Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/697 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 212 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/491 Meisterausbildung im Bereich Landwirtschaft an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster Wortlaut der Kleinen Anfrage 212 vom 23.01.2015: Seit Jahren erfolgt an der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster die Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ statt. Dafür wurden in der Vergangenheit durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung auch stets die Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses bestellt. Im Oktober 2014 begann ein neuer Kurs an der Kreisvolkshochschule in Herzberg. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurde in der vergangenen Förderperiode die Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ gefördert? 2. Wie viele finanzielle Mittel entfielen hierbei in der vergangenen Förderperiode auf die Kreisvolkshochschule Elbe-Elster? 3. Aus welchen Gründen wird die Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ derzeit nicht gefördert? 4. Wann wurden die einzelnen Kreisvolkshochschulen darüber informiert, dass derzeit keine Förderung der Meisterausbildung möglich ist? 5. Wann ist mit einer Fortsetzung der Förderung der Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ zu rechnen? 6. Wie hoch wird die Förderung der Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ in der aktuellen Förderperiode voraussichtlich sein? Datum des Eingangs: 23.02.2015 / Ausgegeben: 02.03.2015 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurde in der vergangenen Förderperiode die Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ gefördert? zu Frage 1: Grundlage für die Prüfung zum Landwirtschaftsmeister ist die „Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/Landwirtin vom 12. März 1991 (BGBl. I S. 659), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548)“. Jedem Anwärter auf die Meisterprüfung steht es frei, wie die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt. Der Besuch eines Vorbereitungskurses führt nicht automatisch zum Abschluss „Landwirtschaftsmeister/in“. Im Land Brandenburg werden Vorbereitungskurse auf die Landwirtschaftsmeisterprüfung von folgenden Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich angeboten: Oberhavel (Oranienburg), Uckermark (Prenzlau), Märkisch-Oderland (Seelow), Teltow-Fläming (Luckenwalde) sowie Elbe-Elster (Herzberg). Die Förderung dieser Vorbereitungskurse erfolgt auf Antrag der Bildungsanbieter seit 2001 im Rahmen der Richtlinie „Ländliche Berufsbildung“ aus ELER- und Landesmitteln in Höhe von bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ein Kurs zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung ist eine von vielfältigen Maßnahmen, die im Rahmen der Richtlinie „Ländliche Berufsbildung“ gefördert werden können und wird nicht bei allen Bildungsanbietern (s.o.) separat gefördert. Eine Aussage zur Förderhöhe speziell für alle Vorbereitungskurse im Land Brandenburg ist somit nicht möglich. Insgesamt wurden auf der Grundlage der genannten Richtlinie in der letzten Förderperiode rund 9,2 Mio € bewilligt. Frage 2: Wie viele finanzielle Mittel entfielen hierbei in der vergangenen Förderperiode auf die Kreisvolkshochschule Elbe-Elster? zu Frage 2: In der vergangenen Förderperiode wurden für die Kurse zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung in der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster 301.277,69 € bewilligt (Stand 28. Januar 2015). Dieser Betrag kann gesondert ausgewiesen werden, da die KVHS Elbe-Elster im Gegensatz zu anderen Bildungsanbietern die Förderung für jede Bildungsmaßnahme einzeln beantragt. Insgesamt wurden der KVHS Elbe-Elster aus der LBb-Richtlinie Mittel in Höhe von 330.115,64 € bewilligt. 2 Frage 3: Aus welchen Gründen wird die Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ derzeit nicht gefördert? zu Frage 3: Nach der Richtlinie „Ländliche Berufsbildung“ ist die Förderung von Maßnahmen im Durchführungszeitraum bis 30. Juni 2015 möglich. Der Bewilligungsbehörde lag von der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster kein Antrag zur Förderung der in Rede stehenden Bildungsmaßnahme vor. Frage 4: Wann wurden die einzelnen Kreisvolkshochschulen darüber informiert, dass derzeit keine Förderung der Meisterausbildung möglich ist? zu Frage 4: Eine Förderung ist auch weiterhin möglich, wenn 2014 ein Antrag gestellt wurde (siehe Antwort zu Frage 3). Die Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich treffen sich viermal jährlich zu Arbeitsberatungen. Bereits Mitte des Jahres 2014 wurden die Regionalstellen informiert, dass Bewilligungen aus Mitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 für Maßnahmen, deren Laufzeit spätestens Ende Juni 2015 endet, bis zum Ordnungstermin 15.10.2014 erfolgen mussten. Frage 5: Wann ist mit einer Fortsetzung der Förderung der Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ zu rechnen? zu Frage 5: Voraussetzung für das Inkrafttreten der neuen Richtlinie ist die Genehmigung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) durch die Europäische Kommission sowie die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes. Darüber wurden die Regionalstellen für Bildung im Agrarbereich informiert. Frage 6: Wie hoch wird die Förderung der Meisterausbildung mit dem staatlich anerkannten Abschluss „Meister Landwirtschaft“ in der aktuellen Förderperiode voraussichtlich sein? 3 zu Frage 6: Das bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereichte EPLR 2014 - 2020 sieht weiterhin eine Förderhöhe bis 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben vor. 4