Landtag Brandenburg Drucksache 6/6805 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.06.2017 / Ausgegeben: 20.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2704 der Abgeordneten Dr. Alexander Gauland (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD- Fraktion) Drucksache 6/6604 Förderung von Religionsgemeinschaften II Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Haushalt des Landes Brandenburg sind Mittel für die Förderung der Aufgaben von Religionsgemeinschaften eingestellt. Frage 1: Welche Religionsgemeinschaften pflegen aktiv das kulturelle Erbe Brandenburgs ? zu Frage 1: Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 33 der CDU-Fraktion (Zum gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Brandenburg, LT-Drucksache 5/8948), insbesondere zu den Fragen 14 bis 22 sowie 31 und 32, verwiesen. Die dort genannten Aktivitäten haben in den Folgejahren in vergleichbarer Form stattgefunden. Frage 2: Was ist ein „besonderes Landesinteresse“, welches die Förderung der Aufgaben von Religionsgemeinschaften rechtfertigt? zu Frage 2: Der überwiegende Teil der Leistungen des Landes an Religionsgemeinschaften erfolgt in Erfüllung von Verpflichtungen, die ihre Grundlage in der staatlich veranlassten Entziehung der wirtschaftlichen Grundlagen von Kirchen und Religionsgemeinschaften während der Reformationszeit oder des Reichsdeputationshauptschlusses oder - im Fall der Jüdischen Gemeinschaft - in der Vernichtung der Jüdischen Gemeinden in der Zeit des Nationalsozialismus haben. Soweit darüber hinaus Religionsgemeinschaften staatliche Förderung erfahren, ist dies durch ihr zivilgesellschaftliches Engagement, ihren Beitrag zur Bildung und Verankerung ethischer Werte und durch Ziele der Integration gerechtfertigt. Frage 3: Welche Religionsgemeinschaften haben bzw. sollen in den Jahren 2016 und 2017 eine staatliche Förderung erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Betrag)? zu Frage 3: Die folgenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erhielten im Jahr 2016 Leistungen des Landes aufgrund vertraglicher Verpflichtungen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/6805 - 2 - Evangelische Kirche: 11.074.973,58 € Katholische Kirche: 1.222.093,78 € Jüdischer Landesverband: 399.553,17 Wegen Ansprüchen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz erhielten Förderungen: Bund der Jüdischen Kultusgemeinden in Brandenburg: 111.508,40 Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg e.V.: 38.938,43 € Die Leistungen und Förderungen in 2017 sind erst zu einem Teil verausgabt. Eine abschließende Übersicht kann daher gegenwärtig nicht gegeben werden. Frage 4: Aus welchem Haushaltstitel werden die Mittel für die Moscheegemeinde in Potsdam bereitgestellt? zu Frage 4: Aus Kapitel 06 810 Titel 684 80. Frage 5: Wie rechtfertigt die Landesregierung die Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund, dass mit der Moscheegemeinde in Potsdam kein Staatsvertrag besteht? zu Frage 5: Zuwendungen an Religionsgemeinschaften bedürfen keines Staatsvertrages, sondern finden in §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit einem die Ausgabe deckenden Ansatz im Haushaltsplan des Landes eine hinreichende Grundlage.