Datum des Eingangs: 25.02.2015 / Ausgegeben: 03.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/707 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 202 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/478 Kredit- und Fremdwährungsgeschäfte des Landes Brandenburg und Branden- burger Kommunen in Schweizer Franken Wortlaut der Kleinen Anfrage 202 vom 21.01.2015: Am 15. Januar 2015 hat die Schweizer Nationalbank entschieden, die Bindung des Franken an den Euro aufzugeben. Die damit verbundene Aufwertung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro hat Negativauswirkungen für Schuldner von Fremd- währungskrediten in Schweizer Franken sowie für Vertragspartner von Währungss- waps, wenn Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten sind bzw. von komplexen Finanzprodukten, in denen der Wechselkurs EUR/CHF Zinszahlungen direkt oder indirekt beeinflusst. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat das Land Brandenburg Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in Verbindung mit dem Schweizer Franken im oben genannten Sinne abgeschlossen? Wenn ja, bitte Anzahl, jeweiliges Kredit- bzw. Finanzvolumen und Tilgungszeitpunkte angeben . 2. Wie hoch ist der mit der Aufwertung des Schweizer Franken verbundene aktuelle Buchwertverlust und welche Auswirkungen hat dies auf das Schuldenmanagement und die Verschuldung des Landes Brandenburg? 3. Sind diese Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte des Landes in Schweizer Franken gegen Wechselkurs- bzw. Währungsrisiken abgesichert? Wenn ja, welche Kosten fallen dafür pro Jahr an? 4. Welche Kommunen in Brandenburg haben Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in Verbindung mit dem Schweizer Franken im oben genannten Sinne abge- schlossen? (Bitte Kommune, Anzahl der Kredite, jeweiliges Kredit- bzw. Finanzvolumen und Fälligkeit angeben.) 5. Wie hoch sind jeweils die aktuellen Buchwertverluste der Brandenburger Kommunen und welche Auswirkungen hat die aktuelle Aufwertung des Schweizer Frankens auf deren Schuldenmanagement und Verschuldung? 6. Sind diese Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte der Kommunen in Brandenburg in Schweizer Franken gegen Wechselkurs- bzw. Währungsrisiken abgesichert ? Wenn ja, welche Kosten fallen dafür pro Jahr an? 7. Haben das Land oder die Kommunen weitere Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in anderen Fremdwährungen abgeschlossen? (Wenn ja, bitte Anzahl, Fremdwährung, jeweiliges Kredit- und Finanzvolumen und Tilgungszeitpunkte angeben) 8. Wie schätzt die Landesregierung grundsätzlich die Risiken aus Fremdwährungsgeschäften auf Landes- und kommunaler Ebene ein und welche personellen und organisatorischen Anforderungen stellen solche Geschäfte an das Schuldenmanagement ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Hat das Land Brandenburg Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in Verbindung mit dem Schweizer Franken im oben genannten Sinne abgeschlossen? Wenn ja, bitte Anzahl, jeweiliges Kredit- bzw. Finanzvolumen und Tilgungszeitpunkte angeben. zu Frage 1: Gegenwärtig besteht kein Kredit in Schweizer Franken (CHF). Ein Kredit á 150 Milli- onen Schweizer Franken mit Valuta (Wertstellung) 28.01.2011 endete am 28.01.2015. Zum Stichtag 26.01.2015 befanden sich zwei Swaps im Portfolio, bei denen die Zins- zahlungen an den EUR/CHF-Wechselkurs gebunden sind. Beide Swaps beziehen sich auf einen Betrag von 25 Mio. Euro, Anfangsdatum 23.10.2006 und Enddatum 23.10.2016. Frage 2: Wie hoch ist der mit der Aufwertung des Schweizer Franken verbundene aktuelle Buchwertverlust und welche Auswirkungen hat dies auf das Schuldenmanagement und die Verschuldung des Landes Brandenburg? zu Frage 2: Der zum 28.0.1.2015 endfällige Kredit in Höhe von 150 Millionen Schweizer Franken war vollständig gegen Währungsschwankungen abgesichert. Die Entkoppelung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro hatte daher keinen Buchwertverlust für das Land zur Folge, und es resultieren keine Auswirkungen auf das Schuldenmanage- ment sowie die Verschuldung des Landes Brandenburg. Frage 3: Sind diese Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte des Landes in Schweizer Franken gegen Wechselkurs- bzw. Währungsrisiken abgesichert? Wenn ja, welche Kosten fallen dafür pro Jahr an? zu Frage 3: Der Kredit in Höhe von 150 Millionen Schweizer Franken war vollständig gegen Wäh- rungsschwankungen abgesichert. Die Kosten für die Absicherung sind in den Kredit- konditionen enthalten, weil das das Währungsrisiko des Kredites absichernde Derivat zusammen mit dem Kredit eine Einheit bildet. Bei Abschluss des Kredits wurde da- rauf geachtet, dass die Kreditkonditionen inklusive Derivat unter den Kosten eines auf EURO lautenden Kredits mit sonst identischen Parametern liegen. Die genannten Swaps sind nicht abgesichert worden, weil sie Optimierungsderivate darstellen. Zweck von Optimierungsderivaten ist es, Risiken zu diversifizieren und Zinsausgaben des Landes unabhängig vom Risiko steigender Zinssätze zu gestal- ten. Eine „doppelte“ Absicherung wäre daher und auch aus Kostenaspekten nicht zielführend. Frage 4: Welche Kommunen in Brandenburg haben Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in Verbindung mit dem Schweizer Franken im oben genannten Sinne abgeschlossen? (Bitte Kommune, Anzahl der Kredite, jeweiliges Kredit- bzw. Finanzvolumen und Fäl- ligkeit angeben.) zu Frage 4: Vorbemerkung: Für die Gemeinden bestehen hinsichtlich der von ihnen getätigten Finanzgeschäfte keine Anzeige- oder Genehmigungspflichten. Eine Genehmigungspflicht besteht nur für den in der Haushaltssatzung aus-zuweisenden Gesamtbetrag der von den Ge- meinden vorgesehenen Kreditaufnahmen gemäß § 74 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Die Genehmigung erfolgt dabei ohne Bezugnahme auf die in der späteren Haushaltsausführung im Einzelnen abzuschließenden Kredit- geschäfte. Insoweit liegen den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden und somit auch der Landesregierung regelmäßig keine Informationen darüber vor, ob und in welchem Umfang von einzelnen Gemeinden Finanzgeschäfte in Fremdwährung aus- geführt werden. Die Absicherung von Finanzgeschäften durch entsprechende Finanzderivate unter- fällt der kommunalen Selbstverwaltung. Da auch hier keine Anzeige- oder Genehmi- gungspflichten bestehen, liegen der Landesregierung hierzu ebenfalls keine Informa- tionen vor. Anlässlich der Kleinen Anfrage wurden die Unteren Kommunalaufsichts- behörden für die Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte und Landkreise um Zuarbeit zur Beantwortung der Fragen 4 bis 7 gebeten. Die kreisfreien Städte sowie zwölf von vierzehn Landkreisen haben für sich und den kreisangehörigen Raum Fehlanzeige gemeldet. Die Landkreise Oder-Spree und Ostprignitz-Ruppin haben für die unter der Antwort zu Frage 4 genannten Kommunen Fremdwährungs- schäfte gemeldet. Stadt Art Volumen Zinsbindung/ Laufzeit Fürstenwalde Kassenkredit 6.292.000 CHF 13.04.2015 CHF-Plus Swap 2.000.000 € Bezugsbe- trag 30.12.2017 CHF-Plus Swap 3.000.000 € Bezugsbe- trag 01.12.2018 Storkow (Mark) Zins- und Wäh- rungsswap (Kre- dit) Restschuld nach Ende der Laufzeit 1.257.692,85 CHF (834.290,45 €) Anfangsvolumen 1.120.639,34 CHF 30.06.2017 Wittstock/Dosse CHF-Plus Swap 2.136.034 € 15.12.2015 Bei den CHF-Plus Swaps der Stadt Fürstenwalde handelt es sich um Zinssiche- rungsswaps. Hierbei erfolgt eine quartalsweise Ausgleichszahlung auf Grundlage der Entwicklung des Wechselkurses. Frage 5: Wie hoch sind jeweils die aktuellen Buchwertverluste der Brandenburger Kommunen und welche Auswirkungen hat die aktuelle Aufwertung des Schweizer Frankens auf deren Schuldenmanagement und Verschuldung? zu Frage 5: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 4 wurden für die Städte Fürstenwalde, Storkow (Mark) sowie Wittstock Dosse die nachfolgenden An- gaben gemeldet: Stadt Art Volumen Fürstenwalde Kassenkredit Aktuell 2,2 Mio. € Buchverlust bei soforti- gem Rücktausch. CHF-Plus Swap Der Aufwand für die Ausgleichszahlungen aus den beiden Swaps kann sich gegen- über dem Vorjahr um geschätzte 750.000 € erhöhen (bei Wechselkurs-Stand 27.01.2015 = 1,015). Storkow (Mark) Zins- und Wäh- rungsswap Risiko besteht in dem Umfang, wie der Wert des CHF gegenüber dem Euro am Ende der Laufzeit unter 1,50 liegt. Wittstock/Dosse Aktuell 388.944 € Buchverlust. Ergebnis bei Ablauf des Geschäfts (15.12.2015) noch nicht absehbar. Frage 6: Sind diese Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte der Kommunen in Brandenburg in Schweizer Franken gegen Wechselkurs- bzw. Währungsrisiken abgesichert? Wenn ja, welche Kosten fallen dafür pro Jahr an? zu Frage 6: Für die dargestellten Geschäfte bestehen nach Auskunft der Kommunen keine Absi- cherungen. Frage 7: Haben das Land oder die Kommunen weitere Kredit- bzw. Fremdwährungsgeschäfte in anderen Fremdwährungen abgeschlossen? (Wenn ja, bitte Anzahl, Fremdwäh- rung, jeweiliges Kredit- und Finanzvolumen und Tilgungszeitpunkte angeben) zu Frage 7: Das Land hat im Rahmen seines Schuldenmanagements auch Kredite in Fremdwäh- rungen aufgenommen. Zum Stichtag 26. Januar 2015 waren es neben dem bereits genannten Kredit in CHF drei weitere Fremdwährungskredite, deren Wechselkursri- siken jeweils vollständig abgesichert sind:  1 Kredit á 50 Millionen US-Dollar: Valuta (Wertstellung) 20.07.2011; Fälligkeit am 20.07.2021  1 Kredite á 500 Millionen Japanische Yen: Valuta (Wertstellung) 18.01.2005; Fälligkeit am 18.01.2035  1 Kredite á 500 Millionen Japanische Yen: Valuta (Wertstellung) 01.02.2005; Fälligkeit am 01.02.2035. Über die vorgenannten Fremdwährungsgeschäfte der Kommunen hinaus wurden keine weiteren Fremdwährungsgeschäfte getätigt. Frage 8: Wie schätzt die Landesregierung grundsätzlich die Risiken aus Fremdwährungsge- schäften auf Landes- und kommunaler Ebene ein und welche personellen und orga- nisatorischen Anforderungen stellen solche Geschäfte an das Schuldenmanage- ment? zu Frage 8: Auf Landesebene dürfen nur Fremdwährungskredite abgeschlossen werden, die ge- gen Währungsrisiken abgesichert sind. Daher schätzt die Landesregierung die Risi- ken aus Fremdwährungsgeschäften als gering ein. Im Hinblick auf die personellen und organisatorischen Anforderungen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Kreditmanagements spezifische Kenntnisse und Erfahrungen in Geld- und Kreditmarktgeschäften vorweisen. Darüber hinaus muss der zulässige Rahmen für Geld- und Kapitalmarktgeschäfte durch Rechtsvorschriften und Dienst- anweisungen bestimmt sowie dessen Einhaltung durch ein internes Kontroll- und Berichtssystem gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang ist auch die Dienstanweisung zur Aufnahme von Krediten am Geld- und Kapitalmarkt und zum Einsatz von Derivaten angepasst worden. So ist vor jedem Neuabschluss von Optimierungsderivaten der/die Abteilungsleiter/in “Haushalt“ über die Komplexität der Derivatestruktur in Form des zu erwartenden Chance/Risikoprofils zu unterrichten. Geschäfte, deren Entwicklung aufgrund ihrer Komplexität schwer einschätzbar sind, sollen unterbleiben. Jeder Neuabschluss von Optimierungsderivaten ist durch den/die Abteilungsleiter/in „Haushalt“ zu genehmi- gen und ggf. die Hausleitung zu unterrichten. Zudem ist auch der Abschluss von De- rivatgeschäften, die Währungsrisiken beinhalten, bei Neuabschlüssen nicht zulässig. Auf kommunaler Ebene sind bei der Aufnahme von Krediten die Vorschriften der BbgKVerf und hier insbesondere die Regelungen über die kommunale Haushaus- haltswirtschaft zu beachten. Nach § 63 Absatz 1 BbgKVerf hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Auf- gaben gesichert ist. Nach § 63 Absatz 2 BbgKVerf ist die Haushaltswirtschaft spar- sam und wirtschaftlich zu führen. Aus den Haushaltsgrundsätzen leitet sich das Ver- bot ab, unkalkulierbare Risiken zulasten des Gemeindevermögens einzugehen (Spe- kulationsverbot). Aus diesem Grund werden Fremdwährungsgeschäfte allein auf- grund des damit verbundenen Wechselkursrisikos als ungeeignetes Instrument eines Finanz- oder Schuldenmanagements angesehen. In einem derzeit sich in der Erar- beitung befindenden Runderlass des Ministeriums des Innern und für Kommunales wird die Aufnahme von Investitions- und Kassenkrediten in Fremdwährungen wegen des oben angeführten Spekulationsverbots als unzulässig erklärt.