstand der Ortsumgehung? Wann ist mit einer Realisierung zur rechnen? 4. Hält die Landesregierung an der sogenannten „Fleischerhakenvariante“ als favorisierte Variante für die Ortsumgehung fest? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung Kenntnis von einem Gerichtsverfahren bzw. –urteil betreffend die Ortsumgehung der B 87 im Bereich Lübben (falls ja, bitte erläutern)? Zu Frage 1: In die Diskussion um die Linienführung der B 87 im Bereich der OU Lübben wurde das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. Juni 2014 eingebracht, das den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP BB) aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die im LEP BB festgelegten Ziele der Raumordnung gelten fort. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung dieses Urteil? Zu Frage 2: Die Landesregierung teilt die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts nicht und hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Das Verfahren ist vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig. Frage 3: Wie ist der Planungsstand der Ortsumgehung? Wann ist mit einer Realisierung zur rechnen? Zu Frage 3: Derzeit erfolgt die Aufstellung des Richtlinienentwurfes (technischer Entwurf) gemäß den Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012). Die Umsetzung der Maßnahme ist von der Baurechtschaffung und der Bereitstellung der Mittel durch den Bund nach erfolgter Zustimmung zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 abhängig. Aufgrund des frühen Planungsstadiums ist derzeit keine seriöse Aussage zu einem konkreten Baubeginn möglich. Frage 4: Hält die Landesregierung an der sogenannten „Fleischerhakenvariante“ als favorisierte Variante für die Ortsumgehung fest? Zu Frage 4: Ja, die linienbestimmte Trasse wurde jedoch deutlich optimiert. Dieser Prozess wurde durch einen projektbegleitenden Arbeitskreis flankiert.