Landtag Brandenburg Drucksache 6/6947 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.07.2017 / Ausgegeben: 10.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2753 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6758 Bahnstrecke RE 6 - Brückenneubau bei Neuruppin und Gleisbauarbeiten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Mit dem Fahrplanwechsel 2018/2019 soll die Seedammbrücke vor Neuruppin erneuert werden. Im Sommer 2018 sollen gleichzeitig die Gleise auf der mehrgleisigen Strecke zwischen den Bahnhöfen Velten und Hennigsdorf saniert werden. Der RE6 erfreut sich zunehmender Beliebtheit nicht nur bei Touristen sondern vor allem bei Berufspendlern aus den Anliegerregionen dieser Bahnstrecke bis hin nach Wittenberge. Einige dieser Berufspendler besitzen gar kein eigenes Fahrzeug und haben sich bei der Arbeitsplatzwahl voll auf den sicheren Schienenverkehr in Richtung Berlin verlassen. Für diese Bahnkunden müssen die Einschränkungen daher zeitlich so kurz wie möglich gestaltet werden und die Auswirkungen minimiert werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Bereitstellung der Infrastruktur sowie deren Instandhaltung ist Aufgabe des Infrastrukturbetreibers, also im konkreten Fall der DB Netz AG. Aufgrund von Anregungen, die Baumaßnahmen an der Seedammbrücke in Neuruppin im Sommer (statt im Winter) und nicht im Jahr 2019 (Landesgartenschau Wittstock und Fontane-Jahr) durchzuführen, plant der Infrastrukturbetreiber diese nun in den Sommer 2020 zu verlegen. Nach dem der Landesregierung bekannten Stand ist die Sperrung der Strecke Neuruppin-Kremmen nun vom 30. April bis zum 10. August 2020 geplant. Die Sperrung der eingleisigen Strecke zwischen Hennigsdorf, Velten und Kremmen ist voraussichtlich vom 7. Juli bis zum 20. August 2018 (Sommerferien) geplant. Frage 1: Wird zwischen Velten und Hennigsdorf während den Bauarbeiten immer eine Zugverbindung für den RE6 und RE55 ermöglicht werden? zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Frage 2: Viele Bahnkunden aus Richtung Neuruppin, die über ein eigenes Fahrzeug verfügen , würden notgedrungen bis zum nächsten erreichbaren Bahnhof in Richtung Berlin vorfahren. Frage 2.1: Wären die Stationen Beetz-Sommerfeld oder Radensleben quasi als Endstationen einrichtbar, sodass dort die Pendler ein- und aussteigen könnten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6947 - 2 - zu Frage 2.1: Nein, die Planungen des Infrastrukturbetreibers sehen eine Sperrung bis Kremmen vor. Frage 2.2: Wäre die Station Altruppin als Endstation für die Streckenführung über Herzberg und Löwenberg analog zu 2.1. einrichtbar? zu Frage 2.2: Auf der Strecke Herzberg (Mark)-Neuruppin findet aktuell kein SPNV statt, der von der Sperrung der Seedammbrücke betroffen wäre. Inwiefern Altruppin im Jahr 2020 als Endstation für den Personenverkehr zur Verfügung stehen würde, ist derzeit nicht bekannt. Frage 3: Welche anderen schienengebundenen Alternativen sind möglich? zu Frage 3: Es bestehen Schienenwege von Neuruppin über Wittenberge oder Neustadt (Dosse) nach Berlin. Aufgrund der deutlich längeren Reisezeiten sind diese Alternativen verkehrlich jedoch nicht sinnvoll. Frage4: Kann sichergestellt werden, dass die zeitlich sicher kürzeren Bauarbeiten zwischen Velten und Hennigsdorf in dem größeren Zeitraum des Brückenbaues stattfinden? zu Frage 4: Nein, entsprechend den Vorbemerkungen liegen nun etwa 2 Jahre zwischen beiden Baumaßnahmen. Frage 5: Auf der eingleisigen Strecke des RE6 gibt es bei Verspätungen immer wieder Probleme für viele Stunden, da keine Begegnungs- bzw. Ausweichmöglichkeit für 2 Zugpaare besteht. Ist vorgesehen, die Bauzeit der Brücke gleich für den Einbau von Begegnungsstellen zu nutzen? Wenn ja, an welchen Orten? zu Frage 5: Nein.