Landtag Brandenburg Drucksache 6/6721 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.06.2017 / Ausgegeben: 07.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2697 der Abgeordneten Tina Fischer (SPD-Fraktion) Drucksache 6/6586 Schulobstprogramm im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Juli 2016 wurde vom Landtag Brandenburg die „Qualitätsoffensive für die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Darin wurde auch die Einführung eines landesweiten Schulobstprogramms angestoßen. Andere Bundesländer sind dem Land Brandenburg hier um einiges voraus und bieten vielen Kindern und Jugendlichen schon heute zusätzliches Schulobst an. Zentrales Ziel der Qualitätsoffensive Schulverpflegung ist es, nach und nach für besseres Essen an Brandenburger Schulen zu sorgen und Kindern und Jugendlichen möglichst frühzeitig zu vermitteln, wie gesunde und ausgewogene Essgewohnheiten aussehen. Ein zusätzliches Schulobstprogramm bringt nicht nur weitere gesunde Lebensmittel und Vitamine auf den Tisch der Kinder, sondern kann vor allem auch ein größeres Bewusstsein und Verständnis dafür ausprägen, wie, wann und wo das Obst wächst und weiter verarbeitet wird. Erfreulicherweise gab es zur Implementierung eines Schulobstprogramms in Brandenburg in den zurückliegenden Monaten jede Menge Gespräche und Überlegungen. Frage 1: Wann wird das Landesprogramm Schulobst starten und wann bekommen die ersten Schülerinnen und Schüler im Land ihr Schulobst auf die Teller? zu Frage 1: Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bereitet aktuell alle Förderunterlagen für ein Landesprogramm Schulobst (Äpfel) für Grundschulen (Klassen 1 bis 6) und Förderschulen vor. Es wird am 1. Juni 2017 mit einem Teilnahmeaufruf an die Schulen starten, die Bewerbungsfrist wird am 30. Juni 2017 enden. Der Aufruf wird auf dem Bildungsserver des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) veröffentlicht, die Unterlagen werden auf dem Server des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) zum Download bereitgestellt. Der Durchführungszeitraum beginnt am 1. September 2017 und endet am 20. Oktober 2017. Für das Jahr 2018 ist ein weiterer Aufruf vorgesehen. Frage 2: Mit welchen Kooperationspartnern/ Unternehmen arbeitet das Land Brandenburg im Rahmen der Einführung und Umsetzung des Schulobstprogramms zusammen? zu Frage 2: Das MLUL führt die Maßnahme zusammen mit dem LELF in Eigenregie durch. Für die öffentliche Wirksamkeit wird zusätzlich der Schulserver des MBJS einbezogen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6721 - 2 - Frage 3: Wie viele Schulen werden am Brandenburger Schulobstprogramm teilnehmen? zu Frage 3: An einem Aufruf können maximal 200 Schulen teilnehmen. Frage 4: Wie und wann können/müssen sich interessierte Schulen aus dem Land für die Teilnahme am Schulobstprogramm bewerben? zu Frage 4: Zulassungsanträge sind beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung auf den amtlichen Vordrucken im Zeitraum 01. Juni - 30. Juni 2017 zu stellen. Der Zeitraum für den zweiten Aufruf in 2018 wird auf dem Bildungsserver des MBJS veröffentlicht. Frage 5: Wie und durch wen erfolgt die Auswahl der teilnehmenden Schulen, falls es zu viele Interessenten für die Teilnahme am Programm gibt? zu Frage 5: Nach Prüfung der Antragsunterlagen erfolgt die Zulassung durch das LELF entsprechend dem Eingangsdatum der Unterlagen für die ersten 200 zulassungsfähigen Anträge. Frage 6: Wie und durch wen wird die Bereitstellung, Portionierung und Verteilung des Obstes in den Schulen organisiert und wie stellt das Land in diesem Kontext sicher, dass im Rahmen der Förderrichtlinien vorzugsweise regionale Produkte verwendet werden? zu Frage 6: Die zugelassenen Schulen werden in Eigenverantwortung die Äpfel bei einem Obstbaubetrieb oder Händler ihrer Wahl erwerben und unter den Schülern verteilen. Die Äpfel müssen der Handelsklasse Extra bzw. I entsprechen. Die Schulen sollen Äpfel regionaler Herkunft bevorzugt erwerben. Pro Schule wird eine maximale Beihilfe von 500 € erstattet. Teilnahmebedingung für die Schulen ist, dass die Verteilung bzw. der Verzehr der Äpfel zeitgleich mit einer pädagogischen Begleitmaßnahme verbunden werden muss. Das heißt, dass den Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Fachunterrichts Wissen über gesunde Essgewohnheiten, nachhaltige Landwirtschaft und Erzeugung, Lebensmittelversorgungsketten , ökologischen und integrierten Landbau und Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung vermittelt und darüber diskutiert wird. Die pädagogischen Begleitmaßnahmen sind zu dokumentieren.