Landtag Brandenburg Drucksache 6/7018 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2765 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU- Fraktion) Drucksache 6/6783 Vergütung von Berufsbetreuern Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag einstimmig eine Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes beschlossen, wonach die Vergütung der Vereins- und Berufsbetreuerinnen und -betreuer um 15 % erhöht werden soll. Diesem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Frage 1: Wie gedenkt die Landesregierung hierzu abzustimmen? zu Frage 1: Derzeit befindet sich das vom Bundestag am 18. Mai 2017 mit den Stimmen der Koalition und bei Enthaltung der Opposition verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ im Bundesratsverfahren . Das Gesetz ist zustimmungsbedürftig. Der federführende Rechtsausschuss des Bundesrates hat am 22. Juni 2017 (BR-Drucksache 460/1/17) dem Bundesrat empfohlen, das Gesetz von der Tagesordnung der Plenarsitzung am 7. Juli 2017 abzusetzen . Die Landesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt und hat in der Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017 der Absetzung des Punktes (TOP 17) von der Tagesordnung zugestimmt . Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Frage 2: Was sind die Gründe für das Abstimmungsverhalten? zu Frage 2: Das „Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung“ bedarf weiterer Überprüfung und Beratung. Die Landesregierung folgt der Einschätzung, dass das Ziel einer angemessenen Vergütung der Berufsbetreuer, -vormünder und Verfahrenspfleger Unterstützung verdient. Jedoch erfordert die Entscheidung über die Anpassung der Betreuervergütung zunächst eine differenzierte Betrachtung der Gesamtproblematik auf der Grundlage der noch ausstehenden Forschungsergebnisse der rechtstatsächlichen Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“. Die Diskussion um eine angemessene Vergütung der Betreuer kann nicht ohne Bewertung der Qualität der rechtlichen Betreuung geführt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7018 - 2 - Frage 3: Im Falle der Ablehnung: Strebt die Landesregierung ein Vermittlungsverfahren gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG an? Wenn nein: Warum nicht? zu Frage 3: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Im Falle der Ablehnung: Wie soll künftig sichergestellt werden, dass die Betreuer eine ihrer Verantwortung und dem Arbeitsaufwand angemessene Vergütung erhalten? zu Frage 4: Es wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat für August 2017 die Vorlage des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung “ angekündigt. Nach der Vorlage wird sich die erforderliche fachliche Auswertung anschließen . Frage 5: In welchem Stadium befindet sich die Erarbeitung des Gesamtkonzepts zur rechtlichen Betreuung (Bitte um Nennung der bereits bekannten Konzepte/Grundpfeiler)? Wann wird mit ihrem Abschluss zu rechnen sein? zu Frage 5: Das Gesamtkonzept wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gemeinsam erarbeitet; die Federführung liegt beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Für die Erarbeitung des Gesamtkonzepts werden derzeit Dialoge mit betreuungsrechtlichen Akteuren im Land Brandenburg durchgeführt und ausgewertet . Gespräche mit den Betreuungsvereinen, den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landesverbänden der Berufsbetreuenden fanden bereits statt. Die Gespräche werden fortgesetzt. Grundpfeiler des Gesamtkonzepts werden die Aufgaben und Akteure im Gesamtsystem, die Berücksichtigung der Betreuten, die Optimierung im bestehenden Betreuungssystem sowie entsprechende Handlungsoptionen und ihre Auswirkungen auf Kosten und Ressourcen sein. In die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes sollen auch Ergebnisse aus den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veranlassten Forschungsvorhaben zur „Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes in der betreuungsrechtlichen Praxis im Hinblick auf vorgelagerte andere Hilfen unter besonderer Berücksichtigung des am 1. Juli 2014 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ und zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ einfließen. Die Auswertung der jeweiligen Abschlussberichte der beiden Forschungsvorhaben ist dafür unerlässlich. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Vorlage der beiden Abschlussberichte für August 2017 angekündigt. Danach werden die Ergebnisse der Forschungsvorhaben unter Einbeziehung der Dialoge mit den Betreuungsvereinen, den Wohlfahrtsverbänden , den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landesverbänden der Berufsbetreuenden im Gesamtkonzept schrittweise zusammengeführt. Mit einem Abschluss des Gesamtprozesses ist nicht vor Herbst 2018 zu rechnen.