Landtag Brandenburg Drucksache 6/7077 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.07.2017 / Ausgegeben: 31.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2791 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6886 Zwischenstaatliche Abkommen im Rahmen des BER und der FBB-GmbH Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Für den Bau und Betrieb des BER durch die FBB- GmbH sind verschiedene zwischenstaatliche Abkommen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund nötig. Frage 1: Welche Staatsverträge und Abkommen sind maßgebend für den Bau des BER? Zu Frage 1: Im Bereich der Luftfahrtverwaltung bestehen zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern, die mittelbar auch den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER) betreffen. Diese ergeben sich durch den Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) vom 04.Mai 2006 (GVBl./06, Nr. 8, S. 93) sowie die dazu bestehenden Verwaltungsvereinbarungen. Wenn mit dem „Bau“ des BER auch die Standortplanung gemeint sein sollte, sind dabei die Grundsätze des Gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg aus 2003 (GVBl. I S. 11) berücksichtigt worden. Durch die konkrete Standortfestlegung im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung-LEP FS aus 2003 (GVBL. II S. 594) besitzt das LEPro keine eigenständige Bedeutung mehr. Frage 2: Welche Staatsverträge und Abkommen sind maßgebend für die Gründung und Betrieb der FBB-GmbH? Zu Frage 2: Die Grundlagen des Zusammenwirkens der Gesellschafter Brandenburg, Berlin und Bundesrepublik Deutschland in der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und ihren Vorgängergesellschaften sind in dem Konsortialvertrag aus dem Jahr 1991, dem Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 und der Rahmenvereinbarung vom 31. August 2005 geregelt . Frage 3: Welche der unter 1. und 2. genannten Verträge müssten bei einer Offenhaltung von Tegel geändert werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7077 - 2 - Frage 4: Welche weiteren Verwaltungsakte wären von einer Offenhaltung von Tegel betroffen ? Zu Fragen 3 und 4: Die Landesregierung hat in den letzten Wochen mehrfach und nachdrücklich ihre Position zu der Frage einer Offenhaltung des Flughafens Tegel deutlich gemacht. Die Frage, welche Verträge und Verwaltungsakte von einer Offenhaltung Tegels betroffen wären, hängt von den genauen Umständen der zu treffenden Einzelfallentscheidung ab.