Landtag Brandenburg Drucksache 6/6942 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.07.2017 / Ausgegeben: 10.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2736 des Abgeordneten Christoph Schulze (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6701 Außergewöhnlicher Anstieg der Bilanzsumme der ILB nur durch BER- Millionenkredit? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Presse (bspw. Märkische Oderzeitung - Frankfurter Stadtbote vom 21.03.2017, S. 5) wird berichtet, dass die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) den Anstieg des Fördervolumens - also der Kreditvergabe - aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2016 nur deshalb so außergewöhnlich stark um 37 Prozent steigern konnte, weil ein Großteil dieser Steigerung aus dem Bereich der Infrastrukturförderung und hier speziell aus der Kreditvergabe in Höhe von 571 Mio. Euro an den BER (FBB GmbH) herrühren würde. Frage 1: Entspricht das den Tatsachen? zu Frage 1: Nach dem Geschäftsbericht 2016 der ILB lässt sich der Anstieg des Fördervolumens gegenüber dem Vorjahr insbesondere auf die Gewährung einer Infrastrukturfinanzierung im Rahmen eines Konsortiums in Höhe von 570,9 Mio. EUR für den Hauptstadtflughafen BER zurückführen. Frage 2: Erfolgte diese Kreditgewährung i. H. v. 571 Mio. Euro vor oder nach dem Ende des Berichtszeitraumes des Landesrechnungshofes zur FBB GmbH bzw. zum BER? zu Frage 2: Die Prüfung des Landesrechnungshofes bezüglich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und -pflichten bei der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) durch das Ministerium der Finanzen bezog sich auf den Betrachtungszeitraum Juni 2010 bis Februar 2013. Die Entscheidung über die in der Antwort auf Frage 1 genannte Infrastrukturfinanzierung für den Hauptstadtflughafen BER ist nach diesem Betrachtungszeitraum getroffen worden. Frage 3: Wann und in welcher Höhe hat die ILB der FBB GmbH seit dem Jahr 2000 Kredite gewährt (bitte als tabellarische Aufstellung)? zu Frage 3: Informationen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung an die FBB unterliegen , soweit nicht öffentlich bekannt, dem Geschäftsgeheimnis. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6942 - 2 - Frage 4: Warum wurde gerade die ILB für eine Kreditvergabe an die FBB GmbH bzw. den BER ausgewählt? Warum gaben nicht private Banken den Kredit? zu Frage 4: Die FBB hat die BER-Langfristfinanzierung im Wettbewerb vergeben. Die Vergabe ist nach Wirtschaftlichkeitskriterien an ein Konsortium öffentlicher und privater Banken erfolgt, dem auch die ILB angehört. Frage 5: Was passiert wenn dieser Kredit (wie von der EIB öffentlich ins Spiel gebracht) platzt? Welche Konsequenzen hat das für die Handlungsfähigkeit der FBB GmbH und den weiteren Betrieb der Baustelle BER? Wer zahlt die Bürgschaft? zu Frage 5: Hinweise darauf, dass die Langfristfinanzierung ganz oder teilweise ausfällt, liegen der Landesregierung nicht vor. Vor diesem Hintergrund ist unverändert nicht mit einer Inanspruchnahme des Bundes und der Länder Brandenburg und Berlin aus den bestehenden Bürgschaften zu rechnen. Frage 6: Ist dieser Kredit verbürgt? Wenn ja von wem und in welcher Höhe? zu Frage 6: Der Kredit ist Bestandteil der Konsortialfinanzierung, die zu 100 Prozent durch die Länder Brandenburg, Berlin und die Bundesrepublik verbürgt worden sind.