Landtag Brandenburg Drucksache 6/6752 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.06.2017 / Ausgegeben: 12.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2657 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6480 Bessere Anbindung der Stadt Welzow an die B 169 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Laut aktueller Berichterstattung (vgl. „Anschluss zur B 169 verlangt“, Lausitzer Rundschau vom 22. April) hat sich der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, bezüglich einer verbesserten Anbindung der Stadt Welzow an die Bundesstraße 169 dahingehend geäußert, dass „für solche Projekte eine gute Begründung“ gebraucht werde. Frage 1: Besteht aus Sicht der Landesregierung die Notwendigkeit, die Anbindung der Stadt Welzow an die Bundesstraße 169 zu verbessern? Frage 2: Welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten, um diese Anbindung zu verbessern? Wann wird dies der Fall sein? Frage 3: Wird zu diesen Maßnahmen eine Sanierung der L 522 gehören? Falls nein, warum nicht? Frage 4: Da sich auch andere Kommunen in Brandenburg für eine bessere Anbindung an die Bundesstraßeninfrastruktur interessieren, welche „guten Begründungen“ sind im Sinne des Ministerpräsidenten dafür notwendig? Frage 5: Ist die durch die Landesregierung gegenüber dem Bund angemahnte Notwendigkeit der Strukturentwicklung im Braunkohlenrevier und die besondere Randlage und Betroffenheit der Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tagebau Welzow-Süd keine gute Begründung für Infrastrukturmaßnahmen? zu Fragen 1 bis 5: In den vergangenen Jahren sind erhebliche Mittel zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur in Welzow eingesetzt worden. Darüber hinaus wurde die Ortsdurchfahrt Neupetershain, als Zuwegung von Welzow zur B 169, in den Jahren 2009 - 2011 auf einer Länge von 1.000 m erneuert, darunter auch das Bauwerk über die Deutsche Bahn. Gegenwärtig erfolgt die Überprüfung (Evaluierung) des Landesstraßenbedarfsplans (LStrBPl) 2010, nach § 4 Landesstraßenbedarfsplangesetz (LStrBPlG) unter besonderer Betrachtung von Einzelmaßnahmen, bei denen sich die verkehrlichen Voraussetzungen signifikant geändert haben, wie z. B. Welzow. Aufgrund des Wegfalls der verkehrlichen Voraussetzungen (Standortverlagerung des bestimmenden Verkehrserzeugers) sind die Landtag Brandenburg Drucksache 6/6752 - 2 - weiteren Planungen für die Netzergänzung (NE) Welzow/Neupetershain - B 169 gestoppt worden. Untersetzt ist diese Entscheidung durch eine diesbezügliche Forderung des Landesrechnungshofes , welche durch den Haushaltskontrollausschuss des Landtages bestätigt wurde. Die Strukturentwicklung der Städte und Gemeinden im Braunkohlerevier steht weiter im Fokus der Landesregierung. Daher wird auch eine Verbesserung der Anbindung der Stadt Welzow an die B 169 für grundsätzlich notwendig erachtet. Das Bestandsnetz soll ertüchtigt werden, um eine dem aktuellen Bedarf angepasste Straßenanbindung an die B 169 zu gewährleisten. Die Straßenbauverwaltung wird sich in Kürze mit dem Amt Altdöbern bezüglich der prioritären Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen verständigen . Frage 6: Politisch, wirtschaftlich und historisch ist die Stadt Welzow mit dem südlichen Spree-Neiße-Kreis, insbesondere mit der Stadt Spremberg verflochten. Welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind geplant, um die seit Jahrzehnten durch den Tagebau östlich der Stadt beeinträchtigten Verkehrsanbindungen in Richtung Spremberg zu verbessern? zu Frage 6: Im Braunkohlenplan Welzow-Süd, Teilabschnitt I vom 2004 im Ziel 36 ist die Herstellung der Verkehrsverbindung zwischen Spremberg und Welzow/Neupetershain mit einem Abzweig nach Papproth über Kippenfläche festgelegt. Im Braunkohlenplan zum Teilabschnitt II ist in der Begründung zum Ziel 29 darauf nochmal Bezug genommen worden . Die Verbindung bis zum Abzweig Papproth ist bereits realisiert. Die Fertigstellung der Straße nach Welzow/Neupetershain ist aus heutiger Sicht für die Jahre 2028/29 geplant.