Landtag Brandenburg Drucksache 6/6892 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.06.2017 / Ausgegeben: 28.06.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2724 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6680 Unterstützung der Landesregierung für Organisationen, die sich gegen die so genannte Anti-Diskriminierung im Bereich Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender kümmern Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Landeskoordinierungsstelle für „LesBiSchwule & Trans* Belange“ des Landes Brandenburg (LKS) wird aus Mitteln des Ministeriums für Arbeit , Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg sowie Spenden finanziert. Ziel ist es laut Eigenaussage auf der Internetseite der Organisation, „die Lebenssituation für LSBT-Menschen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu verbessern, sodass niemand mehr aufgrund der sexuellen Identität bevorzugt oder benachteiligt wird“. Frage 1: Inwiefern sieht die Landesregierung für die Betroffenen Benachteiligungen im Land und wo genau? zu Frage 1: Nach Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg darf niemand wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden. Dieser Grundsatz ist handlungsleitend für die Landesregierung in ihrem Bemühen, die Gleichstellung und Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bi-, Trans*, intersexuellen und queeren Menschen (LSBTTIQ*) zu stärken und gegen Diskriminierung in diesem Bereich vorzugehen. Wichtig ist es, sowohl bestehende rechtliche Ungleichbehandlungen (z. B. Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare) als auch im Alltag weiterhin bestehende Vorurteile gegenüber LSBTTIQ*-Lebensweisen konsequent abzubauen. Durch zahlreiche Studien sind Diskriminierungen der Betroffenen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen wissenschaftlich belegt.1 Die Diskriminierung von LSBTTIQ* kann auf allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens in vielfältigen Formen auftreten. Zur Verdeutlichung eines Bereichs, der von Diskriminierung betroffen ist, wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 618 vom 12.05.2015 (LT-DS 6/1725) - „Diskriminierung in Schulen“ - verwiesen. 1 Vgl. Krell, Claudia: Lebenssituationen und Diskriminierungserfahrungen von homosexuellen Jugendlichen in Deutschland, München 2013; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.): Einstellungen gegenüber Lesben, Schwulen und Bisexuellen in Deutschland – Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage, Berlin 2017. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6892 - 2 - Frage 2: Fließen Gelder des zuständigen Ministeriums ausschließlich an die LKS bzw. gibt es weitere Vereine, Organisationen aus dem LKS-Umfeld, die durch das Ministerium mit finanziellen oder Sachmitteln unterstützt werden. Frage 3: Sieht das zuständige Ministerium in seiner Haushaltsplanung weitere Mittel für die LKS oder ähnliche Organisationen vor und falls ja, für welchen Zeitraum? (Bitte mit Aufschlüsselung der Summen und der Nutznießer) zu Frage 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Einzelplan des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) für die Jahre 2017 und 2018 sind neben der Förderung der LKS Mittel für die Durchführung der LesBiSchwulenT*our in Trägerschaft des AndersARTIG e. V. in Höhe von jährlich bis zu 6.200 EUR sowie die Organisation des Christopher Street Days in Cottbus durch den entsprechenden Trägerverein in Höhe von jährlich bis zu 10.000 EUR vorgesehen. Daneben stehen Haushaltsmittel für die Förderung weiterer Projekte im LSBTTIQ*-Bereich im Kapitel 07080, Titelgruppe 80 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rund 100.000 EUR und im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 70.000 EUR zur Verfügung. Hieraus wird in diesem Jahr das Projekt "Regenbogenfamilien in Brandenburg stärken" in Trägerschaft des Regenbogenfamilien e. V. in Höhe von 35.000 EUR gefördert. Über die Förderung weiterer Maßnahmen ist noch nicht entschieden worden. Entsprechende Anträge für das laufende Haushaltsjahr können beim Landesamt für Soziales und Versorgung eingereicht werden. Frage 4: Das MASGF legt den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ auf. Was möchte die Landesregierung praktisch umsetzen aus dem Aktionsplan und entstehen dadurch Kosten? (Wenn ja, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe jährlich?) zu Frage 4: Der „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“ wird derzeit erarbeitet und soll Ende dieses Jahres durch die Landesregierung beschlossen werden. Aufgrund des laufenden Erarbeitungsprozesses können derzeit keine Aussagen zu konkreten Inhalten getroffen werden. Dies würde auch dem momentanen Beteiligungsverfahren bei der Erstellung des Aktionsplans vorgreifen (siehe http://www.queeres-brandenburg.de). Zu den für die Förderung von LSBTTIQ*-Projekten im Rahmen des Aktionsplans verfügbaren Haushaltsmitteln des MASGF wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.