Landtag Brandenburg Drucksache 6/6764 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.06.2017 / Ausgegeben: 13.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2691 des Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6576 Lenin-Denkmal in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Antragstellers: Die Stadtverwaltung Potsdam hat mehrfach sowohl mündlich als auch schriftlich beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege (BLDAM) eine Aberkennung des Denkmalstatus und eine Löschung des Lenin-Denkmals aus der Denkmalliste des Landes Brandenburg angeregt. 2013 wies die Obere Denkmalschutzbehörde den Antrag auf Streichung aus der Denkmalliste ab. Die Bronzefigur ist seit dem 18.03.1987 unter Denkmalschutz. In der Denkmalliste des Landes Brandenburg, Stand 31.12.2016, ID-Nummer 09155798 ist die Bezeichnung “Gedenkstätte zu Ehren des 100. Geburtstages von Wladimir Iljitsch Lenin“ eingetragen. Die Stadtverordnetenversammlung hat aktuell mit „überwältigender Mehrheit“ gegen eine Wiederaufstellung des Lenin-Denkmals im öffentlichen Raum gestimmt (Beschlossen: Good bye, Lenin!, MAZ vom 5.5.2017). Frage 1: Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich einer Löschung des Lenin-Denkmals aus der Brandenburgischen Denkmalliste? zu Frage 1: Aus Sicht der Landesregierung ist das Denkmal nicht aus der Denkmalliste zu streichen, da es die gesetzlichen Denkmaleigenschaften erfüllt. Frage 2: Im Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG) vom 24. Mai 2004 heißt es in § 2 Begriffsbestimmungen: „(1) Denkmale sind Sachen, Mehrheiten von Sachen oder Teile von Sachen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, technischen , künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht“. Inwiefern besteht nach Einschätzung der Landesregierung ein öffentliches Interesse an einem Lenin-Denkmal in Potsdam? zu Frage 2: Das öffentliche Erhaltungsinteresse begründet sich in der künstlerischen und wissenschaftlichen Bedeutung der Leninstatue sowie in ihrer Funktion als einem Zeugnis der Gedenkkultur der DDR-Zeit, auch und immer noch in ihrem fragmentarisch überkommenen Umfang, nachdem die eigentliche „Gedenkstätte“ an der Hegelallee beseitigt worden ist. Eine Wiederaufstellung der Statue ist aus Sicht der Landesregierung hingegen nicht geboten. Aus denkmalfachlicher Sicht könnte z. B. auch eine museale Aufstellung geeignet sein, um die Möglichkeit der Kontextualisierung des Objekts zu schaffen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6764 - 2 - Frage 3: In der Denkmalliste müssen „die wesentlichen Gründe der Eintragung“ eines Denkmals enthalten sein (BbgDSchG, § 3 Abs. 3 Denkmalliste). Wie beurteilt die Landesregierung die in der Denkmalliste aufgeführte Begründung des Schutzstatus der Lenin- Figur mit dem Argument: „(…) zu Ehren des 100. Geburtstages (…)“? zu Frage 3: Die zitierte Bestimmung gemäß § 3 Absatz 3 BbgDSchG bezieht sich auf Denkmale, die „nach diesem Gesetz“ (Gesetz zur Neuregelung des Denkmalschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004) eingetragen werden. Die Lenin-Gedenkstätte wurde jedoch zu DDR-Zeiten unter Denkmalschutz gestellt. Die Übernahme von Denkmalen aus früheren gesetzlichen Bestimmungen regelt § 28 Absatz 1 BbgDSchG (für einzelne Denkmale ohne Ergänzung der Angaben zur Denkmalliste gemäß § 3 Absatz 3 BbgD- SchG, die nur für „Denkmale mit Gebietscharakter“ gefordert wurden, vgl. § 28 Absatz 2 BbgD-SchG). Der Passus „(…) zu Ehren des 100. Geburtstages (…)“ ist keine Begründung i. S. d. § 3 Absatz 3 Nr. 3 BbgDSchG, sondern Teil der übernommenen Denkmalbezeichnung . Nach eingehender Prüfung der 1991 und ein zweites Mal 2004 übernommenen Listenposition (1991 seitens der Stadt als verzeichnisführender Behörde, 2004 seitens des BLDAM als listenführende Behörde) wurde die Bezeichnung beibehalten. Eine Begründung für die Übernahme lag und liegt in der Funktion des Denkmals vor allem als historisches Zeugnis DDR-zeitlicher Gedenkkultur (vgl. Antwort zu Frage 2). Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung den Schutzstatus der Figur vor dem Hintergrund , dass Lenin keinerlei persönliche Berührungspunkte mit der Stadt Potsdam hatte? zu Frage 4: Der denkmalrechtliche Schutzstatus der Figur ist keine Frage der Beurteilung nach Aufenthaltsorten oder persönlichen Berührungspunkten von Lenin, sondern richtet sich nach denkmalfachlichen Kriterien. Daher ist der Umstand, dass Lenin keinerlei persönliche Berührungspunkte mit der Stadt Potsdam hatte, unbeachtlich.