Landtag Brandenburg Drucksache 6/6959 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.07.2017 / Ausgegeben: 11.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2740 der Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) und Steffen Königer (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6727 Flughafen Schönefeld bzw. BER Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage Nr. 943 war mehr als unbefriedigend, da einfach nicht auf die Frage geantwortet wurde. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Abgeordnete Kalbitz stellte in der Landtagssitzung am 18. Mai 2017 eine mündliche Anfrage nach zusätzlichen hoheitlichen Aufgaben des Landkreises Dahme-Spreewald, die mit dem Betrieb des Flughafens Schönefeld verbunden sind. Die Frage wurde durch den Minister des Innern und für Kommunales schriftlich beantwortet. In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass der Landkreis Dahme- Spreewald am Flughafen Schönefeld die ihm obliegenden hoheitlichen Aufgaben erfüllt. Diese entsprechen dem Katalog hoheitlicher Aufgaben, den auch andere Landkreise und kreisfreie Städte zu erfüllen haben. Daher ist die Aussage der Fragesteller in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage, dass die Landesregierung nicht auf die mündliche Anfrage geantwortet hätte, unrichtig. Mit dieser Kleinen Anfrage werden der Umfang und der Inhalt der Fragen wesentlich erweitert . Frage 1: Welche hoheitlichen Aufgaben erfüllt der Landkreis Dahme-Spreewald momentan am Flughafen Schönefeld bzw. BER? Frage 2: Welche hoheitlichen Aufgaben erfüllt die Gemeinde Schönefeld momentan am Flughafen Schönefeld bzw. BER? zu den Fragen 1 und 2: Wie bereits in der Antwort auf die mündliche Anfrage dargestellt, erfüllt der Landkreis Dahme-Spreewald am Flughafen Schönefeld die ihm obliegenden hoheitlichen Aufgaben. Diese entsprechen dem Katalog hoheitlicher Aufgaben, den auch andere Landkreise und kreisfreie Städte zu erfüllen haben. Frage 3: Welche hoheitlichen Aufgaben erfüllt das Land Brandenburg momentan am Flughafen Schönefeld bzw. BER? zu Frage 3: - Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung nimmt nach der Brandenburgi- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6959 - 2 - schen Bauordnung die Aufgabe der Sonderaufsicht über die untere Bauaufsichtsbehörde wahr. - Zuständige Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld ist die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg (LuBB), sie nimmt auch die Auf-gaben der Luftsicherheitsbehörde wahr. Die Fachaufsicht gegenüber der LuBB wird für das Brandenburger Territorium vom MIL ausgeübt. Das MIL ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Flughafenentgelte und überwacht die Einhaltung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung durch die FBB GmbH. - Im Rettungswesen ist das Land gemäß § 6 Absatz 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) der Träger der Luftrettung. - Im Rahmen des Flughafenasylverfahrens (§ 18a AsylG) ist das Land Brandenburg rechtlich dazu verpflichtet, die am Flughafen Schönefeld errichtete Unterkunft (§ 65 AufenthG) zu unterhalten sowie die Unterbringung, Betreuung und Bewachung der dort für die Dauer des Flughafenasylverfahrens unterzubringenden Asylsuchenden sicherzustellen . Die Asylunterkunft für das Flughafenverfahren ist Teil der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH). - Des Weiteren sind mehrere Enteignungsanträge anhängig, bei denen es sich um landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Schönefeld handelt. - Der Flughafen Schönefeld liegt im Zuständigkeitsbereich der Gerichte und der Staatsanwaltschaft des Landes Brandenburg. - Das Land Brandenburg nimmt momentan am Flughafen Schönefeld die hoheitlichen Aufgaben der Grenzkontrollstelle nach folgenden Vorschriften wahr: - Tiergesundheitsgesetz vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 85 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1674) geändert worden ist, und den aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen , - Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 87 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1674) geändert worden ist, und den aufgrund des Tierschutzgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und - Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426), das durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2016 (BGBl. I S. 2656) geändert worden ist, und den aufgrund des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches erlassenen Rechtsverordnungen. Dies gilt auch für die Überwachung der Einhaltung der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über „die Ein- und Ausfuhr lebender und toter Tiere, von Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen und Abfällen von Tieren sowie sonstigen Gegenständen, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, und im Tiergesundheitsgesetz geregelte Sachbereiche betreffen.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/6959 - 3 - - Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und überprüft den Lärmschutzbereich gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) und veranlasst dessen Festsetzung bzw. Neufestsetzung durch Rechtsverordnung der Landesregierung gemäß § 4 Abs. 2 FluglärmG. - Das MLUL teilt gemäß § 47e Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die notwendigen Informationen zum Großflughafen Berlin-Schönefeld/BER, zu diesbezüglichen Lärmkarten und zu Lärmaktionsplänen der Gemeinden im Umfeld des Großflughafens mit. - Das Landesamt für Umwelt setzt gemäß § 10 FluglärmG nach Anhörung der Beteiligten durch schriftlichen Bescheid fest, in welcher Höhe Aufwendungen für den nach FluglärmG zu beanspruchenden baulichen Schallschutz erstattungsfähig sind. Es arbeitet die Lärmkarten gemäß § 47 c Abs. 1 BImSchG aus. - Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz, vollzieht auf dem BER die staatlichen Vorschriften auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der sicheren Technikgestaltung , hierzu zählen auch die Vorschriften zum sozialen Arbeitsschutz, wie das Arbeitszeitgesetz oder Mutterschutzgesetz. Frage 4: Welche hoheitlichen Aufgaben erfüllt der Bund momentan am Flughafen Schönefeld bzw. BER? zu Frage 4: Die Aufgaben der Fluggastkontrollen nach § 5 Luftsicherheitsgesetz unterfallen dem Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, die dem Bundesministerium des Inneren untersteht. Die Fluggastkontrolle wird von Beliehenen wahrgenommen. Überdies nimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vielfältige Zulassungs -, Genehmigungs- und Aufsichtsfunktionen in Deutschland wahr, so unter anderem die Genehmigung und die Überwachung von luftfahrttechnischen Betrieben, Ausbildungsbetrieben für technisches Personal, die Durchführung von Ramp-Checks auf deutschen Flughäfen an ausländischen Luftfahrzeugen sowie die Zulassung Reglementierter Beauftragter. Frage 5: Welche Kosten fallen für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde Schönefeld und dem Landkreis Dahme-Spreewald an? (bitte aufschlüsseln nach Aufgaben und Kosten) zu Frage 5: Laut Veranschlagung im Teilfinanzplan im Doppelhaushalt 2017/2018 des Landkreises Dahme-Spreewald ist der Neubau einer Rettungswache für den BER vorgesehen (2017 850.000 € und 2018 107.000 €) Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich voraussichtlich auf 2.194.000 €. Darüber hinaus hat der Landkreis Dahme-Spreewald Aufwendungen für einen Flughafenbeauftragten im Produkt 51105 im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 17.000 € für Auswertung von Messdaten Fluglärmmessgerät vorgesehen. Darüber hinaus sind im Produkt 12601-Brandschutz/BKZ- Erträge aus Zuwendungen und Allgemeine Umlagen vom Land im Haushaltsplan 2017 in Höhe von 10.000 € und 2018 in Landtag Brandenburg Drucksache 6/6959 - 4 - Höhe von 10.000 € veranschlagt. Hierbei handelt es sich um eine Zuweisung des Landes für die Ausbildung der Regenerationsgeräteträger zur Brandbekämpfung in der unterirdischen Bahnanlage am BER. Zu den Kosten der Gemeinde Schönefeld liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Diese konnten auch nicht innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Frist recherchiert werden. Frage 6: Mit welchen hoheitlichen Aufgaben am Flughafen Schönefeld bzw. BER sind private Dienstleister beauftragt? zu Frage 6: - Als privater Dienstleister mit hoheitlichen Aufgaben wird die Deutsche Flugsicherung (DFS) GmbH unter anderem am Flughafen Berlin-Schönefeld tätig. Die DFS ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten wird. - Zudem werden bei der LuBB, als Ergänzung zu den Sachbearbeitern für Luftaufsicht, sogenannte Beauftragte für Luftaufsicht - BfL eingesetzt, die dem Personal der Flughafengesellschaft angehören. - Im Zusammenhang mit dem Bau des Flughafens sind - wie bei jedem anderen größerem Bauvorhaben auch - hoheitliche Vermessungen erforderlich. Hierzu gehören amtliche Lagepläne und Liegenschaftsvermessungen. Diese werden in der Regel von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. Sie nehmen diese Aufgaben als Beliehene des Landes auf Antrag wahr. Für diese hoheitlichen Vermessungen werden Gebühren erhoben. Konkrete Informationen über Art und Umfang der hoheitlichen Vermessungsleistungen beim Flughafen BER sowie die durchführenden Stellen liegen der Vermessungsverwaltung des Landes nicht vor. - Innerhalb der Aufnahmeeinrichtung für das Flughafenasylverfahren sorgen bei Anwesenheit einer asylsuchenden Person private Wach- und Betreuungsdienste unter Anleitung und Aufsicht der ZABH für die Betreuung der Bewohner und für die Sicherheit innerhalb der Einrichtung (z. Zt. Deutsches Rotes Kreuz, City Schutz GmbH). Frage 7: Wie wird sich diese Aufgabenverteilung unter den einzelnen Gebietskörperschaften durch die geplante Funktionalreform verändern? zu Frage 7: Die Landesaufgaben, die im Rahmen der Funktionalreform I auf kommunale Körperschaften übertragen werden sollen, ergeben sich aus den Artikeln 1 und 17 des Entwurfs des Gesetzes zur Funktionalreform 2020 im Land Brandenburg, vgl. Landtagsdrucksache 6/6775.