Landtag Brandenburg Drucksache 6/6944 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.07.2017 / Ausgegeben: 10.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2735 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6700 Gesellschaftsvertrag der FBB-GmbH Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage der FBB- GmbH, mit deren Hilfe sie am Geschäftsverkehr teilnehmen kann. Frage: Welche Änderungen wurden am Gesellschaftsvertrag der FBB GmbH vorgenommen ? (bitte Aufschlüsseln nach Änderungsdatum und Grund der Änderung) zur Frage: Der Gesellschaftsvertrag der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) regelt insbesondere die Firma und den Sitz der Gesellschaft, den Gegenstand des Unternehmens , den Betrag des Stammkapitals und der Geschäftsanteile sowie die Aufgaben der Organe. Diese Regelungen unterliegen nur in einem geringen Umfang der Veränderung. Im Jahr 2008 hatten die Gesellschafter in dem Gesellschaftsvertrag den Wechsel der FBB vom Mitbestimmungsgesetz unter das Regime des Drittelbeteiligungsgesetzes nachvollzogen , nachdem das Unternehmen die Schwelle von 2.000 Beschäftigten unterschritten hatte. Im Jahr 2013 ist die Funktion des Vorsitzes der Geschäftsführung anstelle der vorherigen Sprecherfunktion eingeführt und im Zuge dessen der Gesellschaftsvertrag auf geschlechterneutrale Sprache umgestellt worden. Im Jahr 2016 haben die Gesellschafter - im Hinblick auf das erneute Überschreiten der Schwelle von 2.000 Beschäftigten im Unternehmen - den Gesellschaftsvertrag auf die Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes umgestellt; insbesondere mit folgenden Neuregelungen : die Bestellung und der Widerruf der Geschäftsführung richtet sich nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes; Anpassung der Größe des Aufsichtsrats auf 20 Mitglieder; Verweis auf die Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes für die Wahl und Rechte des Aufsichtsratsvorsitzes. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6944 - 2 - Darüber hinaus sind in dem Gesellschaftsvertrag eine Ermächtigung für die Festlegung von Schwellenwerten für bestimmte zustimmungspflichtige Geschäfte und Regelungen zur Beschlussfassung der Geschäftsführung eingeführt worden.