Landtag Brandenburg Drucksache 6/6968 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.07.2017 / Ausgegeben: 12.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2746 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6739 Sexuelle Übergriffe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Verlässliche Statistiken bezüglich der von Migranten verübten Sexualstraftaten sind kaum vorhanden. Immer wieder wird den deutschen Behörden vorgeworfen, das wahre Ausmaß der Verbrechen im Land zu verschleiern. So sagt etwa der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), 90 Prozent der im Jahr 2014 verübten Sexualstraftaten seien nicht in der offiziellen Statistik erfasst worden. Wie die Tageszeitung „DIE WELT“ am 25. Februar 2016 berichtete, unterdrücke das Bundesland Hessen Informationen über Verbrechen, an denen Migranten beteiligt sind - angeblich aus "Mangel an öffentlichem Interesse". Schon am 24. Januar 2016 hatte das Blatt darüber berichtet, dass die Unterdrückung von Daten über Migrantenkriminalität ein "deutschlandweites Phänomen" sei. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sagte: "Jeder Beamte weiß, dass er eine bestimmte politische Erwartungshaltung zu erfüllen hat. Besser nichts über Migrantenkriminalität sagen, da kann man nichts falsch machen." Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht man in der Landesregierung - aufgrund der Vielzahl der sexuellen Übergriffe auf Frauen - die Notwendigkeit sicherheitspolitische Maßnahmen zu setzen, wenn ja, welche? zu Frage 1: Die Bekämpfung auch sexueller Gewalt ist seit vielen Jahren ein Arbeitsschwerpunkt der Landesregierung. Bereits im Jahr 2001 wurde mit dem Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP) ein nachhaltiges Gesamtkonzept entwickelt und in 2015 fortgeschrieben. Darin sind präventive Maßnahmen ebenso enthalten wie Schutzmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Mit Öffentlichkeitskampagnen und niedrigschwelligen Angeboten wird versucht, die betroffenen Frauen zu erreichen und zu unterstützen. Dies erfolgt in breiter Verantwortung - an der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen und Projekte in acht Handlungsfeldern sind neben den beteiligten Ministerien der Landesregierung auch die Akteurinnen und Akteure vor Ort, insbesondere aus den Kommunen, Nichtregierungsorganisationen sowie Interessenvertretungen, Verbänden und Vereinen beteiligt. Vor diesem Hintergrund und auf Grund der polizeilich bekannt geworden Fälle - seit 2012 ist die Fallentwicklung im angefragten Phänomenbereich im Wesentlichen rückläufig Landtag Brandenburg Drucksache 6/6968 - 2 - (2012: 245 Fälle; 2016: 204 Fälle), bei relativ konstant hoher Aufklärungsquote (2012: 87,3 %; 2016: 80,9 %) - wird aus Sicht der Landesregierung kein Anlass für sicherheitspolitische Maßnahmen gesehen. 2. Bei wie vielen der im Jahr 2016 zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen wurden die Täter ermittelt? Vorbemerkungen der Landesregierung zu den Antworten zu den Fragen 2 - 7: Die Beantwortung der Fragestellungen 2 bis 7 erfolgt auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß einer Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern (IMK) vom 05.12.2002 eine unterjährige Veröffentlichung der PKS-Daten unterbleiben soll. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die PKS-Zahlen eines Berichtsjahres erst im darauffolgenden Jahr (Jahresanfang) endgültig feststehen und unterjährig erhobene Daten nicht valide sind. zu Frage 2: Für das Jahr 2016 wurden 204 Fälle der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung /Übergriffe gemäß §§ 177 Abs. 1-4 und 6-9, 178 StGB in die PKS abgeschlossen. Es wurden 174 Tatverdächtige (TV) ermittelt. 3. Bei wie vielen der im Zeitraum Januar bis Mai 2017 zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen wurden die Täter ermittelt? zu Frage 3: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 4. Welchen Nationalitäten gehören die im Jahr 2016 ermittelten Täter an und welchen Altersgruppen gehören diese an? zu Frage 4: Es handelt sich um Tatverdächtige folgender Nationalitäten: Deutsch (143 TV); Afghanistan (sechs TV); Syrien (vier TV); Polen und Türkei (je drei TV); Russische Föderation und Pakistan (je zwei TV); Bulgarien, Lettland, Mazedonien; Rumänien ; Ungarn; Eritrea; Kenia; Kamerun; Kasachstan; Libanon und dem Tschad (je ein TV). Die Altersstruktur der ermittelten TV stellt sich für 2016 wie folgt dar: Deutsche TV: Kinder (zwei); Jugendliche (19) Heranwachsende (14); Erwachsene (108). Nichtdeutsche TV (ndT): keine Kinder; drei Jugendliche; fünf Heranwachsende und 23 Erwachsene. 5. Welchen Nationalitäten gehören die im Zeitraum Januar bis Mai 2017 ermittelten Täter an und welchen Altersgruppen gehören diese an? zu Frage 5: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 6. Wurden Asylbewerber als Täter im Jahr 2016 sowie im Zeitraum Januar bis Mai 2017 ermittelt? 7. Wenn ja, wie viele und welcher Nationalität und welcher Altersgruppe gehören diese Asylbewerber an? zu den Fragen 6 und 7: Ja, im Jahr 2016 wurden 12 Asylbewerber als Tatverdächtige ermittelt . Nationalitäten: Syrien (vier TV), Afghanistan und Pakistan (je zwei TV), Russische Landtag Brandenburg Drucksache 6/6968 - 3 - Föderation, Türkei, Kenia und Kamerun (je ein TV). Altersgruppen der tatverdächtigen Asylbewerber: keine Kinder und Heranwachsende; zwei Jugendliche und zehn Erwachsene . Bezüglich des Zeitraums Januar bis März 2017 wird auf die Vorbemerkungen verwiesen . 8. Wenn ja, mit welchen ausländerrechtlichen Konsequenzen haben diese zu Tätern gewordenen Asylbewerber zu rechnen? zu Frage 8: Eine Sanktionierung straffälliger Personen – auch von Asylbewerbern – obliegt der Justiz, abhängig von der zur Last gelegten Straftat. Straffällige Ausländerinnen und Ausländer können unter den Voraussetzungen der §§ 53 und 54 des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen werden, sofern kein Abschiebungsverbot nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wird. 9. Wie viele von diesen Personen wurden abgeschoben und wie viele sollen noch abgeschoben werden? zu Frage 9: Aus dem Ausländerzentralregister beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lassen sich keine statistischen Daten zu abgeschobenen oder abzuschiebenden Personen ableiten, die Sexualstraftaten verübt haben. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine Erkenntnisse vor.