Landtag Brandenburg Drucksache 6/7026 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2780 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/6834 Positionspapier des Wissenschaftsrats: „Strategien für die Hochschullehre“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 28. April 2017 verabschiedete der Wissenschaftsrat das Positionspapier „Strategien für die Hochschullehre“. Er thematisiert darin das auffällige Missverhältnis von Forschung und Lehre bei der Reputation von Universitäten und zunehmend auch Fachhochschulen. Dennoch gab es in den letzten Jahren einen Entwicklungsprozess , der die Bedeutung der Lehre an den Hochschulen steigerte, u.a. durch das Bund-Länder-Programm „Qualitätspakt Lehre (QPL)“. Das Positionspapier soll diesen Entwicklungsprozess stärken und weitere Schritte beschreiben, die aus Sicht des Wissenschaftsrates notwendig sind, um die Lehre weiter zu verbessern und den Lehrenden noch mehr Anreize zu geben. Auch die Brandenburger Hochschulen haben die Lehre verstärkt in den Fokus genommen und vom Qualitätspakt Lehre profitiert. Nun gilt es, die Anregungen des Wissenschaftsrates aufzunehmen und das bisher Erreichte zu verstetigen. 1. Finanziert die Landesregierung derzeit die Hochschullehre auch mit Mitteln außerhalb der „Zuweisungen für laufende Zwecke an die Wirtschaftspläne der Hochschulen“ (Grundfinanzierung)? Wenn ja, wie hoch sind diese? zu Frage 1: Hochschullehre wird aus einer Reihe von Haushaltstiteln finanziert. Dabei ist zu beachten, dass die Finanzierung der Hochschulen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Zweckbindung global erfolgt. Eine Aufteilung der Mittel in lehrbezogene , forschungsbezogene und verwaltungsbezogene Anteile ist nicht möglich. Die Lehrangebote der acht staatlichen Hochschulen im Verantwortungsbereich des MWFK werden aus folgenden Haushaltstiteln finanziert: Landtag Brandenburg Drucksache 6/7026 - 2 - Titel Zweckbestimmung Betrag 682 60 Zuweisungen für lfd. Zwecke an die Wirtschaftspläne der HS 277.365.900 € 685 80 Hochschulpakt 2020 53.519.565 € 686 60 Maßnahmen zur Profil- und Strukturbildung sowie innovative Maßnahmen im Hochschulbereich 17.615.000 € 685 60 Zuweisungen für Studienplatzerweiterungsmaßnahmen im Hochschulbereich 14.928.500 € 2. Welche Vereinbarungen wurden in Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen mit den Hochschulen geschlossen, die sich explizit mit der Lehre beschäftigen? zu Frage 2: In den derzeitigen Hochschulverträgen haben sich die Hochschulen dazu verpflichtet , sich für eine gute Lehre zu engagieren. Dieses Ziel ist mit einer Vielzahl an Vereinbarungen verbunden, sowohl auf hochschulübergreifender Ebene, als auch auf hochschulspezifischer Ebene. Hochschulübergreifend wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Die Hochschulen des Landes engagieren sich für eine gute Lehre und sichern attraktive Studienangebote und Studienbedingungen. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Lehre optimieren die Hochschulen die Betreuungssituationen , bauen das Beratungs- und Informationsangebot aus und überprüfen die Studierbarkeit der Studienangebote. Die Hochschulen überprüfen die Einführung neuer Lehr- und Lernformen, die Qualität der Betreuungskonzepte sowie Fragen des e-learnings. Diese können beispielsweise durch Teaching-Grant-Programme begleitet werden, wie etwa an der Universität Potsdam . Sie beziehen verstärkt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes in die Lehre mit ein. Sowohl auf der Ebene der Hochschulleitungen, als auch auf Fachebene wird der hochschulübergreifende Austausch im Bereich der Qualität der Lehre deutlich intensiviert . Das landesweit agierende Netzwerk „Studienqualität Brandenburg“ (sqb) wird als Instrument zur Verbesserung der Lehrqualität weiterentwickelt. Dabei trägt das Weiterbildungsangebot auch fächer-, lehrveranstaltungs- und studiengruppenspezifisch unterschiedlichen didaktischen Anforderungen Rechnung. Die Hochschulen erhöhen ihrerseits die Attraktivität didaktischer Weiterbildungsangebote für Professorinnen und Professoren. Darüber hinaus verpflichteten sich die Hochschulen zu weiteren, individuellen Vereinbarungen , um die Konsolidierung und Weiterentwicklung guter Lehre zu gewährleisten. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Positionspapier des Wissenschaftsrates und welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, um die Empfehlungen umzusetzen ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7026 - 3 - zu Frage 3: In seinem Positionspapier thematisiert der Wissenschaftsrat eine Reihe von Forderungen, die der strategischen Weiterentwicklung der Hochschullehre dienen. Die Entwicklung innovativer Lernformate, die Einführung fächerübergreifender Strukturen in der Studieneingangsphase sowie die Schaffung von Formaten, die den Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen fördern, sind wichtige Faktoren für die Qualitätsentwicklung in der Hochschullehre. In der brandenburgischen Hochschullandschaft gibt es bereits eine Vielzahl von Initiativen, die diesen Forderungen gerecht werden. Die Weiterbildung von Lehrenden durch das landesweit agierende Netzwerk „Studienqualität Brandenburg“, hochschulische Initiativen, wie beispielsweise das Zentrum für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium der Universität Potsdam sowie die überdurchschnittlich gute Betreuungsrelation von Studierenden je Professorin bzw. Professor zeigen schon seit längerer Zeit, dass die Konsolidierung und Weiterentwicklung guter Lehre an den brandenburgischen Hochschulen einen besonderen Stellenwert für die Landesregierung hat. Zudem werden im Zeitraum von 2014 – 2020 erhebliche Mittel aus dem Europäischen Strukturfond zur Verfügung gestellt, die es den Hochschulen ermöglichen, fächerübergreifende Programme für eine strukturierte Studieneingangsphase zu konzipieren. Mit dem Hinweis auf künftig zu schaffende Strukturen fordert der Wissenschaftsrat Bund und Länder auf, die Einrichtung einer eigenständigen Organisation zu prüfen, deren Ziel es sein soll, lehrbezogene Vorhaben zu fördern. Eine solche Prüfbitte kann nur in den entsprechenden gemeinsamen Gremien behandelt werden. Die Landesregierung wird sich aktiv und ergebnisoffen in diesen Prüfvorgang einbringen. 4. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung, um die durch das Auslaufen des Qualitätspaktes Lehre 2020 entstehende Finanzierungslücke der Hochschulen zu schließen und somit nachhaltig zum Erhalt der Lehrqualität und deren Förderung beizutragen . zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung ist der 2020 auslaufende Qualitätspakt im Zusammenhang mit anderen wichtigen Bund-Länder-Vereinbarungen zu betrachten. Höchste Priorität haben die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Nachfolge des Hochschulpaktes 2020, der einen unmittelbaren Bezug zum Qualitätspakt Lehre hat. Brandenburg hat gemeinsam mit den anderen Ländern in Verhandlungen im Rahmen der GWK deutlich gemacht, dass sie aufbauend auf den Erfahrungen des Hochschulpaktes 2020 und des Qualitätspaktes Lehre ein Nachfolgeprogramm anstreben. Die Landesregierung unterstützt diese Forderungen, wie auch jüngst im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der fünf neuen Länder deutlich wurde. Brandenburg wird sich auch künftig aktiv in die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern einbringen, um auch weiterhin eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für qualitativ hochwertige Lehre zu erreichen. 1. Finanziert die Landesregierung derzeit die Hochschullehre auch mit Mitteln außerhalb der „Zuweisungen für laufende Zwecke an die Wirtschaftspläne der Hochschulen“ (Grundfinanzierung)? Wenn ja, wie hoch sind diese? zu Frage 1: Hochschullehre wird aus einer Reihe von Haushaltstiteln finanziert. Dabei ist zu beachten, dass die Finanzierung der Hochschulen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Zweckbindung global erfolgt. Eine Aufteilung der Mittel in... Die Lehrangebote der acht staatlichen Hochschulen im Verantwortungsbereich des MWFK werden aus folgenden Haushaltstiteln finanziert: 2. Welche Vereinbarungen wurden in Zielvereinbarungen oder Hochschulverträgen mit den Hochschulen geschlossen, die sich explizit mit der Lehre beschäftigen? zu Frage 2: In den derzeitigen Hochschulverträgen haben sich die Hochschulen dazu verpflichtet, sich für eine gute Lehre zu engagieren. Dieses Ziel ist mit einer Vielzahl an Vereinbarungen verbunden, sowohl auf hochschulübergreifender Ebene, als auch ... Hochschulübergreifend wurden folgende Vereinbarungen getroffen: Die Hochschulen des Landes engagieren sich für eine gute Lehre und sichern attraktive Studienangebote und Studienbedingungen. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Lehre optimieren die Hochschulen die Betreuungssituationen, bauen das Beratungs- und Informationsangebot aus und überprüfen die Studierbarkeit der Studienangebote. Die Hochschulen überprüfen die Einführung neuer Lehr- und Lernformen, die Qualität der Betreuungskonzepte sowie Fragen des e-learnings. Diese können beispielsweise durch Teaching-Grant-Programme begleitet werden, wie etwa an der Universität Potsdam. Sie beziehen verstärkt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen des Landes in die Lehre mit ein. Sowohl auf der Ebene der Hochschulleitungen, als auch auf Fachebene wird der hochschulübergreifende Austausch im Bereich der Qualität der Lehre deutlich intensiviert. Das landesweit agierende Netzwerk „Studienqualität Brandenburg“ (sqb) wird als Instrument zur Verbesserung der Lehrqualität weiterentwickelt. Dabei trägt das Weiterbildungsangebot auch fächer-, lehrveranstaltungs- und studiengruppenspezifisch unters... Darüber hinaus verpflichteten sich die Hochschulen zu weiteren, individuellen Vereinbarungen, um die Konsolidierung und Weiterentwicklung guter Lehre zu gewährleisten. 3. Wie bewertet die Landesregierung das Positionspapier des Wissenschaftsrates und welche Schritte wird die Landesregierung einleiten, um die Empfehlungen umzusetzen? zu Frage 3: In seinem Positionspapier thematisiert der Wissenschaftsrat eine Reihe von Forderungen, die der strategischen Weiterentwicklung der Hochschullehre dienen. Die Entwicklung innovativer Lernformate, die Einführung fächerübergreifender Struktu... In der brandenburgischen Hochschullandschaft gibt es bereits eine Vielzahl von Initiativen, die diesen Forderungen gerecht werden. Die Weiterbildung von Lehrenden durch das landesweit agierende Netzwerk „Studienqualität Brandenburg“, hochschulische In... Mit dem Hinweis auf künftig zu schaffende Strukturen fordert der Wissenschaftsrat Bund und Länder auf, die Einrichtung einer eigenständigen Organisation zu prüfen, deren Ziel es sein soll, lehrbezogene Vorhaben zu fördern. Eine solche Prüfbitte kann n... 4. Welche Vorbereitungen trifft die Landesregierung, um die durch das Auslaufen des Qualitätspaktes Lehre 2020 entstehende Finanzierungslücke der Hochschulen zu schließen und somit nachhaltig zum Erhalt der Lehrqualität und deren Förderung beizutragen. zu Frage 4: Aus Sicht der Landesregierung ist der 2020 auslaufende Qualitätspakt im Zusammenhang mit anderen wichtigen Bund-Länder-Vereinbarungen zu betrachten. Höchste Priorität haben die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Nachfolge des Hoch...