Landtag Brandenburg Drucksache 6/6806 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.06.2017 / Ausgegeben: 20.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2689 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6557 Aktuelle Personalausstattung der Justiz des Landes Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz des Landes Brandenburg ist aktuell jedenfalls in einzelnen Geschäftsbereichen völlig unzureichend mit Personal ausgestattet. Teilweise werden vorhandene freie Planstellen nicht ausgeschrieben und besetzt, obgleich es sich - wie bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit - um besonders notleidende Geschäftsbereiche handelt, die nach dem Willen des Haushaltsgesetzgebers weitergehend verstärkt werden sollten. Frage 1: Wie groß ist der Personalbedarf 2017 nach den jeweils einschlägigen Pebb§y- Berechnungssystemen in den Geschäftsbereichen der Justiz des Landes Brandenburg und wie ist nach den einschlägigen Personalübersichten der aktuelle Personalbestand? Die Angaben werden wie folgt tabellarisch erbeten: Richter und Staatsanwälte gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Pebb§y- Bedarf 2017 Personalbestand PÜ 31.3.2017 Pebb§y- Bedarf 2017 Personalbestand PÜ 31.3.2017 Pebb§y- Bedarf 2017 Personalbestand PÜ 31.3.2017 Pebb§y- Bedarf 2017 Personalbestand PÜ 31.3.2017 ordentliche Gerichtsbarkeit Staatsanwaltschaften (einschl. GStA) Verwaltungsgerichte Sozialgerichte Landessozialgerichte Arbeitsgerichte Finanzgerichte zu Frage 1: Die sich nach der Personalbedarfsberechnung 2017 auf der Grundlage der PEBB§Y-Berechnungssysteme und auf der Basis der Geschäftszahlen 2016 ergebenden Personalbedarfe sowie der jeweilige Personalbestand nach den Personalübersichten (PÜ) sind für die einzelnen Gerichtsbarkeiten und die Staatsanwaltschaften in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6806 - 2 - Richter und Staatsanwälte gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst PEBB§Y- Personalbedarf AKA* Personalbestand nach PÜ 31.3.2017 AKA PEBB§Y- Personalbedarf AKA Personalbestand nach PÜ 31.3.2017 AKA PEBB§Y- Personalbedarf AKA Personalbestand nach PÜ 31.3.2017 ) AKA PEBB§Y- Personalbedarf AKA Personalbestand nach PÜ 31.3.2017 ) AKA Ordentliche Gerichtsbarkeit 1) 434,03 462,89 439,08 487,19 906,86 933,97 200,62 205,67 Staatsanwaltschaften (einschl. GStA) 2) 237,93 225,28 58,29 64,19 254,76 234,25 37,55 39,88 Verwaltungsgerichte (ohne OVG) 110,15 74,33 10,89 9,84 72,48 58,46 9,69 9,00 Sozialgerichte 67,29 68,98 17,02 18,00 86,81 97,66 3,42 4,00 Landessozialgericht Berlin- Brandenburg 57,08 51,30 15,66 11,88 45,35 39,98 5,31 4,88 Arbeitsgerichte (ohne LAG) 20,99 35,50 9,57 9,20 33,86 52,21 kein einfacher Dienst Finanzgericht Berlin- Brandenburg 58,23 42,50 9,00 7,40 29,92 30,24 4,56 4,00 AKA = Arbeitskraftanteile 1) ohne Soziale Dienste der Justiz und ohne Gerichtsvollzieher 2) einschl. sonstiger höherer Dienst; ohne Wirtschaftsreferenten und Wirtschaftssachbearbeiter In der Übersicht nicht aufgeführt ist der ebenfalls nach PEBB§Y ermittelte Personalbedarf im amtsanwaltlichen Dienst bei den Staatsanwaltschaften, da er nicht Gegenstand der Fragestellung ist. PEBB§Y stellt ein allgemein anerkanntes Instrument dar. Es gilt aber in der Verwaltungspraxis der Länder nicht als allein maßgeblich für die Personalausstattung. Im Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y werden nicht sämtliche Aufgabenfelder der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfasst. Neben den in den vorstehenden Tabellen ausgewiesenen Personalbedarfen und dem Personalbedarf der Amtsanwälte nach PEBB§Y bestehen weitere Personalbedarfe im Gerichtsvollzieherdienst und bei den Sozialen Diensten der Justiz (im gehobenen und mittleren Dienst). Darüber hinaus sind bei den Staatsanwaltschaften Wirtschaftsreferenten und Wirtschaftssachbearbeiter im Einsatz . Die ausgewiesenen Personalbedarfe sind eingangsbezogen, d.h. sie werden auf der Grundlage der Verfahrenseingänge des Jahres 2016 ermittelt. Sie berücksichtigen insoweit nicht die in einzelnen Gerichtsbarkeiten, insbesondere in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit , bestehende Belastung durch hohe Bestände, für deren Abbau zusätzliches Personal benötigt wird. Darüber hinaus bestehen - ebenfalls nicht in PEBB§Y abgebildete - zusätzliche Personalbedarfe für die Umsetzung aktueller Aufgaben in der Justiz, wie z.B. für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und die Einführung des Datenbankgrundbuchs. Frage 2: Um wie viel bleibt in den danach unterausgestatteten Geschäftsbereichen die aktuelle tatsächliche Personalausstattung jeweils hinter dem Personalbedarf (absolut und Landtag Brandenburg Drucksache 6/6806 - 3 - prozentual) zurück (bitte aufschlüsseln nach Richter bzw. Staatsanwälte, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? zu Frage 2: Das Verhältnis der Personalausstattung zu dem Personalbedarf ist in der nachstehenden Übersicht dargestellt: Richter und Staatsanwälte gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Verhältnis in AKA Verhältnis in Prozent Ordentliche Gerichtsbarkeit 28,86 6,65 48,11 10,96 27,11 2,99 5,05 2,52 Staatsanwaltschaften (einschl. GStA) -12,65 -5,32 5,90 10,12 -20,51 -8,05 2,33 6,21 Verwaltungsgerichte -35,82 -32,52 -1,05 -9,64 -14,02 -19,34 -0,69 -7,12 Sozialgerichte 1,69 2,51 0,98 5,76 10,85 12,50 0,58 16,96 Landessozialgericht Berlin- Brandenburg -5,78 -10,13 -3,78 -24,14 -5,37 -11,84 -0,43 -8,10 Arbeitsgerichte 14,51 69,13 -0,27 -2,82 18,35 54,19 kein einfacher Dienst Finanzgericht Berlin- Brandenburg -15,73 -27,01 -1,60 -17,78 0,32 1,07 -0,56 -12,28 Frage 3: Wie viele freie (Plan-) Stellen gibt es aktuell jeweils in den unterausgestatteten Geschäftsbereichen, die aktuell nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind (bitte aufschlüsseln nach Richter bzw. Staatsanwälte, gehobener, mittlerer und einfacher Dienst)? zu Frage 3: Die Anzahl der freien (Plan-) Stellen in den nach der Übersicht zu Frage 1 unterausgestatteten Geschäftsbereichen ist zum Stand 12. Mai 2017 in der nachstehenden Übersicht dargestellt: Richter und Staatsanwälte gehobener Dienst mittlerer Dienst einfacher Dienst Anzahl freie (Plan-) Stellen, die nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind davon zur Ausschrei - bung/ Besetzung im HH-Jahr vorgesehen Anzahl freie (Plan-) Stellen, die nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind davon zur Ausschrei - bung/ Besetzung im HH-Jahr vorgesehen Anzahl freie (Plan-) Stellen, die nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind davon zur Ausschrei - bung/ Besetzung im HH-Jahr vorgesehen Anzahl freie (Plan-) Stellen, die nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind davon zur Ausschrei - bung/ Besetzung im HH-Jahr vorgesehen Staatsanwaltschaften (einschl. GStA) 7 2 4 1 4 - 5 1 Verwaltungsgerichte 3 - - - 2 - 1 1 Landessozialgericht Berlin- Brandenburg - - 1 - 1 1 1 1 Arbeitsgerichte 2 - kein einfacher Dienst Finanzgericht Berlin- Brandenburg 1 - Landtag Brandenburg Drucksache 6/6806 - 4 - Frage 4: Warum ist eine Ausschreibung dieser Stellen (Frage 3) in den jeweils betroffenen Geschäftsbereichen nicht erfolgt und wann wird sie erfolgen? Sofern von Ausschreibungen aus „stellenwirtschaftlichen Gründen“ (s. Antwort zur Frage 9 der Kleinen Anfrage 2325, Drucksache 6/5844) abgesehen wird, sollen diese Gründe im Einzelnen erläutert werden. zu Frage 4: Vor dem Hintergrund der durch die Personalbedarfsplanung (PBP) 2018 und 2020 durch die Landesregierung beschlossenen Einsparvorgaben sind Stellenbesetzungen nach Ziffer 12.2 und 23.2. HWR 2017 nur möglich, wenn die Stelleneinsparvorgaben einzelplanbezogen sichergestellt werden können. Dazu werden jährlich unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der Personalbedarfsplanung sowie der aktuellen Personalbedarfe und der Personalsituation in den einzelnen Geschäftsbereichen (Ist-Besetzung, Personalüberhänge , Altersabgänge, freie Stellen und sonstige Fluktuation) die stellenwirtschaftlich möglichen Personalmaßnahmen ermittelt und den einzelnen Geschäftsbereichen externe Einstellungsmöglichkeiten zugewiesen. Die Einsparvorgaben bedingen, dass nicht alle freien Stellen unbefristet neu besetzt werden können. Hinzu kommt, dass frei gewordene Stellen, die eingespart werden müssen, stellenwirtschaftlich für den Einsatz von Aushilfen im Bereich der Richter und Rechtspfleger aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht genutzt werden können. Auf die im Haushalt aufgrund der PBP 2018 bereits ausgebrachten kw-Vermerke wird in den nachstehenden Ausführungen verwiesen. Die weiteren Einsparvorgaben aus der PBP 2020 sind noch nicht im Einzelnen auf die Geschäftsbereiche verteilt worden, müssen aber in ihrer Gesamtheit bereits für den Einzelplan berücksichtigt werden. Zu den einzelnen Geschäftsbereichen: Im Bereich der Staatsanwaltschaften sind im staatsanwaltlichen Dienst 7 Stellen frei, die aktuell nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind. Davon werden zwei Stellen voraussichtlich noch in diesem Haushaltsjahr ausgeschrieben. Im staatsanwaltlichen Dienst sind aufgrund der Personalbedarfsplanung 2018 noch insgesamt 12 Stellen mit einem kw-Vermerk versehen, die in diesem und im nächsten Jahr zu erbringen sind (je 6 in 2017 und 2018). Im gehobenen und sonstigen höheren Dienst sind 4 Stellen frei, die aktuell nicht zur Besetzung ausgeschrieben sind. Davon wird eine Stelle noch in diesem Haushaltsjahr ausgeschrieben . Im gehobenen Dienst sind aufgrund der Personalbedarfsplanung 2018 insgesamt noch drei kw-Vermerke zu erbringen (1 in 2017 und 2 in 2018). Die vier freien Stellen im mittleren Dienst sind ebenfalls für die Erbringung der Einsparvorgaben - insgesamt 17 kw-Vermerke in 2017 und 2018 - vorzuhalten. Im einfachen Dienst wird von den vier freien Stellen eine im Haushaltsjahr ausgeschrieben, die übrigen Stellen können wegen der Erbringung der kapitelbezogenen (1 kw-Vermerk in 2018) und der einzelplanbezogenen Einsparvorgaben nicht zur unbefristeten Besetzung ausgeschrieben werden. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind drei Planstellen für Richterinnen bzw. Richter frei und derzeit nicht zur Besetzung ausgeschrieben. Davon sind zwei Stellen für die Verplanung von Proberichtern/innen, die zurzeit auf Nachwuchsstellen geführt werden, freizuhalten . Eine Stelle im richterlichen Dienst sowie die beiden freien Stellen im mittleren Dienst können aufgrund der Einsparvorgaben aus der PBP 2020 nicht mehr (unbefristet) besetzt werden, da in diesen Bereichen bis zum Jahr 2020 keine Altersabgänge zu erwarten sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6806 - 5 - Beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist jeweils eine Stelle im mittleren und einfachen Dienst frei und noch zur Besetzung im Haushaltsjahr vorgesehen. Die freie Stelle im gehobenen Dienst kann aufgrund der einzelplanbezogenen Einsparvorgaben nicht besetzt werden; im Übrigen sind alle freien Planstellen für die Übernahme der Rechtspflegeranwärter /innen nach Abschluss der Ausbildung vorgesehen. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind zwei Stellen im gehobenen Dienst frei, davon ist eine Stelle für die Erbringung eines kw-Vermerks im Jahr 2018 freizuhalten. Die zweite freie Stelle ist im Kassenanschlag für Personalmaßnahmen gesperrt. Die Stelle wurde aufgrund von Maßnahmen zur Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2015 von einem kw- Vermerk entlastet und darf daher durch die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr besetzt werden . Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist aktuell die Stelle einer Schreibkraft (E 5) frei. Die Zuständigkeit für die Ausschreibung obliegt dem Präsidenten des Finanzgerichts. Eine Besetzung ist momentan nicht geplant. Frage 5: Welche Maßnahmen erachtet die Landesregierung für notwendig, damit die Justiz in allen Geschäftsbereichen bedarfsgerecht ausgestattet wird? Was wird dafür aktuell konkret unternommen? zu Frage 5: Die Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist ein dynamischer Prozess, der in Anbetracht schwankender Geschäftsanfälle ständiger Steuerung bedarf. Die Landesregierung ist bestrebt, die Justiz angemessen mit Personal auszustatten . So ist zum Beispiel bei den Sozialgerichten des Landes in den vergangenen Jahren eine nennenswerte Anpassung der Personalausstattung erfolgt. Auch bei den Verwaltungsgerichten erfolgte im Hinblick auf den erheblichen Anstieg der Asylverfahren im vergangenen Jahr eine erhebliche personelle Verstärkung insbesondere durch die Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern. Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass sich die aktuelle Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in absehbarer Zeit voraussichtlich entspannen wird. Die Zahl der bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) neu gestellten Asylanträge ist in den letzten Monaten drastisch gesunken. Der deutliche Rückgang der Anträge wird - zeitlich verzögert - auch zu einem Rückgang der Klageeingänge führen. Dennoch werden derzeit weitere Maßnahmen geprüft, um auf die aktuelle Belastungssituation angemessen zu reagieren. Im Übrigen hat sich in jüngerer Vergangenheit die Praxis bewährt, Proberichterinnen und Proberichter gerichtsbarkeitsübergreifend einzusetzen , um auf Bedarfe in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten bzw. bei den Staatsanwaltschaften flexibel reagieren zu können.