Landtag Brandenburg Drucksache 6/7022 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2773 der Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6802 Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Brandenburg verfügt über ein umfangreiches Netz an Landesstraßen. Angesichts ausbleibender Investitionen in die landeseigene Straßeninfrastruktur verschlechtert sich der Zustand dieser Straßen jedoch immer mehr. Hiervon sind in besonderer Weise die Straßen des Grünen Netzes betroffen. 1. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming sind dem Grundnetz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 1: Das Straßennetzkonzept 2008 wurde als Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 - Nr. 1/2010 - vom 19.02 2010 im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 24 vom 23. Juni 2010 veröffentlicht. Bestandteil des Runderlasses ist als Anlage 2 eine Straßenkarte in der die Netzzuordnung dargestellt ist. Der Runderlass kann auf der Internetseite des LS unter http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.242194.de eingesehen werden. Im Landkreis Teltow-Fläming sind 18 Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 197 km dem Grundnetz zugeordnet. 2. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 2: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grundnetzes wurde im Jahr 2014 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grundnetz im Land Brandenburg ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen liegt nicht vor. 3. Wie viele und welche Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming sind dem Grünen Netz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 3: Zur Netzzuordnung siehe Antwort auf Frage 1. 21 Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 198 km im Landkreis Teltow-Fläming gehören zum Grünen Netz. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7022 - 2 - 4. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 4: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grünen Netzes wurde im Jahr 2015 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grüne Netz im Land Brandenburg ist in Anlage 2 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen erfolgte nicht. 5. Bei wie vielen Kilometern an welchen Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming handelt es sich um Alleen? zu Frage 5: Im Landkreis Teltow-Fläming befinden sich an 127,2 km Landesstraßen außerorts Alleen (Stand 2014). Bzgl. der Alleelängen liegt eine Unterscheidung in verschiedene Netze der Landesstraßen nicht vor. 6. Wie viele Brückenbauwerke befinden sich an welchen Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming? zu Frage 6: Im Landkreis Teltow-Fläming gibt es 64 Brückenbauwerke im Zuge von Landesstraßen . 7. Welche Zustandsnoten weisen diese Brückenbauwerke auf? zu Frage 7: Die Brückenbauwerke weisen Zustandsnoten zwischen 1,0 bis 3,4 auf. 8. Für welche Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming plant die Landesregierung eine (vollständige oder abschnittsweise) grundhafte Sanierung? zu Frage 8: Die Gesamtübersicht zu Bauvorhaben des Jahres 2017 an Bundesfern- und Landesstraßen können auf der Internetseite des LS unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.433076.de Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Bauprogramme abgestimmt und zu Beginn des jeweiligen Jahres bekanntgegeben. 9. Welche Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming wurden in welcher Länge laut dem Netzkonzept für das Landesstraßennetz in Brandenburg aus dem Jahr 2010 als abstufungsrelevant identifiziert? 10. Beabsichtigt oder plant die Landesregierung die Abstufung einer oder mehrerer Landesstraßen im Landkreis Teltow-Fläming (bitte begründen)? 11. Falls ja, welche Landesstraßen sind davon betroffen und wie ist der zeitliche Ansatz? 12. Wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung oder Landesverwaltung Gespräche oder Verhandlungen geführt? Falls ja, wann und mit wem? zu Fragen 9 bis 12: Auf der Grundlage des Straßennetzkonzeptes 2008 hat das MIL die Straßen des Grünen Netzes einer Prüfung ihrer verkehrlichen Bedeutung unter Beachtung Landtag Brandenburg Drucksache 6/7022 - 3 - der §§ 3 und 7 des brandenburgischen Straßengesetzes unterzogen. Ergebnis der Untersuchung war, dass für ca. 2000 km dieses Netzes eine Landesstraßenfunktion nicht mehr gegeben ist. Diese Untersuchung und ihre Umsetzung war Prüfgegenstand des LRH (Abschlussbericht vom 10.05.2017). In Auswertung des LRH-Berichtes wird das MIL die vorliegende Untersuchung auf ihre Aktualität überprüfen und ein Konzept zur Umsetzung vorlegen. Bestandteil des Konzeptes wird auch die Abstimmung mit den Kreisen sein. Eine Längenstatistik nach Kreisen liegt nicht vor. Die abstufungsrelevanten Landesstraßen für den Landkreis Teltow-Fläming sind mit Stand 9/2014 in Anlage 3 dargestellt. 13. In welcher Höhe wären Investitionen in die einzelnen Landesstraßen des Grünen Netzes im Landkreis Teltow-Fläming notwendig, um gegebenenfalls eine Abstufung vorzunehmen ? zu Frage 13: Nach § 11 Abs. 4 BbgStrG hat im Falle einer Abstufung der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Für eine nachweisbar unterlassene Unterhaltung kann der bisherige Straßenbaulastträger vor der Abstufung entweder notwendige bauliche Maßnahmen selbst durchführen oder es wird die sogenannte Einstandspflicht - ein vom bisherigen an den neuen Baulastträger zu zahlender Betrag - ermittelt. Dies erfolgt immer maßnahmenspezifisch für den Einzelfall und nur im Falle einer beabsichtigten Abstufung. 14. Wurden im Landkreis Teltow-Fläming in der Vergangenheit bereits Landesstraßen abgestuft ? 15. Falls ja: 1. Welche Landesstraßen waren zu welchem Zeitpunkt davon betroffen? 2. Wurden diese Landesstraßen vorher grundhaft saniert? 3. Welche Kosten waren im Einzelfall mit der Abstufung verbunden? 4. Wofür sind diese Kosten konkret angefallen? 5. In welchen Umfang wurden abgestufte Straßen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau - gefördert? zu Fragen 14 und 15: Die L 707 Abschnitt 010 mit einer Länge von 11,1 km wurde zum 01.01.2012 zur Kreisstraße abgestuft. Für die abgestufte Straße wurden Fördermittel in Höhe von 95 T € ausgereicht . Die Ortsdurchfahrt Horstwalde wurde vor Abstufung der L 707 grundhaft ausgebaut. Die L 75 Abschnitt 055 mit einer Länge von 0,150 km wurde zum 01.01.2012 im Rahmen der Erschließung des Messegeländes für die ILA zur Kreisstraße abgestuft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7022 - 4 - Mit der Neubaumaßnahme L 76 OU Mahlow (Fertigstellung Dezember 2014) wurden Teilbereiche des Abschnittes 020 der alten L 76 mit einer Länge von 2,7 km zur Gemeindestraße abgestuft. Es wurde eine Einstandspflicht in Höhe von 346,8 T € an die übernehmenden Gemeinden gezahlt. Ein kurzer Abschnitt der L 76 zwischen Knotenpunkt L 76 (alt)/K 7239 und L 76 neu einschließlich Brückenbauwerk über den Mahlower Seegraben wurde zur Kreisstraße abgestuft . Für das Brückenbauwerk wurde eine Planungs- und Bauvereinbarung für den Ersatzneubau der Brücke Bestandteil der Umstufungsvereinbarung vom 15.12.2014. Erst nach Fertigstellung des Brückenbauwerkes geht dieses in die Baulast des Landkreises über. Die L 76 Teilstrecke des Abschnittes 037 mit einer Länge von 0,731 km wurde in Zusammenhang mit dem Neubau OU Güterfelder Eck L 40/L 76 zum 01.01.2015 zur Kreisstraße abgestuft. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 KA 2773 Anlage 1 Gesamtnetz 2014 (ca. 2700 km): davon: • 61 % gut/sehr gut (ca. 1650 km) • 39 % schlecht/sehr schlecht (ca. 1050 km) Ortsdurchfahrten 2014 (ca. 790 km): Davon. 38% gut/sehr gut (ca. 300 km) 62% schlecht/sehr schlecht (ca. 500 km) Freie Strecken 2014 (ca. 1900 km) : 71% gut/sehr gut (ca. 1350 km) 29% schlecht/sehr schlecht (ca. 550 km) KA 2773 Anlage 2 Ortsdurchfahrten 2015 (ca. 790 km): Davon. 34% gut/sehr gut (ca. 220 km) 66% schlecht/sehr schlecht (ca. 520 km) Freie Strecken 2015 (ca. 2140 km) : 58% gut/sehr gut (ca.1240 km) 42% schlecht/sehr schlecht (ca. 900 km) KA 2773 Anlage 3