Datum des Eingangs: 23.02.2015 / Ausgegeben: 02.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/695 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 197 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/462 Brandenburger Schulpsychologen Wortlaut der Kleinen Anfrage 197 vom 21.01.2015: Sowohl der Landesberufsverband der Schulpsychologen, als auch der Landeselternrat konstatieren derzeit eine Unterversorgung mit Schulpsychologen und damit einhergehend eine unerträgliche Arbeitsüberlastung für die vorhandenen Kräfte. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele Schulpsychologen gibt es in Brandenburg? Bitte differenzieren Sie nach Halbzeit,- bzw. Vollzeitstellen. 2.) Welche Stellenanzahl ist ursprünglich vorgesehen und auf wieviel Kinder kommt dann theoretisch ein Schulpsychologe? 3.) Hält die Landesregierung unter den nachweislich schlechten Grundlagen die vor- liegende Stellenzahl für ausreichend? Wenn nein, welche Änderungen sind hier geplant und welcher Schlüssel wird für ausreichend erachtet? 4.) Welche Planungen gibt es für den jetzt gerade fällig werdenden Generationswechsel in diesem Bereich? 5.) Wie sollen die geplanten zusätzlichen 100 Stellen für Schulsozialarbeiter die trotzdem benötigten Psychologen kompensieren? 6.) Können ausreichend neue Schulpsychologen rekrutiert werden und sind diese dann auch in den 22 Außenstellen verfügbar? 7.) Gibt es Planungen bei Bedarf Halbzeitstellen entsprechend umzuwandeln? 8.) Wie viele Schulpsychologen sind momentan dauerhaft krank? Wie ist in diesem Fall die Vertretung geregelt? 9.) Gibt es Planungen, die Schulpsychologen in multifunktionale Teams zu integrie- ren, wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen fortgeschritten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schulpsychologen gibt es in Brandenburg? Bitte differenzieren Sie nach Halbzeit,- bzw. Vollzeitstellen. Zu Frage 1: Im Land Brandenburg arbeiten zurzeit 29 dauerhaft beschäftigte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit ganzer Stelle. Für diese stehen im Einzelplan 05 des Haushaltsplans 29 Vollzeitstellen zur Verfügung. Halbzeitstellen werden nicht vorgehalten . Frage 2: Welche Stellenanzahl ist ursprünglich vorgesehen und auf wieviel Kinder kommt dann theoretisch ein Schulpsychologe? Zu Frage 2: Nach den Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung in der Fassung vom 19.09.2014 steht im Zuständigkeitsbereich jeder Regionalstelle des Landesschulamtes grundsätzlich für bis zu 10.000 Schülerinnen und Schüler eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe zur Verfügung. Hieraus resultiert unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen und deren künftiger Entwicklung ein Bedarf von 27 Planstellen. Frage 3: Hält die Landesregierung unter den nachweislich schlechten Grundlagen die vorliegende Stellenzahl für ausreichend? Wenn nein, welche Änderungen sind hier geplant und welcher Schlüssel wird für ausreichend erachtet? Zu Frage 3: Die Landesregierung hält die im Haushaltplan 2013 /2014 ausgewiesenen 29 Schulpsychologierätestellen für ausreichend. Frage 4: Welche Planungen gibt es für den jetzt gerade fällig werdenden Generationswechsel in diesem Bereich? Zu Frage 4: Von den derzeit eingesetzten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen scheiden bis zum Jahr 2020 lediglich drei und bis zum Jahr 2025 nur weitere sechs altersbedingt aus. Vor diesem Hintergrund erfolgt derzeit noch keine Nachfolgeplanung. Frage 5: Wie sollen die geplanten zusätzlichen 100 Stellen für Schulsozialarbeiter die trotzdem benötigten Psychologen kompensieren? Zu Frage 5: Siehe bereits Antwort zu Frage 3. Die Aufgaben der Schulpsychologie können und brauchen von der Schulsozialarbeit nicht übernommen werden. Frage 6: Können ausreichend neue Schulpsychologen rekrutiert werden und sind diese dann auch in den 22 Außenstellen verfügbar? Zu Frage 6: Die Landesregierung ist sehr bemüht, auch berlinferne Regionen des Landes mit qualifizierten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu versorgen. Je weiter die Arbeitsregion der Schulpsychologie von Berlin entfernt liegt, umso geringer ist die Anzahl der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Bisher konnten noch alle frei werdenden Planstellen besetzt werden. Frage 7: Gibt es Planungen bei Bedarf Halbzeitstellen entsprechend umzuwandeln? Zu Frage 7: Siehe voranstehend Antwort zu Frage 1, wonach keine Halbzeitbeschäftigten im Bereich der Schulpsychologie arbeiten. Frage 8: Wie viele Schulpsychologen sind momentan dauerhaft krank? Wie ist in diesem Fall die Vertretung geregelt? Zu Frage 8: Zurzeit sind zwei Schulpsychologen langzeiterkrankt. Die Vertretung wird in einem Fall im Wege eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses, im anderen Fall mit der vorhandenen Personalkapazität wahrgenommen. Frage 9: Gibt es Planungen, die Schulpsychologen in multifunktionale Teams zu integrieren, wenn ja, wie weit sind diese Überlegungen fortgeschritten? Zu Frage 9: Gemäß den Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologische Beratung arbeiten die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bei allen psychologischen Fragestellungen , die im Zusammenhang mit dem Lernen und Verhalten stehen, in der Regel in Abstimmung mit der regional zuständigen Sonderpädagogischen Förderund Beratungsstelle (SpFB). Darüber hinaus stehen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im ständigen Arbeitskontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erziehungsberatungsstellen, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Jugendund Sozialämter, der regionalen Frühförder- und Beratungsstellen sowie zu anderen psychosozialen Diensten für Kinder und Jugendliche.