Landtag Brandenburg Drucksache 6/6755 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.06.2017 / Ausgegeben: 12.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2679 der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD- Fraktion) Drucksache 6/6536 Rücklagenbildung an Hochschulen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Antragsteller: In Sachsen-Anhalt sollen die Hochschulen erhebliche Mittel aus dem Hochschulpakt noch nicht ausgegeben haben. Frage 1: Wie hoch sind die Rücklagen der Hochschulen in Brandenburg? (bitte nach Hochschule und Mittelherkunft aufschlüsseln) zu Frage 1: Die Höhe der Rücklagen zum Stichtag 31.12.2016 ist der tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Landesmittel Drittmittel davon Hochschulpakt (Bundesmittel ) Universität Potsdam 23.140.102,33 € 20.033.683,12 € 5.788.587,57 € Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf 4.517.862,55 € 2.406.853,96 € 1.579.692,72 € Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 3.594.525,11 € 2.687.782,68 € 32.828,59 € Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg 10.269.158,48 € 13.354.423,56 € 679.544,99 € Technische Hochschule Brandenburg 1.763.520,12 € 3.897.126,03 € 2.408.913,58 € Technische Hochschule Wildau 3.830.394,94 € 6.921.643,77 € 906.486,25 € Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde 3.452.766,03 € 4.816.508,88 € 2.387.898,15 € Fachhochschule Potsdam 2.058.352,12 € 6.352.412,20 € 3.315.432,33 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/6755 - 2 - Frage 2: Für welche Zwecke werden die Rücklagen jeweils gebildet? zu Frage 2: Die Verwendung der Rücklagen erfolgt zweckgebunden nach dem Verwendungszweck des Haushaltstitels, in dem die Rücklagen entstanden. Für die Landesmittel betrifft dies insbesondere die im Hochschulgesetz definierten Aufgaben (§ 3 I BbgHG) Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung. Analog zum ursprünglichen Verwendungszweck kann ein Teil der Rücklagen für spezifische Zwecke vorgesehen sein. Hierzu gehört die Struktur- und Profilbildung, im Rahmen derer Aufgaben und Ziele die zwischen den Hochschulen und dem MWFK abgeschlossenen Hochschulverträgen definiert wurden. Diese können alle Leistungsdimensionen der Hochschulen betreffen. Landesmittel sind zudem für Studienplatzerweiterungsmaßnahmen im Hochschulbereich, für neue Studiengänge sowie für Maßnahmen außerhalb des Hochschulbudgets wie den Betrieb des Filmmuseums als wissenschaftliche Einrichtung der Filmuniversität vorgesehen. Die Zweckbestimmungen von Dritt- und Bundesmitteln ergeben sich aus der jeweiligen Projektfinanzierung. Frage 3: Gibt eine festgelegte oder empfohlene Höhe der Rücklagen? zu Frage 3: Es gibt weder eine Festlegung noch eine Empfehlung zur Höhe der Rücklagen zum Ende eines Haushaltsjahres. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung eine Rücklagenbildung vor dem Hintergrund der immer wiederkehrenden Forderung nach einer Erhöhung der Finanzierung? zu Frage 4: Die Landesregierung hält die Möglichkeit der Rücklagenbildung für ein wirksames Instrument, um Hochschulen zu einem noch höheren Maß zu wirtschaftlichem Handeln und zu einem sparsamen Umgang mit Steuermitteln zu bewegen. Die Möglichkeit der Rücklagenbildung schafft für die autonom agierenden Hochschulen mehr Flexibilität, die strategisches Handeln durch überjährige Planungssicherheit erlaubt. Die Möglichkeit zur Rücklagenbildung geht mit einer hohen Verantwortung der Hochschulen bei der eigenverantwortlichen Verwendungsplanung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel einschließlich der Rücklagen einher. Die Hochschulen legen jährlich Rücklagenverwendungskonzepte vor.