Datum des Eingangs: 23.02.2015 / Ausgegeben: 02.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/692 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 232 der Abgeordneten Franz Wiese und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/515 Polizeieinsatz am 31.12.2014 vor dem linken Wohnprojekt JWP „MittenDrin“ in Neuruppin Wortlaut der Kleinen Anfrage. 232 vom 28.01.2015: In der Silvesternacht kam es kurz vor Mitternacht zu einem Polizeieinsatz vor dem linken Wohnprojekt JWP „MittenDrin“ in Neuruppin. Als Begründung für den Einsatz wurde „Ruhestörungen durch Anwohnerhinweis“ angegeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist dieses Wohnprojekt schon früher negativ aufgefallen bzw. sind einzelne Personen der Polizei bekannt? 2. Wer finanziert dieses Wohnprojekt bzw. aus welchen Mitteln? 3. Handelt es sich um eine vom Verfassungsschutz beobachtete Organisation, die dieses Wohnprojekt betreibt? 4. Wurden einzelne Bewohner vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. war dies in der Vergangenheit der Fall und falls ja zu welchem Zeitpunkt? 5. Wer genau hat die o. g. Anzeige erstattet? 6. Waren unter den festgenommen Personen, solche die bereits vorbestraft sind und falls ja mit welchen Delikten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dieses Wohnprojekt schon früher negativ aufgefallen bzw. sind einzelne Personen der Polizei bekannt? zu Frage 1: Mitglieder bzw. Bewohner des Projektes traten in der Vergangenheit in Einzelfällen als Anzeigenerstatter/Geschädigte bzw. als Tatverdächtige polizeilich in Erscheinung. Frage 2: Wer finanziert dieses Wohnprojekt bzw. aus welchen Mitteln? zu Frage 2: Die Stadt Neuruppin bezuschusst den Verein Jugendwohnprojekt „MittenDrin“ aus Haushaltsmitteln zum Betrieb der Einrichtung und zu einzelnen Projekten. Des Weiteren erfolgten Zuwendungen für abgeschlossene Einzelprojekte des Trägers durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ und die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung. Frage 3: Handelt es sich um eine vom Verfassungsschutz beobachtete Organisation, die dieses Wohnprojekt betreibt? zu Frage 3: Das Wohnprojekt „JWP „MittenDrin“ sowie die Organisationen, die dieses Projekt betreiben, werden von der Verfassungsschutzbehörde Brandenburg nicht beobachtet. Frage 4: Wurden einzelne Bewohner vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. war dies in der Vergangenheit der Fall und falls ja zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 4: Die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg beobachtet Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Da das Wohnprojekt JWP „MittenDrin“ nicht durch die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg beobachtet wird – siehe hierzu die Antwort zu Frage 3 – ist ein Wohnsitz im JWP „MittenDrin“ für sich allein genommen kein Indikator für extremistische Bestrebungen. Frage 5: Wer genau hat die o. g. Anzeige erstattet? zu Frage 5: Der Einsatz der Polizei erfolgte auf Grund einer Information durch die Feuerwehr. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 153 (Drucksache 6/550) Fraktion DIE LINKE vom 9. Februar 2015 wird verwiesen. Frage 6: Waren unter den festgenommen Personen, solche die bereits vorbestraft sind und falls ja mit welchen Delikten? zu Frage 6: Es erfolgten keine Festnahmen.