Landtag Brandenburg Drucksache 6/6969 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.07.2017 / Ausgegeben: 12.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2747 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6740 Mutmaßlicher Aufenthalts- bzw. Asylbetrug durch Vaterschaftsanerkennungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Durch Recherchen des RBB und Berichte in den Printmedien sind Fälle von mutmaßlicher Erschleichung von Aufenthaltstiteln bzw. Asylbetrug durch Vaterschaftsanerkennungen deutscher Staatsbürger gegen Geldzahlungen gegenüber ausländischen Frauen bekannt geworden. Hierbei soll es sich vor allem um Frauen aus Vietnam, Afrika und Osteuropa handeln, die sich vermeintliche Väter zur Anerkennung der Vaterschaft ihrer Kinder suchen. Allein in Berlin sollen 700 Fälle bekannt sein, der geschätzte Schaden für die Familienkassen soll in die Millionen gehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung das Problem bekannt? zu Frage 1: Der Landesregierung ist grundsätzlich bekannt, dass es missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen im Zusammenhang mit der Erlangung eines Aufenthaltsrechts gibt. 2. Wie viele Fälle gib es in Brandenburg und wie hoch ist die geschätzte Dunkelziffer? 3. Woher stammen die Frauen, die zu dem Thema in Brandenburg aktenkundig geworden sind, bzw. im Verdacht stehen in betrügerischer Absicht zu handeln? 4. Wie hoch ist der finanzielle Schaden für Brandenburg zu beziffern? zu den Fragen 2, 3 und 4: Innerhalb der Landesregierung erfolgt keine spezifische statistische Erfassung von Verfahren wegen etwaiger Vaterschaftsanerkennungen, die infolge der Zahlung von Entgelten erfolgt sein könnten. In den zur Verfügung stehenden Auskunftssystemen lassen sich derartige Taten und die angefragten Angaben im Wege automatisierter Recherchen nicht identifizieren. 5. Plant die Landesregierung eine spezielle kriminalpolizeiliche Ermittlungskommission einzusetzen? zu Frage 5: Nein, aus Sicht der Landeregierung besteht hierzu kein Anlass. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6969 - 2 - 6. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um diese kriminellen Strukturen, die neben der Erschleichung von Aufenthaltstiteln auch die Prostitution zu fördern scheinen , zu bekämpfen bzw. was unternimmt sie bereits und seit wann? zu Frage 6: Um einem möglichen Missbrauch im Rahmen von Vaterschaftsanerkennungen entgegenzuwirken, sieht das vom Bundestag am 18. Mai 2017 verabschiedete „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ (BT-Drs. 18/11546 und 18/11654) die Einfügung eines neuen § 1597a BGB vor; der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 behandelt und einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht gestellt (BR-Drs. 370/17 [Beschluss]). Nach § 1597a BGB soll die beurkundende Behörde bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung, die gerade auf die Umgehung gesetzlicher Voraussetzungen des Aufenthaltsrechts zielt, dies der Ausländerbehörde mitteilen und die Beurkundung aussetzen. Die Ausländerbehörde prüft sodann, ob tatsächlich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft vorliegt und stellt dies ggf. durch Verwaltungsakt fest. Das neue Gesetz dürfte damit auch den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 (Az.: 1 BvL 6/10) gerecht werden, das sich in seiner Entscheidung mit der behördlichen Vaterschaftsanfechtung, wenn durch die Anerkennung rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteils geschaffen werden, auseinandergesetzt hat. Hinsichtlich aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten ist darauf hinzuweisen, dass das bis vor einigen Jahren geltende behördliche Anfechtungsverfahren im Jahr 2013 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden war. Seither gab es keine Handhabe für die Behörden, gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen vorzugehen . Mit dem o. g. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beabsichtigt der Bundesgesetzgeber nunmehr, bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ein Prüfverfahren bei den Ausländerbehörden einzuführen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird prüfen, ob die Notwendigkeit besteht, den Ausländerbehörden Anwendungshinwiese zum Anfechtungsrecht an die Hand zu geben, sofern dies durch den Bund nicht erfolgt. Mit Blick auf die konkrete Arbeitsweise der Jugendämter in Bezug auf die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und unter Verweis auf die bisherigen Ausführungen wird keine Notwendigkeit zur Veranlassung weiterer Bekämpfungsmaßnahmen gesehen.