Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.05.2017 / Ausgegeben: 06.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2682 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6539 Fortbildungsangebote für Familienrichter im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Begriff Familienrichter bezeichnet Richter, wenn sie in Familiensachen tätig sind. Diese Definition weist auf ein großes Dilemma hin: ein Richter wird zum Familienrichter, wenn ihm laut der Geschäftsordnung des Gerichts ein Scheidungsverfahren bzw. ein Sorgerechts-oder Umgangsverfahren übertragen wird. Letzteres geschieht wie in einer Lotterie nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der klagenden Partei. Eine Fortbildungspflicht ist im Richtergesetz nicht verankert. Dieses Grundproblem benennt den ehemaligen Familienrichter H.-Ch.P.(zuletzt AG Potsdam), wenn er sagt, die fachliche Kompetenz von Familienrichtern auf psychologischem, psychiatrischen bzw. pädagogischem Feld sei unverändert zufallsabhängig. Er fordert deshalb die Einrichtung von Spezialdezernaten für Kindschafts-, Jugend- und Jugendschutzsachen und außerdem besondere Qualifizierungsmaßnahmen, d.h. eine spezielle Ausbildung vor dem Einsatz als Familienrichter und regelmäßige Fortbildungskurse. Überträgt man seine Forderung auf kleinere Amtsgerichte ist es folgerichtig, dass dort ausschließlich entsprechend geschulte Richter mit Sorgerechts- bzw. Umgangsverfahren betraut werden Frage 1: Welche Fortbildungsangebote für Familienrichter gab es ab 2015 und gibt es gegenwärtig im Land Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Umfang und Inhalten) zu Frage 1: Für Familienrichterinnen und Familienrichter werden seit 2015 die folgenden Fortbildungen angeboten: Bezeichnung von bis Ort Einführung in das Ehe- und Familienrecht 08.02.2015 14.02.2015 DRA Wustrau Bilanzierung, Einkommens- und Vermögensbewertung bei Selbstständigen zu familienrechtlichen Zwecken 17.02.2015 18.02.2015 KW Familienrechtskolleg - Modul 1 28.04.2015 30.04.2015 KW Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 - 2 - Revolution im internationalen Familienrecht: EU-Verordnung und Staatsverträge statt EGBGB. Was hat sich geändert 25.05.2015 29.05.2015 DRA Trier Familienrechtliches Kolloquium 01.06.2015 02.06.2015 KW Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 07.06.2015 12.06.2015 DRA Trier Fachtagung 8 Jahre interdisziplinäre Zusammenarbeit - Beschleunigtes Familienverfahren 10.06.2015 KW Einführung in das Familienrecht 14.06.2015 19.06.2015 DRA Trier Familienrechtskolleg - Modul 2 29.06.2015 30.06.2015 KW Familienrecht für Fortgeschrittene 05.07.2015 10.07.2015 DRA Trier Brennpunkt Unterhalt - Recht im stetigen Wandel 19.07.2015 24.07.2015 DRA Trier Unterhaltsrecht 01.09.2015 KW Familienrechtskolleg - Modul 3 23.09.2015 25.09.2015 KW Familienrechtskolleg - Modul 4 16.11.2015 17.11.2015 KW Praktische Fragen des Familienrechts 29.11.2015 05.12.2015 DRA Wustrau Gewalt in der Familie - Familien- und strafrechtliche Aspekte, Stalking und Kindesmissbrauch 31.01.2016 05.02.2016 DRA Trier Einführung in das Ehe- und Familienrecht 07.02.2016 13.02.2016 DRA Wustrau Familienrechtskolleg - Module 5 - Eltern 2+3 16.02.2016 17.02.2016 KW Familienrecht für Fortgeschrittene 21.02.2016 26.02.2016 DRA Wustrau Familienrecht für Dezernatswechsler 29.02.2016 04.03.2016 DRA Trier Interdisziplinäres Jugendstraf- und Familienrecht 06.03.2016 11.03.2016 DRA Wustrau Freiheitsentziehungssachen gemäß §§ 415ff. FamFG 08.03.2016 KW Familienrechtskolleg - Modul 6, Eltern 4 10.03.2016 11.03.2016 KW Entwicklungen im Unterhaltsrecht 14.03.2016 17.03.2016 DRA Wustrau Familienpsychologische Gutachten 16.05.2016 20.05.2016 DRA Trier Grundlagen der Buchhaltung und Bilanzierung Fachtag Familienrecht 19.05.2016 KW Familienrechtliches Kolloquium 09.06.2016 10.06.2016 KW Familienrechtskolleg - Modul 7, Jugendamt und Sachverständige 22.06.2016 24.06.2016 KW Familienrecht für Dezernatswechsler 27.06.2016 01.07.2016 Bad Nenndorf Kindschaftsrecht in der familiengerichtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen 11.07.2016 15.07.2016 DRA Wustrau Fachtagung: §1666 BGB, Qualitätskriterien für ein gelungenes jugendamtliches und familiengerichtliches Verfahren 13.07.2016 Schloss Glienicke Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 - 3 - Einführung in das Familienrecht 17.07.2016 23.07.2016 DRA Trier Unterhalt - Immer aktuell 25.09.2016 30.09.2016 DRA Trier Konfliktlösung im Sorge- und Umgangsrecht 24.10.2016 28.10.2016 DRA Wustrau Versorgungsausgleich 21.11.2016 KW Kinderschutz, Jugendhilfe und familiengerichtliche Gutachten 04.12.2016 08.12.2016 DRA Wustrau Familienpsychologische Gutachten - Qualitätskriterien für eine wissenschaftlich fundierte Begutachtung - 13.01.2017 KW Praktische Fragen des Familienrechts 15.01.2017 21.01.2017 DRA Wustrau Familienpsychologische Gutachten 23.01.2017 27.01.2017 DRA Trier Familienrechtskolleg - Modul 1 Kind 1 24.01.2017 26.01.2017 KW Einführung in das Ehe- und Familienrecht 05.02.2017 11.02.2017 DRA Wustrau Einführung in das Familienrecht 05.02.2017 10.02.2017 DRA Trier Familienrecht für Dezernatswechsler 27.02.2017 03.03.2017 Königslutter Familienrechtskolleg - Modul 2 Jugend 03.04.2017 04.04.2017 KW Anhörung im Adoptionsverfahren 25.04.2017 KW Familienrechtliches Kolloquium 25.04.2017 KW Fachtagung: Hilfe! Welche Hilfe hilft - wann? Interventionen und Hilfen im Zusammenwirken des jugendamtlichen und familiengerichtlichen Verfahrens gem. § 1666 BGB, § 8a SGB VIII 23.05.2017 Schloss Glienicke Familienrecht für Fortgeschrittene 11.06.2017 16.06.2017 DRA Trier Familienrechtskolleg - Modul 3 Kind 2 04.07.2017 06.07.2017 KW Familienrechtskolleg Modul 8 (Jugendamt und Jugendhilfe) "Jugendhilfe nach dem SGB VIII" 11.07.2017 12.07.2017 KW Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht 03.09.2017 08.09.2017 DRA Wustrau Familienrechtskolleg - Modul 4 Eltern Teil 1 10.10.2017 11.10.2017 KW Grundlagen der Buchführung und Bilanzierung : Fachtag FamR 19.10.2017 KW Frage 2: In welchem Umfang wurden und werden die bestehenden Fortbildungsangebote angenommen und genutzt? zu Frage 2: Die Fortbildungsangebote sind in der Regel ausgebucht. Der überwiegende Teil der in der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen (KW) durchgeführten Veranstaltungen ist für 25 Personen ausgerichtet, einige wenige für 40 Personen. Die Plätze gehen zu 1/3 an Richterinnen und Richter aus dem Land Brandenburg und zu 2/3 an Richterinnen und Richter aus dem Land Berlin. Für an der Deutschen Richterakademie (DRA) durchgeführte Veranstaltungen erhält das Land Brandenburg 1-2 Plätze pro Fortbildung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 - 4 - Frage 3: Gibt es einen Zusammenhang von Nachfrage und Interesse in Abhängigkeit von Thema, Dauer und Ort der Fortbildungsveranstaltungen? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Wurden und werden Inhouse-Schulungen angeboten und durchgeführt ? zu Frage 4: Im abgefragten Zeitraum wurden keine Inhouse-Schulungen für Familienrichter und -richterinnen angeboten oder durchgeführt. Frage 5: Gibt es einen Zusammenhang von Nachfrage und Interesse in Abhängigkeit von a) der beruflichen Herkunft der Dozenten/Referenten (psychosoziale Berufsgruppen – Juristen) und b) der institutionellen Verankerung der Dozenten/Referenten (psychosoziale Beratungspraxis – Justizangehörige)? zu Frage 5 a) und b): Nein. Frage 6: Welche Anreize gab es für die Richter, Fortbildungsangebote wahrzunehmen ? zu Frage 6: Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichterinnen und -richter ist freiwillig. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entstehen keine Kosten. Anreise, Verpflegung und Unterkunft werden vom Dienstherrn übernommen. Während der Dauer der Fortbildung sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Dienst freigestellt. Das Prinzip der Freiwilligkeit beruht auf der für eine erfolgreiche interaktive Fortbildung notwendigen intrinsischen Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Konzept appelliert an das Berufsethos der Richterinnen und Richter und hat sich als erfolgreich erwiesen. Frage 7: In welchem Umfang und in welcher Ausgestaltung gibt es in Brandenburg eine interdisziplinäre Zusammenarbeit/interdisziplinäre Arbeitskreise im Bereich des Familienrechts? zu Frage 7: Familienrichterinnen und Familienrichter beteiligen sich unter anderem an den Amtsgerichten in Potsdam, Neuruppin, Schwedt, Perleberg, Senftenberg, Strausberg, Lübben, Rathenow und Fürstenwalde an regelmäßigen, seit mehreren Jahren stattfindenden Treffen mit Vertretern des Jugendamtes, der Jugendhilfeeinrichtungen und Verfahrenspflegern zu unterschiedlichen Themen des Kindschaftsrechts. Organisiert werden diese Treffen überwiegend von den Jugendämtern. Darüber hinaus haben sich an einigen Amtsgerichten im Land Brandenburg Arbeitskreise und Formen der interdisziplinären Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten gebildet. Folgende Institutionen sind hervorzuheben: Bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen besteht seit ca. 10 Jahren ein Arbeitskreis zum Thema „Kindschaftsrecht“. Bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin findet seit vier Jahren je nach Bedarf etwa drei- bis viermal im Jahr unter der Leitung des Landkreises Barnim ein Arbeitstreffen zum Thema Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 - 5 - „Kinderschutz“ unter Teilnahme des Direktors des Amtsgerichts in seiner Eigenschaft als Familienrichter statt. Bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) wurde 1998 im Zusammenhang mit der sogenannten Kindschaftsrechtsreform die „AG Kindschaftsrecht“ gegründet, die zur Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Caritasverbands für das Erzbistum Berlin e. V. gehört. In diesem Rahmen findet etwa alle sechs Wochen ein Erfahrungsaustausch statt, an dem neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Familienrichterin des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) teilnimmt. Darüber hinaus lädt das örtliche Jugendamt etwa einmal jährlich zu einem Arbeitskreis ein, an dem Richterinnen und Rechtspflegerinnen des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) teilnehmen. Die Besprechungen befassen sich jeweils mit einem Schwerpunktthema (z.B. Unterhaltsprobleme, Amtsvormundschaften, etc.) und bieten Gelegenheit zur Besprechung typischer Fallkonstellationen. Zudem sind in den vergangenen Jahren Gesprächsrunden mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des örtlichen Klinikums initiiert worden, an denen neben Bediensteten des Klinikums auch Familienrichterinnen und Rechtspflegerinnen des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes und Verfahrensbeistände teilgenommen haben. Die Gesprächsrunden betrafen in einem Fall die jugendpsychiatrische Abteilung des Klinikums, im anderen Fall die Geburtsklinik, um dort regelmäßig auftretende familienrechtliche Fragestellungen interdisziplinär zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Bei dem Amtsgericht Luckenwalde gibt es seit ca. 12 Jahren zwischen den Familienrichterinnen und Familienrichtern und dem Jugendamt ein jährliches Treffen, das neben dem Erfahrungsaustausch der Optimierung der Zusammenarbeit durch Vermeidung von Reibungsverlusten dient. Ferner findet seit ca. 8 Jahren einmal im Jahr ein Treffen mit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle in Luckenwalde statt und im Juni 2017 wird es erstmalig einen Erfahrungsaustausch mit dem Jugendamt Teltow-Fläming und der Familien - und Erziehungsberatungsstelle sowie mit den Familienrichterinnen und Familienrichtern des Amtsgerichts Zossen geben, der sich mit den Möglichkeiten, den Grenzen und der Frage hilfreicher Rahmenbedingungen in der Arbeit mit hochstrittigen Eltern befassen wird. Bei den kleineren Amtsgerichten werden keine Arbeitskreise gebildet, da ein direkter Kontakt der Familienrichterinnen und Familienrichter mit den entsprechenden Ämtern und Institutionen jederzeit gewährleistet ist. Frage 8: Wie werden die interdisziplinäre Zusammenarbeit/Arbeitskreise angenommen? zu Frage 8: Die bei Frage 7 genannten Arbeitsgruppen und Formen interdisziplinärer Zusammenarbeit werden gut angenommen. Sie werden ganz überwiegend schon seit vielen Jahren organisiert und haben sich bewährt. Frage 9: Welchen Teilnehmerkreis haben sie (Bitte aufschlüsseln nach Professionen und Institutionen)? zu Frage 9: An allen interdisziplinären Arbeitsgruppen sind die Familiengerichte und die Jugendämter beteiligt. Je nach Schwerpunkt und organisatorischer Zusammensetzung sind an den Arbeitskreisen auch folgende Berufsgruppen beteiligt: Rechtspfleger, Fachanwälte für Familienrecht, Klinikpersonal, Verfahrens-beistände, Beratungs- und Jugendhilfeeinrichtungen . Landtag Brandenburg Drucksache 6/6710 - 6 - Frage 10: Welche Inhalte interdisziplinärer Zusammenarbeit sind der Landesregierung bekannt? zu Frage 10: Die Inhalte hängen vom jeweiligen Schwerpunkt des Arbeitskreises ab. Hinsichtlich der einzelnen Schwerpunktthemen kann auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen werden. Frage 11: Welche Anreize gibt es für die Richter, an einer interdisziplinären Zusammenarbeit /interdisziplinären Arbeitskreisen teilzunehmen? zu Frage 11: Außerhalb der rein fachlichen Aspekte der Arbeitserleichterung durch eine verbesserte Kommunikation mit den beteiligten Stellen und einer Erweiterung vorhandener Kenntnisse gibt es keine Anreize. Frage 12: Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung die Bildung und Institutionalisierung interdisziplinärer Zusammenarbeit /interdisziplinärer Arbeitskreise im Bereich des Familienrechts? zu Frage 12: Es besteht das bereits in den Ausführungen zu Frage 1 zusammenstellte Fortbildungsangebot an der JAK sowie an der DRA. Darüber hinaus gibt es insbesondere für Familienrichterinnen und Familienrichter die Möglichkeit, eine Supervision in Anspruch zu nehmen, die derzeit zumindest kofinanziert wird. Frage 13: Wird die Teilnahme an interdisziplinären Arbeitskreisen oder an anderen Formen einer interdisziplinären Zusammenarbeit als zusätzliches Engagement im Rahmen der dienstlichen Beurteilung der Richter und Beamten des Landes Brandenburg gewürdigt? zu Frage 13: Die Bereitschaft zur Fortbildung ist ein Aspekt, der in der dienstlichen Beurteilung positiv gewürdigt wird. Frage 14: Sieht die Landesregierung eine Anpassung des Personalberechnungssystems (Pebb§y) im Hinblick auf die Teilnahme von Familien-und Jugendrichtern bzw. Staatsanwälten an interdisziplinären Arbeitskreisen zu Fragen der elterlichen Sorge als veranlasst? Wenn nein, aus welchen Gründen? zu Frage 14: Das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y beruht auf einer bundesweiten Erhebung der von den Justizbediensteten für die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte aufgewendeten Arbeitszeiten. Soweit Familien- und Jugendrichterinnen und - richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an interdisziplinären Arbeitsgruppen teilgenommen haben, sind die dafür aufgewendeten Zeiten bei der Erhebung erfasst worden und fließen so in die Personalbedarfsberechnung ein. Eine Anpassung des Systems ist insoweit daher nicht veranlasst.