Landtag Brandenburg Drucksache 6/7019 6. Wahlperiode Eingegangen: 17.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2766 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6784 Unterhaltungsarbeiten an Landes- und Bundesstraßen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Wie schon im vergangenen Jahr, ist der Grasbewuchs an vielen Straßenrändern bzw. auf den Banketten von Bundes- und Landesstraßen jetzt - Mitte Juni - wieder sehr hoch. Zunehmend werden wieder Wildunfälle vermeldet. Ursache ist oftmals, weil Fahrer nicht rechtzeitig sehen können, dass plötzlich Tiere am Straßenrand auftauchen, andererseits stehen die Tiere gleich auf der Straße, wenn sie aus dem hohen Gras heraustreten. Leitpfosten sind im teils sehr hohen Gras nicht zu erkennen. Die Einsicht an Kreuzungen und Einmündungen ist behindert. Die Autofahrer beschweren sich, dass schlechte Sicht besteht, auch darüber, dass bei Regen das Wasser sehr langsam abläuft und große Pfützen vor den stark bewachsenen Banketten stehen, wodurch die Autos schnell in Aquaplaning-Situationen kommen. 1. Welche Planungen (nach Priorität und Zeitpunkt) liegen der Mahd und Beräumung der Straßenbankette an Bundes- und Landesstraßen zugrunde? Wie schätzt der Landesbetrieb Straßenwesen den aktuellen Stand ein? 2. Warum werden die Bankettbereiche so spät gemäht? zu Fragen 1 und 2: Die Grasmahd im Bereich der Bankette bzw. Seitenstreifen erfolgt je nach Möglichkeit und Notwendigkeit 2- bis 3-mal pro Jahr. Dies entspricht der Vorgabe der einschlägigen Vorschriften. Die Arbeiten werden in der Regel in der Zeit von Mai bis Oktober durchgeführt. Die notwendigen Maßnahmen werden hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße zeitlich entsprechend eingeordnet. Arbeiten zur Bankettregulierung (Fräsen, Schälen oder auch Hobeln) sind in einem ausreichenden zeitlichen Abstand zum Winterdienst durchzuführen (ebenfalls Mai bis Oktober), wenn die Belastung mit Tausalz im Bankett gering ist. Das aufzunehmende Bankettmaterial ist grundsätzlich als Abfall einzustufen und unterliegt dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Vor Durchführung von jeglichen Maßnahmen ist das Material zu beproben und einem geeigneten Entsorgungsweg zuzuordnen (innerhalb oder außerhalb des Straßenbauwerkes). Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden die Ausschreibungen der Bankettregulierungen sukzessive abgearbeitet (siehe auch Antwort zu Frage 7). 3. Stehen ausreichend Mittel für die Mahd und das Beräumen der Bankette zur Verfü- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7019 - 2 - gung? 4. Wenn ja, wie viel finanzielle Mittel stehen zur Verfügung, wenn nein, wie viel finanzielle Mittel fehlen? zu Fragen 3 und 4: Im Rahmen des Betriebsdienstes stehen im Jahr 2017 für Bundesfernstraßen 63 Mio. € und für Landesstraßen 36,5 Mio. € zur Gewährleistung aller gesetzlich notwendigen Unterhaltungsleistungen für die Verkehrssicherung zur Verfügung. 5. Immer wieder sind die Fahrzeuge der Streckenkontrolle auf den Straßen zu sehen, sind diese beauftragt, derartige Unterhaltungsmängel zu dokumentieren? zu Frage 5: Bei der Streckenkontrolle sind der Straßenkörper, die Straßenausstattung, die Nebenanlagen und Nachbargrundstücke auf eine mögliche Verkehrsgefahr zu beobachten . Schäden kleineren Umfangs sind sofort zu beseitigen bzw. durch eine Warnbeschilderung zu sichern. Festgestellte Mängel werden dokumentiert. 6. Wenn ja, wie wird mit den Feststellungen umgegangen, werden daraus Unterhaltungspläne nach Dringlichkeit erstellt und in welchen Zeiträumen werden diese abgearbeitet ? zu Frage 6: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden ggf. Sofortmaßnahmen ergriffen (z. B. Einschnitte in Bankettbereiche bei unzureichendem Abfluss des Straßenwassers zur Vermeidung von Aquaplaning). Weitere aus den Streckenkontrollen resultierende Maßnahmen werden in Unterhaltungslisten aufgenommen. Die Unterhaltungslisten werden jährlich aufgestellt und umfassen neben Maßnahmen der baulichen Erhaltung auch die Bankettregulierungsarbeiten. Zur Sicherung der Verkehrssicherheit kann ggf. an den gefährdeten Stellen eine Geschwindigkeitsreduzierung z. B. bei Nässe erfolgen. 7. An welchen Landes- und Bundesstraßen ist in diesem Jahr die Beräumung der Bankette geplant? zu Frage 7: Bundesstraßen Landesstraßen Bereits beauftragte Leistungen (werden im 2. Halbjahr 2017 ausgeführt) B 5, B 195 L 11, L 13, L 122, L 131, L 133, L 134 Befinden sich in der Vorbereitung (Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse sind noch zu erstellen) B 113, B 158, B 158, B 167, B 1, B 5, B 112, B 168 L 27, L 23, L 241, L 33, L 34, L 233, L 23, L 30, L 35, L 36, L 37, L 38, L 361