Datum des Eingangs: 20.02.2015 / Ausgegeben: 25.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/672 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 216 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Drucksache Nr. 6/496 Schwimmbadbau Am Brauhausberg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 216 vom 26.01.2015: Der vielfältigen Kritik an den gestiegenen Kosten für den Schwimmbadneubau Am Brauhausberg in Potsdam begegnet die Landeshauptstadt Potsdam in der Presse mit dem Argument, dass die Stadtwerke Potsdam GmbH die Finanzierung des Baus übernimmt. Nun gibt es Hinweise, dass die Landeshauptstadt Potsdam eine Bürgschaft für die Stadtwerke Potsdam GmbH übernehmen will. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Inwiefern ist das Land Brandenburg in die Finanzierung des Schwimmbadneubaus Am Brauhausberg in der Landeshauptstadt Potsdam involviert? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Landeshauptstadt Potsdam im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbau eine Bürgschaft für die Stadtwerke Potsdam GmbH übernehmen möchte? 3. Wann hat die Landeshauptstadt Potsdam die Kommunalaufsicht des Landes um eine Genehmigung dieser Bürgschaft gebeten (bitte genaues Datum)? 4. Welchen finanziellen Umfang und welche Rechtskonstruktion hat die Bürgschaft? 5. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Bürgschafts- und Kreditfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam? 6. Welche finanziellen Voraussetzungen müsste die Landeshauptstadt Potsdam erfüllen, um bürgschaftsfähig zu sein? 7. Welche Unterlagen muss die Landeshauptstadt Potsdam zur Prüfung bei der Landesregierung einreichen? 8. Liegt der Landesregierung zur Prüfung der Bürgschaftsübernahme der Vertrag mit dem Generalunternehmer Gerkan, Marg und Partner (gmp) vor? 9. Wer sind die Vertragspartner und welche sind die grundlegenden Konditionen des Vertrages (bitte ausführlich)? 10. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass mit dem Bau des Schwimmbades Am Brauhausberg am 05.12.2014 begonnen wurde, ohne dass offensichtlich die Finanzierung des Bades abschließend geklärt ist? 11. Inwieweit entstehen der Landeshauptstadt finanzielle Vorteile durch das Finanzkonstrukt; dass die Stadtwerke Potsdam GmbH als Kreditnehmer auftritt und nicht die Landeshauptstadt Potsdam (bitte möglichst genaue Schätzung der Bürgschaftsprovision in absoluten Zahlen)? 12. Welche haushaltstechnischen Gründe sieht die Landesregierung für die Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam, nicht selbst Kreditnehmerin und Eigentümerin zu werden? 13. Inwiefern birgt es Nachteile für die Landeshauptstadt Potsdam, dass sie (folglich die Bürger Potsdams) das Finanzierungrisiko für den Schwimmbadneubau mittragen möchte, aber nicht Eigentümer der Immobilie wird? 14. Welche Zuschussbeträge erhält die Stadtwerke Potsdam GmbH jährlich von der Landeshauptstadt Potsdam (bitte in absoluten Zahlen)? 15. Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung dieser jährlichen Zuschüsse an die Stadtwerke Potsdam aufgrund des Schwimmbadneubaus? 16. Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Situation und die Kreditwürdigkeit der Stadtwerke Potsdam GmbH? 17. Unter welchen Voraussetzungen wird die Landesregierung eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Potsdam für die Stadtwerke Potsdam GmbH genehmigen? 18. Wann und in welcher Art und Weise hat sich die Landesregierung gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam in der Frage der Genehmigung einer Bürgschaft positioniert (bitte ausführlich)? 19. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass die Stadtverordnetenversammlung Potsdam für die Finanzierung einen Kostenrahmen von ca. 36 Mio. Euro nicht abgestimmt hat? 20. Inwieweit ist die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage DS/276 korrekt, dass „der Kenntnisstand der Landesregierung zum Bauvorhaben der LHP lediglich dem der öffentlichen Information durch die Presse“ entspricht? 21. Warum wurde seitens der Landesregierung in der Kleinen Anfrage DS/276 nicht korrekt geantwortet (Fragen 2, 3 und 12)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwiefern ist das Land Brandenburg in die Finanzierung des Schwimmbadneubaus Am Brauhausberg in der Landeshauptstadt Potsdam involviert? zu Frage1: Die Landesregierung ist in die Finanzierung des Schwimmbadneubaus Am Brauhausberg in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) nicht involviert. Die Finanzierung des Schwimmbadneubaus erfolgt durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, an dem die LHP als Gesellschafterin beteiligt ist. Die Genehmigungsund Anzeigeverfahren, für die die Landesregierung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung sowie im haushaltswirtschaftlichen Bereich der Kommunen zuständig ist, beziehen sich grundsätzlich nicht auf Finanzierungsfragen der kommunalen Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts. Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, dass die Landeshauptstadt Potsdam im Zusammenhang mit dem Schwimmbadbau eine Bürgschaft für die Stadtwerke Potsdam GmbH übernehmen möchte? zu Frage 2: Ja, am 11. Dezember 2014 ist in einem ersten Gespräch zwischen der LHP und dem Ministerium des Innern und für Kommunales die Frage einer eventuellen Bürgschaftsübernahme durch die LHP erörtert worden. Siehe auch Antwort zu Frage 20. Frage 3: Wann hat die Landeshauptstadt Potsdam die Kommunalaufsicht des Landes um eine Genehmigung dieser Bürgschaft gebeten (bitte genaues Datum)? Frage 4: Welchen finanziellen Umfang und welche Rechtskonstruktion hat die Bürgschaft? zu den Fragen 3 und 4: Ein konkreter Antrag auf Genehmigung der Bürgschaftsübernahme liegt bisher nicht vor. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Bürgschafts- und Kreditfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam? Frage 6: Welche finanziellen Voraussetzungen müsste die Landeshauptstadt Potsdam erfüllen, um bürgschaftsfähig zu sein? zu den Fragen 5 und 6: Auf Grundlage des aktuell rechtskräftigen Haushaltsplanes 2013/2014 sowie der darin enthaltenen mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist fraglich, ob die LHP als bürgschaftsfähig eingestuft werden kann. Es obliegt insoweit der LHP im Rahmen des noch zu beschließenden Haushaltsplanes 2015/2016 das Wiedererreichen der dauernden Leistungsfähigkeit und damit ihre grundsätzliche Bürgschaftsfähigkeit nachzuweisen. Frage 7: Welche Unterlagen muss die Landeshauptstadt Potsdam zur Prüfung bei der Landesregierung einreichen? zu Frage 7: Im Rahmen eines noch einzureichenden Antrages auf Genehmigung der Übernahme der Bürgschaft wären von der LHP insbesondere der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Übernahme der Bürgschaft, die genehmigungspflichtige Vereinbarung (Bürgschaftserklärung), eine Erklärung zur beihilferechtlichen Zulässigkeit des Rechtsgeschäftes, ein Nachweis über die aktuelle finanzielle und wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers, eine Einschätzung zum Risiko der Inanspruchnahme sowie der beschlossene Haushaltsplan 2015/2016 vorzulegen. Frage 8: Liegt der Landesregierung zur Prüfung der Bürgschaftsübernahme der Vertrag mit dem Generalunternehmer Gerkan, Marg und Partner (gmp) vor? Frage 9: Wer sind die Vertragspartner und welche sind die grundlegenden Konditionen des Vertrages (bitte ausführlich)? zu den Fragen 8 und 9: Der Vertrag mit dem Generalunternehmer liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 10: Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass mit dem Bau des Schwimmbades Am Brauhausberg am 05.12.2014 begonnen wurde, ohne dass offensichtlich die Finanzierung des Bades abschließend geklärt ist? zu Frage 10: Die Landesregierung hat auf das wirtschaftliche Verhalten eines kommunalen Unternehmens in Rechtsform des Privatrechts, wie z. B. einer GmbH, keinen unmittelbaren Einfluss. Sollte das Handeln eines solchen Unternehmens gegen gemeindewirtschaftsrechtliche Bestimmungen der Brandenburger Kommunalverfassung verstoßen – was hier nicht zu erkennen ist -, so richtet sich ein mögliches kommunalaufsichtliches Handeln gegen den kommunalen Unternehmensträger . Ein sogenannter förderschädlicher „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ kann relevant werden, wenn das Land Fördermittel für eine geplante Maßnahme in Aussicht stellt und der Fördermittelempfänger vor Erhalt des Bewilligungsbescheides mit der Maßnahme ohne ausdrückliche Genehmigung der Förderstelle bereits beginnt. Für das Schwimmbad Am Brauhausberg hat das Land jedoch keine Fördermittel in Aussicht gestellt. Beginnt ein kommunales Unternehmen des privaten Rechts also mit einer Investitionsmaßnahme, bevor z. B. eine abschließende Kreditzusage durch die finanzierenden Banken vorliegt, trägt das Unternehmen das diesbezügliche Risiko. Frage 11: Inwieweit entstehen der Landeshauptstadt finanzielle Vorteile durch das Finanzkonstrukt; dass die Stadtwerke Potsdam GmbH als Kreditnehmer auftritt und nicht die Landeshauptstadt Potsdam (bitte möglichst genaue Schätzung der Bürgschaftsprovision in absoluten Zahlen)? zu Frage 11: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 12: Welche haushaltstechnischen Gründe sieht die Landesregierung für die Entscheidung der Landeshauptstadt Potsdam, nicht selbst Kreditnehmerin und Eigentümerin zu werden? zu Frage 12: Haushaltstechnische Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben könnten, sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 13: Inwiefern birgt es Nachteile für die Landeshauptstadt Potsdam, dass sie (folglich die Bürger Potsdams) das Finanzierungrisiko für den Schwimmbadneubau mittragen möchte, aber nicht Eigentümer der Immobilie wird? zu Frage 13: Sofern sich die LHP zugunsten der Stadtwerke GmbH für die Finanzierung des Schwimmbadneubaus verbürgt, ist sie im Fall einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft verpflichtet, den verbürgten Kredit aus Haushaltsmitteln zu tilgen. Frage 14: Welche Zuschussbeträge erhält die Stadtwerke Potsdam GmbH jährlich von der Landeshauptstadt Potsdam (bitte in absoluten Zahlen)? zu Frage 14: Die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) erhielt aus eigenen Haushaltsmitteln der LHP jährlich zweckgebundene Zuschüsse für die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH sowie für die Bäderlandschaft Potsdam GmbH in folgender Gesamthöhe: 2011 - 6.025 T € 2012 - 5.969 T € 2013 - 6.185 T € 2014 - 6.235 T € Die weitere Entwicklung dieser Zuschüsse ist gemäß der mittelfristigen Planung der SWP wie folgt zu erwarten: 2015 - 6.747 T € 2016 - 6.227 T € 2017 - 6.500 T € 2018 - 6.500 T € 2019 - 6.500 T € Frage 15: Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung dieser jährlichen Zuschüsse an die Stadtwerke Potsdam aufgrund des Schwimmbadneubaus? zu Frage 15: Die Zuschüsse an die SWP für die Bäderlandschaft Potsdam GmbH werden u. a. aufgrund des Schwimmbadneubaus ansteigen, obwohl die Gesamtzuschüsse an die SWP, wie die Antwort zu Frage 14 zeigt, voraussichtlich auf etwa gleichem Niveau verbleiben. Insgesamt muss die LHP die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen schaffen, um die jährlichen Zuschüsse an die SWP zu erwirtschaften, ohne dabei den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und das schnellstmögliche Wiedererreichen der dauernden Leistungsfähigkeit zu gefährden. Frage 16: Wie bewertet die Landesregierung die wirtschaftliche Situation und die Kreditwürdigkeit der Stadtwerke Potsdam GmbH? zu Frage 16: Ausweislich der Angaben im aktuellen Beteiligungsbericht 2012 der LHP hat die Stadtwerke Potsdam GmbH in 2012 einen Bilanzgewinn von 1.043 T € (gegenüber 7.955 T € in 2011) gemacht. Hierin sind Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften i. H. v. rund 17.297 T €, Aufwendungen aus Verlustübernahmen für Tochtergesellschaften i. H. v. rund 20.883 T € sowie Zuwendungen der Stadt zur Weiterleitung an die ViP im Rahmen des Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages i. H. v. 10.450 T € enthalten. Die wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Potsdam GmbH kann damit als zufriedenstellend eingeschätzt werden. Neuere Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Frage der Kreditwürdigkeit kann nicht absolut beantwortet werden, sondern ist immer abhängig von der Höhe des benötigten Kredites. Inwieweit die derzeitige wirtschaftliche Situation der Stadtwerke Potsdam GmbH nach Einschätzung der kreditgebenden Banken eine ausreichende Sicherheit für das jetzt auszureichende Darlehen zur (Teil-)Finanzierung des Schwimmbadbaues darstellt, kann von der Landesregierung nicht eingeschätzt werden. Frage 17: Unter welchen Voraussetzungen wird die Landesregierung eine Bürgschaft der Landeshauptstadt Potsdam für die Stadtwerke Potsdam GmbH genehmigen? zu Frage 17: Hauptkriterien für die Genehmigung der Bürgschaftsübernahme sind der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit der LHP sowie der Nachweis eines geringen Risikos der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft. Frage 18: Wann und in welcher Art und Weise hat sich die Landesregierung gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam in der Frage der Genehmigung einer Bürgschaft positioniert (bitte ausführlich)? zu Frage 18: Mit Schreiben vom 8. Januar 2015 sind der LHP die Rahmenbedingungen dargelegt worden, unter denen eine kommunalaufsichtliche Genehmigung für die Übernahme einer Bürgschaft grundsätzlich in Aussicht gestellt werden kann. Frage 19: Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass die Stadtverordnetenversammlung Potsdam für die Finanzierung einen Kostenrahmen von ca. 36 Mio. Euro nicht abgestimmt hat? zu Frage 19: Der Landesregierung ist weder bekannt, welche Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf den Kostenrahmen für den Schwimmbadbau vorgelegen haben, noch welche Beschlüsse hierzu gefasst worden sind. Frage 20: Inwieweit ist die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage DS/276 korrekt, dass „der Kenntnisstand der Landesregierung zum Bauvorhaben der LHP lediglich dem der öffentlichen Information durch die Presse“ entspricht? Frage 21: Warum wurde seitens der Landesregierung in der Kleinen Anfrage DS/276 nicht korrekt geantwortet (Fragen 2, 3 und 12)? zu den Fragen 20 und 21: Die Kleine Anfrage 58 des Abgeordneten Steeven Bretz, die von der Landesregierung mit der Landtags-DS 6/276 beantwortet worden ist, stammt vom 12.11.2014. Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Stadt Potsdam über die Frage, inwieweit die Stadt sich zu langfristigen Zahlungen an die Stadtwerke verpflichten darf oder ob - alternativ - die Absicherung der Ausreichung von Bankkrediten an die SWP für den Schwimmbadbau durch Bürgschaften, Patronatserklärungen o. ä. genehmigungspflichtig bzw. -fähig wären, hat erst am 11.12 2014 stattgefunden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Ministerium des Innern und für Kommunales von der LHP weder unterrichtet noch kontaktiert worden.