Landtag Brandenburg Drucksache 6/6713 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.06.2017 / Ausgegeben: 06.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2686 der Abgeordneten Isabelle Vandre (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6544 Speicherung Personenbezogener Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ und darüber hinaus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Zum Beginn des Jahres 2017 antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur sog. Datei „Gewalttäter Sport“, die bei der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführt wird und bei dem LKA Nordrhein - Westfalen sitzt, dass in dieser bundesweit Angaben zu 11.000 Personen gespeichert seien. Diese Datei, in die die jeweiligen Länder ihre Informationen einspeisen, ist seit Längerem u.a. auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken, der fehlenden Information bei Eintragung in diese und der Länge der Speicherung der Daten in der Kritik. Hinzu kommt, dass laut Berichterstattung jede Person in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst werden könne, gegen die im Umfeld von Sportveranstaltungen Ermittlungsverfahren eröffnet wurden, oder deren Personalien festgestellt wurden. Die auf dieser Grundlage speicherbaren Daten können dabei eine Vielzahl von Informationen wie Angaben zum Beruf, Alter, aber auch Sprachmerkmale und Schuhgröße umfassen. Frage 1: Wie viele Personen mit Wohnort in Brandenburg sind aktuell in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst und wie hat sich diese Zahl in der vergangenen 10 Jahren entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren.) zu Frage 1: Die Anzahl der in der Datei „Gewalttäter Sport“ (GTS) gespeicherten Personen mit Wohnort in Brandenburg unterliegt aufgrund von tagaktuellen Aufnahmen sowie fristbzw . zweckgebundenen Aussonderungen ständigen Schwankungen. Gegenwärtig sind ca. 140 Personen mit Wohnort in Brandenburg in der Datei „GTS“ erfasst, nicht alle gehören einer hiesigen Fangruppierung an. Angaben für die zurückliegenden Jahre liegen hier erst mit der Saison 2010/11 vor. Sie schlüsseln sich wie folgt auf: Saison 2010/11 419 Personen Saison 2011/12 370 Personen Saison 2012/13 256 Personen Saison 2013/14 225 Personen Saison 2014/15 174 Personen Saison 2015/16 108 Personen Landtag Brandenburg Drucksache 6/6713 - 2 - Frage 2: Wie viele Personen, die in der DGS erfasst sind, zählen zum Umfeld welches Sportvereines? (Bitte aufschlüsseln nach Vereinen.) zu Frage 2: Bei der nachfolgenden Auslistung handelt es sich um alle erfassten Personen in der Datei „GTS“ im Land Brandenburg. Daher sind auch Personen erfasst, die ihren Wohnsitz nicht im Land Brandenburg haben. Verein Anzahl der Personen FC Energie Cottbus 63 SV Babelsberg 03 7 Dynamo Dresden 23 Borussia Dortmund 3 1. FC Union Berlin 21 BFC Dynamo 7 Hertha BSC 12 Schalke 04 1 Chemnitzer FC 1 Eintracht Braunschweig 1 1. FC Lok Leipzig 13 Hallescher FC 1 1. FC Magdeburg 7 Ludwigsfelder FC 18 Hansa Rostock 3 Stahl Brandenburg 1 TSV München 1 Rot Weiß Erfurt 23 FSV 63 Luckenwalde 1 FSV Mainz 05 1 FSV Union Fürstenwalde 1 FSV Zwickau 4 SV Falkensee Finkenkrug 5 Gesamtzahl 218 Frage 3: Informiert das Bundesland Brandenburg die in der DGS gespeicherten Personen von ihrer Aufnahme? Wenn nicht, warum? zu Frage 3: Nein. Eine Benachrichtigung der Betroffenen über die Einstellung in die Datei „GTS“ ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Frage 4: In welchem Umfang werden personenbezogene Daten durch das Land Brandenburg in der DGS gespeichert? Gibt es hierzu ein Abstufungsverfahren? zu Frage 4: Der Umfang der in der Datei „GTS“ personenbezogenen Daten ist bundeseinheitlich in der Errichtungsanordnung (EAO) des BKA festgelegt. Erfasst werden Personendaten , personenbezogene Hinweise, Personenbeschreibung, zusätzliche Personeninformationen , Maßnahmedaten sowie Fallgrunddaten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6713 - 3 - Frage 5: Wie verfährt das Land Brandenburg mit der Löschung der Daten? Erfolgt eine Löschung bei Einstellung von Ermittlungsverfahren oder Freispruch? Werden die Daten u.U. an noch anderer Stelle gespeichert? zu Frage 5: Die Daten werden gemäß Errichtungsanordnung gelöscht, wenn ihre Speicherung unzulässig oder nicht mehr erforderlich ist. Prüffristen, Speicherungsdauer und Veränderungen der personenbezogenen Daten richten sich nach § 32 Abs. 1 bis 9 BKAG. Die Daten aus der Datei „GTS“ werden nicht in anderen Datenbanken gespeichert. Frage 6: Gibt es neben der DGS weitere Sammlungen personenbezogener Daten der Brandenburger Behörden, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen? Wenn ja welche? Durch wen werden diese erhoben? Wie viele Personen sind aus welchen Gründen erfasst? (Bitte ordnen nach Vereinen) zu Frage 6:Es gibt neben der Datei „GTS“ derzeit im Polizeipräsidium keine weiteren Sammlungen personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehen. Frage 7: Gibt es neben der DGS weitere Datensammlungen, die von sog. fan - und szenekundigen Beamt_innen erfasst wurden? Wenn ja, für welche Vereine? Wie viele Personen sind in diesen aus welchen Gründen erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Vereinen.) zu Frage 7: In der Polizei des Landes Brandenburgs ist die Software „CRIME“ als Fall- und Analysesystem eingeführt. Das Polizeipräsidium ist gegenwärtig bestrebt, eine Fachanwendung CRIME „Störer Sport Brandenburg“ einzuführen. In dieser Fachanwendung soll die Verarbeitung polizeilich relevanter Daten für Zwecke der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballspielen , erfolgen. Derzeit befinden sich keine personenbezogenen Daten in der im Aufbau befindlichen Fachanwendung.