Landtag Brandenburg Drucksache 6/7020 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2761 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6779 Fördermittelprogramm - Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist ein Fördermittelprogramm „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ für 2017 bis 2020 im Rahmen einer EU-Massnahme aufgelegt worden. Das gilt für alle Bundesländer. So ist in Brandenburg dafür eine eigenständige Förderrichtlinie „Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins“ mit 6 Maßnahmenbereichen durch Ministererlass am 5.August 2016 in Kraft gesetzt worden. Die entsprechenden Fördermittelanträge samt Fördermittelausreichung werden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Das ist eine gute Sache, können doch so auch viele ländliche Projekte und Naturschutzprojekte in Angriff genommen werden. Nun bedarf es einer qualifizierten Antragsstellung und Bearbeitung und Fördermittelausreichung einer gewissen Zeit, was nachvollziehbar ist. Daher ist es umso wichtiger, dass es keinen Zeitverzug durch bürokratische Hemmnisse gibt, was derzeit leider der Fall ist. Vorbemerkung zur Beantwortung: Dem Programmgebiet stehen über das Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014-2020 (EPLR) rund 1 Mrd. € aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für den gesamten Förderzeitraum zur Verfügung. Diese werden über verschiedene Fördermaßnahmen, u.a. mittels Richtlinie zur Förderung des Natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins zielgerichtet eingesetzt. Besondere Bedeutung hat parallel die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Daraus stehen dem Land Brandenburg ca. 52 Mio. € p.a. zur Verfügung. Diese unterliegen dem Jährlichkeitsprinzip und werden, sofern möglich, zur Kofinanzierung herangezogen. Frage 1: Wie hoch sind die bewilligten EU-Agrar-Fördermittel (Agrar- und Küstenschutz) bis 2020 anteilig für Brandenburg insgesamt? zu Frage 1: Per 31.05.2017 liegt der Bewilligungsstand der EU- Mittel bei 40 %, d.h. rd. 423 Mio. €. Per 31.05.2017 liegt der Bewilligungsstand der GAK- Mittel bei 67 %, d.h. rd. 35 Mio. €. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7020 - 2 - Frage 2: Welche Summen aus diesem Anteil sind bereits abgeflossen und beantragt worden ? D.h. auch; welche Summe steht noch zur Verfügung? zu Frage 2: Per 31.05.2017 liegt der Auszahlungsstand der EU- Mittel bei 12 %, d.h. rd. 121 Mio. €. Per 31.05.2017 liegt der Auszahlungsstand der GAK- Mittel bei 15 %, d.h. rd. 8 Mio. €. Frage 3: Auf der WEB-Seite der ILB steht z.Zt., dass für das in Rede stehende Förderprogramm keine Anträge gestellt werden können. Seit wann und warum ist das so und wann wird wieder eine Antragsstellung möglich sein? Ist das Ministerium für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg von dieser Fördermöglichkeit völlig überrascht worden? zu Frage 3: Die Richtlinie des Natürlichen Erbe und Umweltbewusstseins ist seit dem 15.01.2016 geschlossen. Aufgrund der EU- verordnungsrechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen ist ein sogenanntes Projektauswahlverfahren, inkl. Antragsverfahren durchzuführen. Dieses ermöglicht es, aus den eingereichten Anträgen eine Rang- und Reihenfolge für die Bewilligung festzulegen. Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens ist nur ein begrenztes Maß an Antragsterminen pro Jahr realisierbar. Mit der inhaltlichen Öffnung/ Erweiterung der GAK für investive, nichtproduktive Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft mussten die Richtlinie und die Antragsunterlagen entsprechend angepasst und innerhalb der Landesregierung abgestimmt werden. Auch beihilferechtliche Fragestellungen sind und waren dabei zu prüfen. Die nächste Antragseröffnung wird für Sommer 2017 geplant. Frage 4: Wie hoch ist die Anzahl der korrekt vorbereiteten Anträge, die derzeit wegen Pkt. 3. nicht bearbeitet werden können? Frage 5: Wie hoch ist die mögliche Fördermittelsumme, die daher bisher nicht abgerufen werden konnte? zu Frage 4 und 5: Alle zum letzten Antragstermin vorliegenden Anträge werden innerhalb der Bewilligungsbehörde (ILB) bearbeitet. Eine Prognose über die künftige Zahl der Antragstellungen kann nicht belastbar abgegeben werden. Frage 6: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass bis 2020 alle Fördermittel gemäß Pkt 1. noch genutzt werden können? Denn gerade im ländlichen Bereich gibt es ja zeitliche Einschränkungen durch Witterung und Naturschutz, die nicht umgangen werden können . zu Frage 6: Mit Blick auf die noch zur Bewilligungen ausstehenden oder gar schon bewilligten Vorhaben wird eine gute Abflussprognose unterstellt. Mit Blick auf die durch die Erweiterung zusätzlich zur Verfügung stehenden GAK- Mittel ist in diesem Jahre die Änderung der Richtlinie erfolgt. Die Landesregierung arbeitet weiterhin mit großer Anstrengung daran, alle zur Verfügung stehenden Mittel über Fördervorhaben umzusetzen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7020 - 3 - Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Nutzung der sog. „n+3- Regel“ hingewiesen, wonach auch noch bis zum Ende des Jahres 3, nach Bindung (n), die Verausgabung europäischer Mittel realisiert werden kann (2023).