Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/705 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 219 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/499 Zeugnisse ohne Halbjahresnoten Wortlaut der Kleinen Anfrage 219 vom 26.01.2015: In einer Pressemitteilung vom 22.01.15 erklärte Bildungsminister Baaske, dass auch im aktuellen Schuljahr wegen massiven Unterrichtsausfalls an einigen Schulen in bis zu zehn Fächern Zeugnisse ohne Halbjahresnoten ausgegeben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Schulen werden in einzelnen Fächern keine Noten im Schulhalbjahr 2014/2015 gegeben? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) 2. In wie vielen Klassen und in welchen Fächern werden keine Halbjahresnoten erteilt ? (Bitte der jeweiligen Schule zuordnen) 3. Wie viele Schüler sind davon betroffen? (Bitte ebenfalls der jeweiligen Schule zuordnen ) 4. Seit wann ist dem MBJS bekannt, dass erneut aufgrund massiven Unterrichtsausfalls Gefahr drohte, dass Zeugnisnoten nicht erteilt werden können. 5. In welcher Form wird es den Schulen ermöglicht, den nicht erteilten Unterricht in den betroffenen Fächern noch in diesem Schuljahr nachzuholen? 6. Werden den Schulen für das Nachholen des nicht erteilten Unterrichts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit des so genannten Vertretungsbudgets ? 8. Wie viele Unterrichtsstunden konnten durch das Vertretungsbudget vertreten werden? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An wie vielen Schulen werden in einzelnen Fächern keine Noten im Schulhalbjahr 2014/2015 gegeben? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Frage 2: In wie vielen Klassen und in welchen Fächern werden keine Halbjahresnoten erteilt? (Bitte der jeweiligen Schule zuordnen) Frage 3: Wie viele Schüler sind davon betroffen? (Bitte ebenfalls der jeweiligen Schule zuordnen ) Zu den Fragen 1 bis 3: Insgesamt wurden für 1.843 Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg in einzelnen Fächern zum ersten Schulhalbjahr 2014/2015 keine Zeugnisnoten erteilt. Von 1.476 Schülerinnen und Schülern erhielten 1.442 in nur einem Unterrichtsfach keine Note, darunter 93 in der Primarstufe sowie 1.349 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Für diese 1.442 Schülerinnen und Schüler werden 15 (Jahrgangsstufen 7 und 8) bzw. 16 Unterrichtsfächer (Jahrgangsstufen 9 und 10) auf dem Zeugnis bewertet; das entspricht einem Anteil von 6,6 % bzw. 6,25 % der Zeugnisnoten , die nicht erteilt werden. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass 93,4 % bzw. 93,75 % der Noten erteilt werden. Dazu kommen 367 Schülerinnen und Schüler in den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, für die aufgrund der Anwendung der Kontingentstundentafel in Form epochalen Unterrichts die Notengebung erst nach Abschluss des epochal erteilten Unterrichts erfolgt. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler kommen aus 17 Schulen und 88 Klassen. Von insgesamt 243.000 Schülerinnen und Schülern im Land Brandenburg erhielten somit 0,6 % keine Zeugnisnoten aufgrund der Nichterteilung bzw. der unzureichenden Erteilung von Fachunterricht. Tabelle 1: Erteilung von Fachunterricht und Notengebung im Gebiet des Landesschulamts (LSA) LSA/Regionalstelle Brandenburg an der Havel Schule Form Landkreis/ kreisfreie Stadt Jahrgangsstuf e ohne Halbjahresnoten Anzahl Klassen Anzahl Schüler Fach Oberschule Wünsdorf S TF 7 2 30 Physik 8 1 23 9 2 49 10 3 53 Oberschule „Herbert Tschäpe“ S TF 7 3 67 Musik 9 1 27 BlankenfeldeMahlow 10 4 87 10 Kurs 15 WP II 10 1 19 W-A-T LSA/Regionalstelle Cottbus Schule am Neuhaus Lübben FL LDS 5 1 10 Musik 6 1 12 7 1 21 8 1 17 9 1 24 10 1 27 Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau Zeuthen O/OG LDS 9 2 56 Geschichte 9 1 28 LER Sachsendorfer Oberschule Cottbus S Cottbus 9 4 65 Biologie 10 4 24 LSA/Regionalstelle Frankfurt (Oder) Gesamtschule „Talsand“ Schwedt O/OG UM 8 3 60 Kunst 9 2 42 10 2 41 BarnimGymnasium Bernau OG BAR 7 1 23 LER 9 2 51 Oberschule Templin S UM 7 4 91 W-A-T Grundschule Lichterfelde G BAR 3 1 26 Musik 5 1 17 6 1 17 Grundschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Templin G BAR 5 1 21 LER LSA/Regionalstelle Neuruppin Friedrich-GedikeOberschule Perleberg S PR 7 1 Kurs 15 WP W-A-T 8 1 Kurs 15 7 1 Kurs 15 WP NW 8 1 Kurs 15 9 2 50 W-A-T Oberschule „Albert Schweitzer“ Hennigsdorf S OHV 8 2 50 LER 9 1 24 10 2 50 Oberschule Velten S OHV 7 3 71 Kunst 8 3 79 9 3 72 Oberschule „Johann Heinrich Duncker“ Rathenow S HVL 7 1 18 Kunst 9 2 48 7 1 18 Sport Gesamtschule „Immanuel Kant“ Falkensee O/OG HVL G 11 1 Kurs 17 Informatik 9 2 55 Physik 10 2 48 Grundschule am G HVL 2 1 12 Religion Gutspark Europaschule Falkensee HedwigBollhagen - Gymnasium OG OHV 7 2 9 Religion Abkürzungen: „G“=Grundschule, „S“=Oberschule, „O“=Gesamtschule, „O/OG“=Gesamtschule mit GOST, „FL“= Förderschwerpunkt Lernen, Quelle: Abfrage der Regionalstellen Frage 4: Seit wann ist dem MBJS bekannt, dass erneut aufgrund massiven Unterrichtsausfalls Gefahr drohte, dass Zeugnisnoten nicht erteilt werden können. Zu Frage 4: Sogenannte Zensurenkonferenzen finden in den Schulen frühestens vierzehn Tage vor Beendigung des Schulhalbjahres statt. Hier berät die Konferenz der Lehrkräfte über die Erteilung von Zeugnisnoten und auch darüber, unter welchen Umständen eine Note, die über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler den Wissensstand entsprechend der jeweiligen Jahrgangsstufe widerspiegelt, nicht erteilt wird bzw. nicht erteilt werden kann, weil Unterricht in nicht ausreichendem Umfang erteilt werden bzw. nicht fachgerecht vertreten werden konnte. Künftig sollen die Schulen angehalten werden, Gefährdungen frühzeitiger zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen. Frage 5: In welcher Form wird es den Schulen ermöglicht, den nicht erteilten Unterricht in den betroffenen Fächern noch in diesem Schuljahr nachzuholen? Zu Frage 5: Jede Schule arbeitet nach einem schulinternen Vertretungskonzept. In der Regel wird danach Unterricht in den betroffenen Fächern verstärkt erteilt sowie werden zusätzliche Teilungen vorgenommen und wird ggf. Förderunterricht angeboten. Weiterführende Schulen organisieren den Unterricht im Rahmen der Kontingentstundentafel . Diese ermöglicht der Schule, in Lernbereichen und Fächern Unterricht flexibel zu gestalten. So kann ggf. auch auf längerfristigen Ausfall einer Lehrkraft durch entsprechende Umplanungen reagiert werden. Des Weiteren kann ebenso über Jahrgangsstufen hinweg eine Umplanung von Unterricht vorgenommen werden. Frage 6: Werden den Schulen für das Nachholen des nicht erteilten Unterrichts zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt? Zu Frage 6: Die Berechnung von Lehrerstellen für eine Schule erfolgt in Abhängigkeit von der Schülerzahl. Zusätzliche Ressourcen wurden und werden im Rahmen der vorhandenen Vertretungsmittel zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus arbeiten die Schulen seit dem letzten Jahr mit dem schulischen Vertretungsbudget. Damit besteht bspw. die Möglichkeit der befristeten Einstellung von Lehrkräften, insbesondere sind damit auch kurzfristige Lösungen machbar. Zu Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit des so genannten Vertretungsbudgets ? Zu Frage 7: Aus Sicht der Landesregierung haben sich die Vertretungsbudgets bewährt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, den Unterrichtsausfall auf einem niedrigen Niveau zu halten. Das betrifft zunächst in vollem Umfang den Teil für Ersatzeinstellungen für langzeiterkrankte Lehrkräfte (5 Mio. € jährlich). Aber auch die den Schulen zur Verfügung gestellten Budgets im Gesamtumfang von ebenfalls jährlich 5 Mio. € für Ersatzeinstellungen für kurzfristig erkrankte Lehrkräfte oder anderweitigen Ersatzbedarf können immer besser genutzt werden. Gleichwohl liegt bei den schulischen Vertretungsbudgets ein Schwerpunkt, weitere Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen. Das betrifft zum einen die Suche nach geeigneten Lehrkräften, die bereit sind, kurzfristig und kurzzeitig eine Tätigkeit aufzunehmen, um im Idealfall den drohenden Unterrichtsausfall fachgerecht abzusichern. Zum anderen sollen diese Vertretungslehrkräfte ebenso bei Beachtung der Restriktionen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglichst noch schneller zum Einsatz in den Unterricht gelangen. Die Vertretungsbudgets sind dabei ein Teil des Gesamtkonzepts zur Verringerung des ersatzlosen Unterrichtsausfalls. Daneben stehen die Vertretungsreserve (die im zusätzlichen Förder- und Teilungsunterricht gebunden und deren Auflösung kein Ausfall ist), die Anordnung von Mehrarbeit, die Zusammenlegung von Klassen und Kursen, aber auch die eigenständige Bearbeitung von Aufgaben (in den höheren Klassen). Wichtig ist, dass die Maßnahmen zur Vermeidung von ersatzlosem Unterrichtsausfall an allen Schulen erfolgreich genutzt werden. Die Absicherung des Fachunterrichts hat oberste Priorität. Den im Unterrichtsausfall erheblich über dem Durchschnitt liegenden Schulen gelten dabei im besonderen Maß die Unterstützung und Beachtung durch die Schulaufsicht. Frage 8: Wie viele Unterrichtsstunden konnten durch das Vertretungsbudget vertreten werden ? (Bitte auflisten nach Schulformen und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten) Zu Frage 8: Eine Auswertung der Inanspruchnahme des Vertretungsbudgets hinsichtlich der vertretenen Stunden liegt gegenwärtig nicht vor. Sie wird in Zusammenhang mit der Ausfallstatistik für das 1. Schulhalbjahr 2014/2015 erstellt werden und Anfang März zur Verfügung stehen.