Landtag Brandenburg Drucksache 6/6891 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.06.2017 / Ausgegeben: 28.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2728 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6691 Förderrichtlinie Gewässerentwicklung und Landschaftswasserhaushalt Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 ist im Februar 2017 in Kraft gesetzt worden. Einem Antragsteller (Gewässerverband Spree-Neiße) wurde von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als zuständige Förderstelle im Mai 2017 mitgeteilt, dass die Bearbeitung des Antrages noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde, weil zunächst noch eine EU-rechtliche Klärung erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Frage 1: Wie gestaltet sich die Antragsbearbeitung in der ILB? Welche zeitlichen Abläufe und welche inhaltlichen Prüfungen erfolgen nach Antragseingang? zu Frage 1: Voraussetzung der Bewilligung ist das Vorliegen eines vollständigen Antrages. Anträge werden nach Eingang bei der ILB zunächst gesichtet, und auf Vollständigkeit geprüft . Zur Erlangung der Bewilligungsreife kann unter Fristsetzung die Nachbesserung fehlender bzw. fachlich unvollständiger Unterlagen vom Antragsteller gefordert werden. Aus wichtigen Gründen kann Fristverlängerung gewährt werden. Für den Teil B der Förderrichtlinie ist gemäß EU- rechtlicher Vorschriften ein Projektauswahlverfahren durchzuführen . Für den Teil C der Richtlinie findet eine fachlich- inhaltliche Projektauswahl dann statt, wenn das beantragte Gesamtvolumen das zur Verfügung stehende Mittelbudget übersteigt . Die Antragsprüfung wird durch die Bewilligungsbehörde dokumentiert. Frage 2: Wann können Antragsteller mit einer Entscheidung über ihre Anträge rechnen? zu Frage 2: Die Bearbeitungsdauer bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg hängt u.a. von der Anzahl der Anträge, der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und im Einzelfall auch von dem Umfang des Projektes ab. Ein konkreter Bewilligungstermin kann nicht zugesagt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6891 - 2 - Frage 3: Gibt es grundsätzliche EU-rechtliche Fragen, die vor der Entscheidung über Anträge im Rahmen der Förderrichtlinie noch zu klären sind? Wenn ja, welche? zu Frage 3: Es besteht kein grundsätzlicher Klärungsbedarf bezüglich EU-rechtlicher Fragen . Frage 4: Wie viele Anträge in welchem Wertumfang liegen zu dieser Richtlinie vor? Wie viele wurden bisher in welchem Wertumfang bewilligt und wie viele Anträge mit welchem Wertumfang befinden sich in Bearbeitung? zu Frage 4: Zu der Richtlinie sind insgesamt 85 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 20 Mio. Euro eingegangen. Es gibt noch keine Bewilligungen. Frage 5: In welcher finanziellen Größenordnung werden Maßnahmen entsprechend der Richtlinie bis 2020 gefördert? zu Frage 5: Es ist beabsichtigt, jährlich Kassenmittel in Höhe von 10 bis 12 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen in ähnlicher Höhe zur Verfügung zu stellen.