Landtag Brandenburg Drucksache 6/6747 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2017 / Ausgegeben: 12.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2665 des Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6506 Hilfen für die ehemaligen Insassen des „Kombinates der Sonderheime für Psychodiagnostik “ der DDR Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im heutigen Land Brandenburg befanden sich zu DDR- Zeiten die vier Spezialkinderheime des sogenannten „Kombinates Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie (Bollersdorf, Borgsdorf, Groß Köris und Werftpfuhl), in die „psychisch geschädigte Kinder“ eingewiesen wurden. Der Alltag der Heimkinder war geprägt durch die Verabreichung von Psychopharmaka und einer auf dem Kollektiv beruhenden Korrektiverziehung (Expertise Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR für den Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundeländer, 2012, S. 196 ff). Die Heime werden von Betroffenen mit dem Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau verglichen, was auch das Bundesverfassungsgericht analog feststellte (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - Rn. (1-27)). Frage 1: Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um das besondere Schicksal dieser Heimkinder aufzuklären? zu Frage 1: Zur Bewältigung der Folgen der Heimerziehung in der DDR wurden Möglichkeiten der Aufarbeitung, der Anerkennung und Unterstützung geschaffen, wie sie der Deutsche Bundestag für alle Heimkinder in Ost und West gefordert hat. Dazu wurde ein Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ zum 1. Juli 2012 eingerichtet , aus dem ehemalige Heimkinder Hilfe und Unterstützung für die Bewältigung von Folgeschäden erhalten können, und es wurden Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet, an die sie sich wenden können. Im Land Brandenburg wird diese Aufgabe seit dem 1.Juli 2012 von der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD) wahrgenommen. Die Anlauf- und Beratungsstelle unterstützt die Betroffenen bei der Aufarbeitung ihrer Lebensgeschichte, bei der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfeleistungen und Rentenersatzleistungen. Die vier Spezialkinderheime des sog. „Kombinates Sonderheime für Psychodiagnostik und pädagogisch-psychologische Therapie“ (Bollersdorf, Borgsdorf, Groß Köris und Werftpfuhl) waren in der DDR Einrichtungen der Jugendhilfe. Ehemalige Heimkinder aus den hier genannten Einrichtungen, die sich an den Fonds Heimerziehung in der DDR gewandt hatten, konnten bei der Aufarbeitung unterstützt werden und Hilfen zur Bewältigung der Folgeschäden erhalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6747 - 2 - Frage 2: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dieser Opfergruppe auf Grund ihrer besonderen, noch heute wirksamen Beeinträchtigungen zusätzliche Hilfen zukommen zu lassen? zu Frage 2: Aufgrund der individuell sehr unterschiedlichen Erfahrungen während der Heimerziehung in der DDR und der daraus resultierenden unterschiedlichen Folgen sowie nachhaltigen Beeinträchtigungen wurden und werden die Hilfen und Unterstützungsleistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ auch sehr individuell mit den Betroffenen besprochen und entsprechend vereinbart. Insofern bestehen aus Sicht der Landesregierung vielfältige Möglichkeiten, bei noch heute wirksamen Beeinträchtigungen die angemessenen Hilfen zu geben. Frage 3: Wird sich die Landesregierung bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ehemaligen Insassen des Kombinates Leistungen durch die Stiftung Anerkennung und Hilfe erhalten? zu Frage 3: Die Stiftung Anerkennung und Hilfe wurde von der Bundesregierung, allen Ländern und der evangelischen sowie katholischen Kirche errichtet. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR während der Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an den Folgewirkungen leiden, können eine Leistung beantragen. Die Sonderheime für Psychodiagnostik als ehemalige Einrichtungen der Jugendhilfe unterfallen nicht dem Anwendungsbereich der Stiftung Anerkennung und Hilfe (sondern dem Heimkinderfonds). Wenn Betroffene in einer Einrichtung der Psychiatrie oder einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe – zumindest zeitweise – gelebt haben, sollten diese sich an die Beratungsstelle Hilfe und Anerkennung wenden.