Landtag Brandenburg Drucksache 6/6993 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.07.2017 / Ausgegeben: 19.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2771 des Abgeordneten Christoph Schulze (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6790 Auftragsgutachten des MdI zur wissenschaftlichen Absicherung der Kreisgebietsreform ? 5 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Zum Freitag den 9.6.17 lud das Kommunalwissenschaftliche Institut (KWI) der Uni Potsdam zum Thema "Wirkungen von Gebietsreformen" ein. Überraschend wurde bei der Eröffnung der Tagung angekündigt, dass die Tagung vor allem der Vorstellung eines neuen Gutachtens unter diesem Titel, das das Innenministerium selbst in Auftrag gegeben hatte, dienen solle. Davon war jedoch in der Einladung zu der Veranstaltung und dem entsprechenden Programmflyer mit keinem Wort die Rede. Den Teilnehmern wurde eine gerade mal 15seitige Kurzfassung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Keiner der Teilnehmer aber auch die interessierte Öffentlichkeit hatten irgendeine Möglichkeit sich zur Vorbereitung der Tagung damit zu befassen. Schon das wirft ein sehr fragwürdiges Licht auf die Veranstaltung am KWI. Im Rahmen der Vorstellung wurden eine ganze Reihe von Behauptungen und Schlussfolgerungen der Autoren der Metastudie in den Raum gestellt. Bei der Vorstellung und Diskussion darüber wurden Fragen u.a. nach den wissenschaftlichen (und damit nachvollziehbaren und wiederholbaren) Kriterien zur Auswertung der Studien nicht beantwortet. Eine Studie die ohne Entwicklung und Anwendung von wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde hat jedoch keinen Beweiswert, sondern stellt bestenfalls eine subjektive Einschätzung der Autoren dar. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass auf der Veranstaltung von den Autoren das Auftragsgutachtens „Wirkungen von Gebietsreformen“ sich mit anderen Ihnen „nicht in den Kragen“ passenden Studien dergestalt auseinander gesetzt haben, dass sie deren Ergebnisse als „nicht haltbar“ abqualifiziert haben? 2. Welche wissenschaftliche Argumentation bzw. Beweisführung wurde/wird zur Begründung dieses Werturteils vorgetragen? zu den Fragen 1 und 2: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6993 - 2 - 3. Welchen Wert hat eine Veranstaltung/Podiumsdiskussion, wo nur Vertreter einer Meinungsrichtung vertreten waren? zu Frage 3: Nach Informationen der Landesregierung waren auf der benannten Veranstaltung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam keineswegs nur Vertreter einer „Meinungsrichtung“ vertreten. Demnach kann die Frage, welchen Wert eine solche Veranstaltung hätte, nicht beantwortet werden. 4. Warum wurde bspw. Dr. F. R., Ifo-Institut Dresden, oder Vertreter anderer Meinungen und Auffassungen grundsätzlich nicht eingeladen? Nur in diesem Fall hätte ja ein wirklicher wissenschaftlicher Diskurs geführt werden können. zu Frage 4: Die benannte Veranstaltung wurde eigenverantwortlich durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam organisiert. Die Landesregierung hatte keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Podiums. Demnach kann die Frage nicht beantwortet werden. 5. Wer hat die Veranstaltung finanziert? zu Frage 5: Eine Teilleistung des Gutachtenauftrages war die organisatorische Vorbereitung der benannten Veranstaltung. Demnach hat die Landesregierung die Veranstaltung mitfinanziert. Soweit der Landesregierung bekannt, wurden darüber hinaus Tagungsgebühren durch das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam erhoben. Die konkrete Finanzierung, über den Anteil der Landesregierung hinaus, ist der Landesregierung nicht bekannt. 6. Von wem wird das KWI finanziert? zu Frage 6: Das Kommunalwissenschaftliche Institut der Universität Potsdam ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung unter der Verantwortung des Präsidenten gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 BbgHG. Zur Wahrnehmung der ihm satzungsgemäß übertragenen Aufgaben werden ihm durch die Universität Potsdam Stellen und Mittel aus dem der Hochschule übertragenen Globalbudget zugewiesen.