Landtag Brandenburg Drucksache 6/6975 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.07.2017 / Ausgegeben: 17.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2763 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6781 Waffenbesitz in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der kleine Waffenschein ist Voraussetzung für den Gebrauch von Reizgas, Schreckschuss- und Signalwaffen. Die Antragszahlen für den kleinen Waffenschein sollen in der Außenstelle Waffenrecht in der Polizeidirektion West Potsdam im Jahr 2016 gegenüber 2015 deutlich gestiegen sein. So sollen es zu Beginn des Jahres 2016 bereits 70 bis 100 Anträge pro Woche gewesen sein und damit schon in wenigen Wochen so viele wie im gesamten Jahr 2015. (MAZ online v. 23.01.2016). Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation bezüglich des legalen und illegalen Schusswaffenbesitzes in Potsdam? zu Frage 1: Die aktuelle Lage des legalen Schusswaffenbesitzes ist im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert. Bezüglich des illegalen Schusswaffenbesitzes ist eine Bewertung nicht möglich, da es sich naturgemäß um ein Dunkelfeld handelt. 2. Wie viele Anträge auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins sind im Jahr 2015 und 2016 in der Außenstelle Waffenrecht in der Polizeidirektion West der Landeshauptstadt Potsdam eingegangen, und wie viele davon wurden jeweils genehmigt? zu Frage 2: Das Nationale Waffenregister enthält keine Angaben zu Anträgen auf Kleine Waffenscheine. Die Anzahl der (erteilten) Kleinen Waffenscheine kann aus dem Nationalen Waffenregister nur für jede Waffenbehörde insgesamt entnommen werden. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Kommunen ist nicht möglich. 3. Inwiefern wurden im Zeitraum 2016 und I. Quartal 2017 genehmigte kleine Waffenscheine entweder widerrufen oder freiwillig zurückgegeben? zu Frage 3: Ausweislich der Statistik des Nationalen Waffenregisters wurden im Jahr 2016 insgesamt 20 Kleine Waffenscheine und im 1. Quartal 2017 insgesamt drei Kleine Waffenscheine widerrufen. Die Statistik enthält keine Angaben zur Anzahl freiwillig zurückgegebener Kleiner Waffenscheine. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6975 - 2 - 4. Wie viele Gewalt- und Eigentumsdelikte wurden jeweils in den Jahren 2016 und I. Quartal 2017 mit Schusswaffen in Potsdam begangen? zu Frage 4: Für den in der Frage verwandten Begriff der Eigentumsdelikte gibt es in der PKS keine hinreichende Entsprechung. Im Hinblick auf eine möglichst umfassende Darstellung werden, unter Berücksichtigung entsprechender Definitionen in der Literatur, insbesondere folgende Deliktsbereiche mit herangezogen: 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, ****00 Diebstahl insgesamt, 530000 Unterschlagung, 610000 Erpressung, 674000 Sachbeschädigung. Der kriminologisch definierten Summenschlüssel "892000 Gewaltkriminalität" umfasst in seiner Gesamtheit die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord, 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen, 111000 Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 221000 Körperverletzung mit Todesfolge, 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien , 233000 Erpresserischer Menschenraub, 234000 Geiselnahme, 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr, Der Straftatenschlüssel „210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“ ist überschneidend zu den Eigentumsdelikten in dem kriminologisch definierten Summenschlüssel "892000 Gewaltkriminalität" mit enthalten, so dass sich eine Summierung verbietet. Die in Potsdam begangenen Delikte sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bezeichnung Erfasste Fälle I. Quartal 2017 2016 Eigentumsdelikte 3 13 Gewaltkriminalität 4 9 5. Wie viele Verstöße in Potsdam gegen das Waffengesetz hat die Landesregierung festgestellt (in den Jahren 2016 und I. Quartal 2017)? zu Frage 5: Die in Potsdam festgestellten Verstöße sind der folgenden Tabelle zu entnehmen . Bezeichnung Erfasste Fälle I. Quartal 2017 2016 ST gg. das Waffengesetz 35 90 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6975 - 3 - 6. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom Dezember 2016 können eventuell vorhandene Waffen der ca. 300 brandenburgischen Reichsbürger polizeilich beschlagnahmt werden. Wie viele Reichsbürger mit Wohnsitz in Potsdam gibt es? zu Frage 6: Nach derzeitigem Erkenntnisstand haben 15 Personen einen Wohnsitz in Potsdam, bei welchen Reichsbürger-/Selbstverwalterbezüge festgestellt worden sind. Bei weiteren zehn Personen mit Wohnsitz in Potsdam sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen . Insofern sind die mitgeteilten Zahlen nicht abschließend. 7. Wurden in den Jahren 2016/2017 Reichsbürgern mit Wohnsitz in Potsdam Waffen und Waffenschein polizeilich entzogen? Wenn ja, wie viele Reichsbürger betraf dies, und um welchen Waffenschein (groß/ klein) handelte es sich im Einzelnen? zu Frage 7: In den Jahren 2016 und 2017 wurden keinen Reichsbürgern mit Wohnsitz in Potsdam Waffen und Waffenschein polizeilich entzogen.