Landtag Brandenburg Drucksache 6/6977 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.07.2017 / Ausgegeben: 17.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2745 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6738 Illegale Tötung / Vertreibung geschützter Arten für die Windkraft? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Anfang Juni 2017 berichtete der RBB über einen Vorfall, bei dem ein Horst von geschützten Seeadlern zerstört wurde. Bereits in den vorhergehenden Jahren sind mehrere ähnliche Vorfälle mit anderen Vogelarten bekannt geworden. Fast immer fanden sie in der Nähe geplanter Windparks statt und betrafen Vogelarten, in deren Nähe aufgrund der Tierökologische Abstandskriterien (TAK) keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. In der Bevölkerung und auch von Seiten der Presse wird die Vermutung geäußert, dass die Täter durch das heimliche Vertreiben bzw. Töten der geschützten Tiere die Genehmigung der Windkraftanlagen sicherstellen wollen. Frage 1: Welche Fälle von illegaler Vertreibung / Zerstörung der Nistplätze / Tötung geschützter Arten mit TAK (einschließlich Arten, für die in der Vergangenheit solche Kriterien galten) sind im Land Brandenburg bzw. den Landkreisen / Kreisfreien Städten bekannt geworden? Bitte chronologisch & tabellarisch darstellen: - Jahr - Betroffene Tierart - Art des Eingriffs (Tötung / Zerstörung Nistplatz / Ei- bzw. Kükenentnahme) - Wurde Zusammenhang zu einem nahegelegenen geplanten Windpark / Windeignungsgebiet vermutet? - Ergebnis der Ermittlungen zu Frage 1: Fälle gezielter Tötung geschützter Arten im Zusammenhang mit Windkraftplanungen sind der Landesregierung aus dem Land Brandenburg nicht bekannt. Folgende Fälle der illegalen Vertreibung oder der Zerstörung von Fortpflanzungstätten geschützter Arten gemäß TAK wurden in Brandenburg bisher dokumentiert, wobei die Landesregierung keine unbewiesenen Vermutungen über einen Zusammenhang mit der geplanten Windenergienutzung anstellt. Die Untersuchungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Jahr Tierart Art des Eingriffs 2013 Schreiadler (UM) illegale Zerstörung des Nestes, illegale intensive Störungen durch Kartierer in Horstschutzzone 2013 Großer Abendsegler (UM) Diebstahl von Fledermauskästen, vermutlich ein- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6977 - 2 - schließlich der Tiere 2014 Rohrweihe (PR) illegale Zerstörung der Fortpflanzungsstätte einschließlich Entfernung des Nestes 2014 Rotmilan (PR) illegale Zerstörung Fortpflanzungsstätte 2015 Seeadler (SPN) Nestlinge illegal beseitigt 2016 Schwarzstorch (OPR) illegale Zerstörung Fortpflanzungsstätte 2016 Rohrweihe (PR) illegale Zerstörung der Fortpflanzungsstätte 2016 Rotmilan (TF) illegale Störungen an der Fortpflanzungsstätte 2016 Schwarzstorch (LDS) illegale Störungen in Horstschutzzone 2016 Seeadler (UM) illegale Zerstörung der Fortpflanzungsstätte, Tötung der Nestlinge anzunehmen 2017 Seeadler (UM) illegale Zerstörung Fortpflanzungsstätte, dabei Gelege ebenfalls zerstört 2017 Seeadler (UM) illegale Zerstörung der Fortpflanzungsstätte, zuvor offenbar Eier oder Küken illegal beseitigt 2017 Seeadler (OPR) illegale Störungen in Horstschutzzone 2017 Rotmilan (PR) illegale Störungen an Niststätte und Beschuss der Niststätte 2017 Mäusebussard (EE) Zerstörung der Niststätte mit Tötung von Nestlingen Frage 2: Welche Auswirkungen hat es auf die Genehmigungsverfahren von nahegelegenen Windkraftanlagen, wenn ein solcher Fall entdeckt wird? zu Frage 2: Illegal beseitigte bzw. zerstörte Horststandorte behalten ihren Schutzstatus. Gemäß den Vorgaben des gesetzlichen Artenschutzes des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit dem Niststättenerlass des Landes behalten Reviere, in denen Horste durch anthropogene Zerstörung vernichtet wurden ihre funktionale Bedeutung, weil davon auszugehen ist, dass die Reviervögel ihr Revier nicht aufgeben und einen Ersatzhorst anlegen werden. In immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen werden illegal beseitigte Horste nicht anders behandelt als bestehende Horste sofern sie eine Genehmigungsvoraussetzung darstellen. Es entsteht damit kein „Vorteil“ für den Antragsteller, sofern zuvor Horste illegal beseitigt wurden. Frage 3: In wie vielen Fällen konnten die Täter ermittelt und verurteilt werden? zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Erfassung einschlägiger Fälle keine Informationen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6977 - 3 - Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer ein? zu Frage 4: Eine Dunkelziffer lässt sich nach derzeitiger Kenntnislage nicht einschätzen.