Landtag Brandenburg Drucksache 6/6987 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.07.2017 / Ausgegeben: 18.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2752 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Anja Heinrich (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6745 Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Brandenburg verfügt über ein umfangreiches Netz an Landesstraßen. Angesichts ausbleibender Investitionen in die landeseigene Straßeninfrastruktur verschlechtert sich der Zustand dieser Straßen jedoch immer mehr. Hiervon sind in besonderer Weise die Straßen des Grünen Netzes betroffen. 1. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster sind dem Grundnetz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 1: Das Straßennetzkonzept 2008 wurde als Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 – Nr. 1/2010 – vom 19.02 2010 im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 23. Juni 2010 veröffentlicht. Bestandteil des Runderlasses ist als Anlage 2 eine Straßenkarte in der die Netzzuordnung dargestellt ist. Der Runderlass kann auf der Internetseite des LS unter http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.242194.de eingesehen werden. Im Landkreis Elbe-Elster sind acht Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 194 km dem Grundnetz zugeordnet. 2. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 2: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grundnetzes wurde im Jahr 2014 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grundnetz im Land Brandenburg ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen liegt nicht vor. 3. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster sind dem Grünen Netz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 3: Zur Netzzuordnung siehe Antwort auf Frage 1. 32 Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 320 km im Landkreis Elbe-Elster gehören zum Grünen Netz. 4. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6987 - 2 - zu Frage 4: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grünen Netzes wurde im Jahr 2015 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grüne Netz im Land Brandenburg ist in Anlage 2 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen erfolgte nicht. 5. Bei wie vielen Kilometern an welchen Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster handelt es sich um Alleen? zu Frage 5: Im Landkreis Elbe-Elster befinden sich an 75,1 km Landesstraßen außerorts Alleen (Stand 2014). Bzgl. der Alleelängen liegt eine Unterscheidung in verschiedene Netze der Landesstraßen nicht vor. 6. Wie viele Brückenbauwerke befinden sich an welchen Landesstraßen im Landkreis Elbe -Elster? zu Frage 6: Im Landkreis Elbe-Elster gibt es 76 Brückenbauwerke im Zuge von Landesstraßen . 7. Welche Zustandsnoten weisen diese Brückenbauwerke auf? zu Frage 7: Die Brückenbauwerke weisen Zustandsnoten zwischen 1,0 bis 3,7 auf. 8. Für welche Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster plant die Landesregierung eine (vollständige oder abschnittsweise) grundhafte Sanierung? zu Frage 8: Die Gesamtübersicht zu Bauvorhaben des Jahres 2017 an Bundesfern- und Landesstraßen können auf der Internetseite des LS unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.433076.de Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Bauprogramme abgestimmt und zu Beginn des jeweiligen Jahres bekanntgegeben. 9. Welche Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster wurden in welcher Länge laut dem Netzkonzept für das Landesstraßennetz in Brandenburg aus dem Jahr 2010 als abstufungsrelevant identifiziert? 10. Beabsichtigt oder plant die Landesregierung die Abstufung einer oder mehrerer Landesstraßen im Landkreis Elbe-Elster (bitte begründen)? 11. Falls ja, welche Landesstraßen sind davon betroffen und wie ist der zeitliche Ansatz? 12. Wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung oder Landesverwaltung Gespräche oder Verhandlungen geführt? Falls ja, wann und mit wem? zu Fragen 9 bis 12: Auf der Grundlage des Straßennetzkonzeptes 2008 hat das MIL die Straßen des Grünen Netzes einer Prüfung ihrer verkehrlichen Bedeutung unter Beachtung der §§ 3 und 7 des brandenburgischen Straßengesetzes unterzogen. Ergebnis der Untersuchung war, dass für ca. 2000 km dieses Netzes eine Landesstraßenfunktion nicht mehr gegeben ist. Diese Untersuchung und ihre Umsetzung war Prüfgegenstand des LRH (Abschlussbericht vom 10.05.2017). In Auswertung des LRH-Berichtes wird das MIL die vor- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6987 - 3 - liegende Untersuchung auf ihre Aktualität überprüfen und ein Konzept zur Umsetzung vorlegen . Bestandteil des Konzeptes wird auch die Abstimmung mit den Kreisen sein. Eine Längenstatistik nach Kreisen liegt nicht vor. Die abstufungsrelevanten Landesstraßen für den Landkreis Elbe-Elster mit Stand 9/2014 sind in Anlage 3 dargestellt. 13. In welcher Höhe wären Investitionen in die einzelnen Landesstraßen des Grünen Netzes im Landkreis Elbe-Elster notwendig, um gegebenenfalls eine Abstufung vorzunehmen ? zu Frage 13: Nach § 11 Abs. 4 BbgStrG hat im Falle einer Abstufung der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Für eine nachweisbar unterlassene Unterhaltung kann der bisherige Straßenbaulastträger vor der Abstufung entweder notwendige bauliche Maßnahmen selbst durchführen oder es wird die sogenannte Einstandspflicht – ein vom bisherigen an den neuen Baulastträger zu zahlender Betrag – ermittelt . Dies erfolgt immer maßnahmenspezifisch für den Einzelfall und nur im Falle einer beabsichtigten Abstufung. 14. Wurden im Landkreis Elbe-Elster in der Vergangenheit bereits Landesstraßen abgestuft ? 15. Falls ja: a. Welche Landesstraßen waren zu welchem Zeitpunkt davon betroffen? b. Wurden diese Landesstraßen vorher grundhaft saniert? c. Welche Kosten waren im Einzelfall mit der Abstufung verbunden? d. Wofür sind diese Kosten konkret angefallen? e. In welchen Umfang wurden abgestufte Straßen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - gefördert? zu Fragen 14 und 15: Folgende Landesstraßen wurden seit 2011 im Landkreis Elbe-Elster abgestuft. Die L 66, Abschnitt 85 mit einer Länge von 1,9 km wurde im Zusammenhang mit der Neubaumaßnahme L 66 Netzergänzung Mühlberg im Jahr 2012 zur Gemeindestraße abgestuft. Die L 601, Abschnitt 10 mit einer Länge von 1,1 km wurde als vorgezogene Umstufung zur Maßnahme B 96 OD-Verlegung Finsterwalde im Jahr 2014 zur Gemeindestraße abgestuft. Als Einstandspflicht für die L 601 für Instandsetzungsmaßnahmen an der vorhandenen Pflasterdecke, den verkehrstechnischen Einrichtungen und den Entwässerungsanlagen werden ca. 120 T€ festgestellt. Fördermittel gemäß der Richtlinie für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - (Rili KStB Bbg 2016) wurden nicht eingesetzt. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 KA 2752 Anlage 1 Gesamtnetz 2014 (ca. 2700 km): davon: • 61 % gut/sehr gut (ca. 1650 km) • 39 % schlecht/sehr schlecht (ca. 1050 km) Ortsdurchfahrten 2014 (ca. 790 km): Davon. 38% gut/sehr gut (ca. 300 km) 62% schlecht/sehr schlecht (ca. 500 km) Freie Strecken 2014 (ca. 1900 km) : 71% gut/sehr gut (ca. 1350 km) 29% schlecht/sehr schlecht (ca. 550 km) KA 2752 Anlage 2 Ortsdurchfahrten 2015 (ca. 790 km): Davon. 34% gut/sehr gut (ca. 220 km) 66% schlecht/sehr schlecht (ca. 520 km) Freie Strecken 2015 (ca. 2140 km) : 58% gut/sehr gut (ca.1240 km) 42% schlecht/sehr schlecht (ca. 900 km) KA 2752 Anlage 3