Landtag Brandenburg Drucksache 6/6981 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.07.2017 / Ausgegeben: 17.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2750 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6743 Schweinerei in der Döberitzer Heide Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Das rund 3.600 ha große Areal der Sielmann Naturlandschaft Döbritzer Heide umfasst weite Teile des ehemaligen Truppenübungsplatz „Döberitz“, unmittelbar vor den Stadtgrenzen von Berlin und Potsdam. Besonders die ca. 1.800 ha große Wildniskernzone ist nicht nur aus der Bejagung ausgeschlossen sondern auch aus jeglicher land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Seit 2009 ist dieses Areal mit einem Maschendrahtzaun und zwei Elektrozäunen umgeben. In der Wildniskernzone leben , so die Mitteilungen der Presse, mit Stand 2015 rund 90 Wisente, 30 Przewalski- Pferde und ca. 90 Rothirsche. Aufgrund der untersagten Jagd entwickelte sich in den vergangenen Jahren eine nahezu ungebremste Schwarzwildpopulation. Etwa 45 % der Bäume in der Kernzone sind Eichen, was in der Vergangenheit eine Vollmast insbesondere für die Sauen darstellte. Berichten aus dem benachbarten Revier Fahrland zur Folge sind Rotten bis zu 60 Stück Schwarzwild keine Seltenheit, die Ihren Einstand in der Wildniskernzone haben und trotzdem zum Fressen auch das Umland abernten und erheblichen Schaden in der Landwirtschaft anrichten. Neueren Medienberichten ist zu entnehmen, dass nunmehr harte Zeiten für die Wildschweine angebrochen sind. Viele Tiere die stark unterernährt sind, werden im Umfeld der Döberitzer Heide gestreckt. Aber auch über ein Massensterben, infolge von Unterernährung, wird berichtet. (RBB Fernsehen - März 2017, Unsere Jagd - Ausgabe 6/2017) Vorbemerkung der Landesregierung: Wie in dem angesprochenen Artikel aus Unsere Jagd – Ausgabe 6/2017 erwähnt wird, hat der Bundesforstbetrieb (BIMA) das Wildmanagement in der sogenannten Wildniskernzone und die Bejagung der umliegenden Flächen übernommen . Auch die Flächen des angrenzenden Truppenübungsplatzes werden von der BIMA betreut. Die rechtmäßige Ausübung der Jagd ist in der Verordnung über das Naturschutzgebiet Döberitzer Heide freigestellt und in § 5 Absatz 1 Nr. 4 a wird ausdrücklich eine intensive Bejagung des Schwarzwildes gefordert. Nach Angaben der BIMA wurden ab Oktober 2016 bis zum Frühjahr 2017 aus der Kernzone rund 245 Wildschweine entnommen und in den umliegenden Flächen sowie auf dem angrenzenden Truppenübungsplatz jeweils die gleiche Menge erlegt. Die Sielmannstiftung als Flächeneigentümer und die BI- MA als Bewirtschafter der Flächen haben signalisiert, dass sie sich durch dieses intensive Wildtiermanagement auf den in ihrem Verantwortlichkeitsbereich liegenden Flächen eine deutliche Entspannung des Fraß- und Krankheitsdruckes versprechen. Die Zuständigkeit für die jeweils zu erteilenden Genehmigungen und die tierschutzrechtliche Bewertung der Landtag Brandenburg Drucksache 6/6981 - 2 - Situation unterliegt dem Landkreis Havelland bzw. anteilig der Stadt Potsdam. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Gesundheitszustand des Schwarzwildes in der Döberitzer Heide? zu Frage 1: Der Gesundheitszustand hat sich stabilisiert. Aktuell gibt es nach Problemen im vergangenen Winter keine Auffälligkeiten. Es wird ein regelmäßiges Gesundheitsmonitoring auf Landkreisebene vorgenommen. Frage 2: Steht ein Massensterben von Schwarzwild in Folge von Unterernährung und eines deutlich zu hohen Bestandes noch im Einklang mit dem Schutzzweck der Döberitzer Heide? zu Frage 2: Wie Eingangs dargelegt, sieht schon die Verordnung über das NSG „Döberitzer Heide“ eine intensive Bejagung von Schwarzwild vor. Überhöhte Wildbestände werden somit nicht als zuträglich für den Schutzzweck des Naturschutzgebietes bzw. des darin liegenden FFH-und Vogelschutzgebiets angesehen. Frage 3: Wer übernimmt die Verantwortung für die abgekommenen und verhungerten Tiere ? zu Frage 3: Es handelt sich um Wildtiere – eine spezifische Verantwortung ist gesetzlich nicht geregelt. Frage 4: Wann wurde erstmalig festgestellt, dass das Futterangebot auf dieser relativ kleinen eingezäunten Fläche für die Wildschweine nicht ausreicht, wann hat das zuständige Personal erstmalig die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt und was wurde konkret unternommen? (Bitte erläutern) zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Stärke der Schwarzwildpopulation in und um die Döberitzer Heide? zu Frage 5: Die Stärke der Schwarzwildpopulation in und um die Döberitzer Heide kann von der Landesregierung nicht bewertet werden, da der lebende Wildbestand nicht bekannt ist. Frage 6: Sind die Klappen zwischen den Schutzgebieten und dem Umland funktionstüchtig , sind diese Klappen ausreichend auch bei Störungen durch andere Tiere oder durch Menschen, um das Notgebiet zur Futtersuche zu verlassen? zu Frage 6: Die Klappen an der Wildniskernzone sind nach Aussage der BIMA funktionstüchtig und lassen die Passage von Arten wie Reh, Wildschwein, Fuchs und Dachs jederzeit zu. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6981 - 3 - Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung insgesamt die Stärke des Wildbesatz und der Wildkernzone der Döberitzer Heide? ( bitte konkrete Zahlen für die jeweiligen Tierarten) zu Frage 7: Die Landesregierung hat keine detaillierten Kenntnisse über den Bestand aller Wildtierarten innerhalb der Wildniskernzone. Frage 8: Wie Schätzt die Landesregierung das Futterangebot für die Großpflanzenfresser in der Wildkernzone ein und wovon ernähren sich diese hohen Tierbestände im Winter? zu Frage 8: Die Sielmannstiftung führt hierzu ein regelmäßiges Monitoring durch. Nach Angabe der BIMA wird durch die massive Entnahme von Gehölzen auch das Nahrungsangebot für Großpflanzenfresser verbessert. Eine Zufütterung im Winter ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Frage 9: Gibt es bei den Wisenten, Pferden oder Rothirschen auch unterernährte Tiere, wenn ja, wie viele? zu Frage 9: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 10: Wie wird konkret gegen die ausufernde Schwarzwildpopulation vorgegangen. Werden unter Umständen Ausnahmen vom Bejagungsverbot genehmigt werden oder ist ein weiter so geduldet, weil es sich um ein Naturschutzgebiet handelt? Frage 11: Wie erfolgt eine bestands- und tiergesundheitsregulierende Bestandskontrolle in der Wildkernzone ? zu Fragen 10 und 11: Fragen zu Bestandskontrollen und erforderliche Maßnahmen zur Entnahme aus der Wildniskernzone werden von der Sielmannstiftung jeweils mit dem zuständigen Landkreis abgestimmt. Sofern erforderlich, werden die entsprechenden Genehmigungen beantragt und Maßnahmen durchgeführt. Nach Kenntnis der Landesregierung wird im Bereich der Wildniskernzone auf der Grundlage einer Genehmigung des Landkreises Schwarzwild entnommen. In der Naturerlebnis-Ringzone und den umliegenden Bereichen der Döberitzer Heide findet eine intensive Schwarzwildbejagung statt.