Landtag Brandenburg Drucksache 6/7028 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.07.2017 / Ausgegeben: 24.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2802 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6908 Rechtsbehelfe der Asylbewerber Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In den letzten Jahren hat eine große Anzahl von Asylbewerbern Rechtsbehelfe eingelegt. Frage 1: Wie viele Widersprüche und Klagen der Asylbewerber gab es seit 2014 in Brandenburg ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Rechtsbehelfsart) Zu Frage 1: Gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Asylsachen ist ein Widerspruchsverfahren nicht zulässig (vgl. § 11 AsylG). Sie können nur mit Klagen oder Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung angefochten werden. In der nachfolgenden Übersicht sind die bei den Verwaltungsgerichten des Landes Brandenburg in Asylsachen eingegangenen Klage- und Eilverfahren für die Jahre 2014 bis 2016 sowie das 1. Quartal 2017 dargestellt. 2014 2015 2016 1. Quartal 2017 Eingegangene Klageverfahren 1.541 3.057 5.113 2.749 Eingegangene Eilverfahren 1.318 2.650 1.993 908 Gesamt 2.859 5.707 7.106 3.657 Frage 2: In wie vielen Fällen wurde die Prozesskostenhilfe gewährt und in welcher Höhe insgesamt? Zu Frage 2: Die Justizgeschäftsstatistik erfasst nur die Zahl der Prozesskostenhilfeentscheidungen in erledigten Verfahren. Aus der nachfolgenden Übersicht sind die Anzahl und die Art der Entscheidungen über Prozesskostenhilfe für die in Asylsachen erledigten Klage- und Eilverfahren in den Jahren 2014 bis einschließlich des I. Quartals 2017 ersichtlich . Landtag Brandenburg Drucksache 6/7028 - 2 - 2014 2015 2016 1. Quartal 2017 Erledigte Klage- und Eilverfahren insgesamt 2.169 4.473 4.100 1.886 Anzahl der Prozesskostenhilfe -entscheidungen in den erledigten Verfahren 629 928 847 290 davon lauteten auf: (in Klammern: Verhältnis zur Zahl der erledigten Verfahren ) - Bewilligung 113 (5,2%) 187 (4,2%) 221 (5,4%) 60 (3,2%) - Ablehnung 516 (23,8%) 741 (16,6%) 626 (15,3%) 230 (12,2%) Die Höhe der für Asylverfahren gewährten Prozesskostenhilfe kann nicht mitgeteilt werden , denn die im Rahmen der Prozesskostenhilfe gewährten Beträge werden nicht differenziert nach dem Gegenstand der Verfahren erfasst.