Landtag Brandenburg Drucksache 6/7048 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.07.2017 / Ausgegeben: 26.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2807 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Anja Heinrich (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6916 Sanierung der Landesstraße 59 im Bereich Wainsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Seit 1990 wurde der Abschnitt der L 59 in der Ortslage Wainsdorf nicht mehr saniert. Als Verbindungsstraße zur A 13 wird die Strecke, insbesondere durch Lkw-Verkehr, tagtäglich jedoch stark beansprucht. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes und des Materials der Straßendecke aus Kopfsteinpflaster sind erhebliche Lärmbelästigungen für die Anwohner die Folge. Angesichts der offensichtlich dringend sanierungsbedürftigen Straße hat schließlich auch der Landesbetrieb Straßenwesen einen Ausbau der Ortsdurchfahrt angekündigt. In Anlehnung an die Kleine Anfrage Nummer 1867 vom 23.06.2016 (Drucksache 6/4453), die Kleine Anfrage Nummer 3184 vom 25.09.2013 (Drucksache 5/8002) sowie die Kleine Anfrage Nummer 2782 vom 21.03.2013 (Drucksache 5/7052) konnte jedoch bisher kein konkreter Zeitraum für die Durchführung der Sanierung benannt werden. 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand der Baumaßnahme? zu Frage 1: Die Ausführungsplanung wird im August fertiggestellt. Derzeit laufen parallel zur Ausführungsplanung die Vorbereitungen für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen . 2. Wann soll mit der Baumaßnahme begonnen werden? zu Frage 2: Der geplante Baubeginn für diese Maßnahme ist im April 2018. 3. Wann soll die Baufreigabe erfolgen? zu Frage 3: Die Baufreigabe soll voraussichtlich im November 2018 erfolgen. Pflasterarbeiten an den Bushaltestellen und Gehwegen können noch 2019 ausgeführt werden. Die Bauzeit wird maßgeblich durch die archäologischen Untersuchungen bestimmt, da sich der gesamte Abschnitt im Bereich des Bodendenkmals „Mittelalterlicher Dorfkern Wainsdorf “ befindet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7048 - 2 - 4. Wird die Baumaßnahme in Bauabschnitte unterteilt? Falls ja, welche Abschnitte sind in welchem Zeitraum geplant? zu Frage 4: Eine Unterteilung der Baumaßnahme in Bauabschnitte ist nicht geplant. 5. Welche Sperrungen oder geänderte Verkehrsführungen werden in welchem Zeitraum erfolgen? zu Frage 5: Die Erneuerung des Regenwasserkanals und der Fahrbahn werden unter Umleitung des öffentlichen Verkehrs (Vollsperrung) umgesetzt. Die Umleitung erfolgt über die B 101 Elsterwerda/B 169 Kahla und L 591 Plessa Süd. Für den Busverkehr erfolgt die Umleitung über Merzdorf zur B 101. Ersatzhaltestellen werden während der Vollsperrung am Knotenpunkt B 101/L 59 eingerichtet.