Landtag Brandenburg Drucksache 6/6748 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2017 / Ausgegeben: 12.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2668 des Abgeordneten Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6509 Warum legt die Landesregierung dem NSU-Untersuchungsausschuss keinen Regierungsbericht vor und beantwortet seine Fragen nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Der Landtag hat mit Beschluss vom 29.04.2016 den Untersuchungsausschuss „Organisierte rechtsextreme Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“ (DS 6/3993-B) eingesetzt. Am 09.09.2016 hat der Untersuchungsausschuss den Beschluss 42 gefasst und mit diesem die Landesregierung aufgefordert, dem Untersuchungsausschuss zeitnah einen Regierungsbericht vorzulegen. Vor allem wegen des hohen öffentlichen und überregionalen Interesses sowie der großen Anzahl an Einzelfragen im Untersuchungsauftrag zur ehemaligen V-Person „Piatto" wurde die Landesregierung aufgefordert, zu diesem Themenkomplex dem Ausschuss einen ersten Teilbericht zeitnah zur Verfügung zu stellen. Frage 1: Warum hat die Landesregierung entgegen dem Beschluss des Untersuchungsausschusses den ersten Teilbericht zum Themenkomplex V-Mann „Piatto“ nicht vorgelegt? Frage 2: Warum legt die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss den geforderten Regierungsbericht nicht vor? zu Fragen 1 und 2: Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Beratung über Beweisanträge und die Beschlussfassung in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen. Beweisbeschlüsse werden daher nicht veröffentlicht. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, öffentlich zu Beweisbeschlüssen des Untersuchungsausschusses Stellung zu nehmen. Frage 3: Weshalb sieht die Landesregierung die unverzügliche, umfassende und unkomplizierte Unterstützung des Untersuchungsausschusses bei der Erfüllung seines vom Landtag bestimmten Untersuchungsauftrags mittels der geforderten Berichte nicht als eine selbstverständliche Aufgabe an? zu Frage 3: Der Untersuchungsausschuss 6/1 erhebt die gebotenen Beweise aufgrund von Beweisbeschlüssen. Die Landesregierung kommt ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Zusammenhang mit der Beweiserhebung uneingeschränkt nach und weist den Vorwurf mangelnder Unterstützung des Untersuchungsausschusses zurück. Im Übrigen dienen Berichtsanforderungen, anders als die Beiziehung von Akten und die Vernehmung von Landtag Brandenburg Drucksache 6/6748 - 2 - Zeugen, grundsätzlich nicht der Beweiserhebung. Frage 4: Hat die Landesregierung bereits entschieden, welcher Minister federführend die Erstellung des Regierungsberichtes übernimmt und die Fragen des Untersuchungsausschusses beantwortet? Frage 5: Ist die Arbeit an dem Regierungsbericht bereits aufgenommen worden? Wenn ja, wann? Frage 6: Welche Probleme hat die Landesregierung mit der Erstellung des Regierungsberichtes und der Beantwortung der Fragen des Untersuchungsausschusses? zu Fragen 4, 5, 6: Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.