Landtag Brandenburg Drucksache 6/6864 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.06.2017 / Ausgegeben: 27.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2717 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6651 Richtlinie Förderung Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 20.12.2016 trat die Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Förderung von Kompetenzentwicklung in Unternehmen der Kultur und Kreativwirtschaft in Kraft. Frage 1: Wie hoch ist die Finanzierung der Förderung gemäß dieser Richtlinie? zu Frage 1: In der gemeinsamen Richtlinie des Wirtschafts- und Kulturministeriums stehen dafür etwa 8,1 Millionen EUR, davon insgesamt sieben Millionen EUR aus dem ESF-OP zur Verfügung. Frage 2: Wie viele Anträge wurden bereits mit welchem Volumen gestellt (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen mit Branchenangabe)? zu Frage 2: Anträge auf Förderung nach der Richtlinie sind über das Internetportal der Bewilligungsstelle ILB gestellt worden. Für die Maßnahme nach Fördertatbestand A (Einrichtung und Umsetzung eines Beratungs- und Vernetzungsprojektes für die Kultur und die Kreativwirtschaft) sind bis 15.5.17 insgesamt 4 Anträge eingegangen. Für Maßnahmen nach Fördertatbestand B (Förderung von Projekten von Kultur- und Kreativunternehmen) sind bis 31.5.17 insgesamt 30 Anträge eingegangen, die gegenwärtig bearbeitet werden.