Landtag Brandenburg Drucksache 6/7079 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.07.2017 / Ausgegeben: 31.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2786 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6858 Rekultivierungsrückstand Kiesabbau Mühlberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Vertreter des Wirtschaftsministeriums haben in der 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie mitgeteilt, dass beim Kiesabbau Mühlberg die Rekultivierungsmaßnahmen nicht planmäßig umgesetzt wurden und ein Rückstand besteht. Weiterhin wurde bekannt, dass die zulässige Haldenhöhe erheblich überschritten wurde und Rekultivierungsmaßnahmen so lange nicht umgesetzt wurden, dass sich bereits angeblich schützenswerte Biotope bilden konnten. Darüber hinaus tritt bei entsprechenden Wetterbedingungen erheblicher Flugsand auf, der die Umgebung stark belastet. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Minister für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg hat mehrfach, zuletzt in der 48. Sitzung des Landtages Brandenburg am 29. Juni 2017, zum Ausdruck gebracht, dass die Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen beim Kiesabbau Mühlberg mit hoher Intensität verfolgt wird. Dieses geschieht im Dialog mit der Region. Entsprechend dem Landtagsbeschluss 6/6859-B wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie bis zum Ende des 1. Quartals 2018 dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie einen Bericht zur konkreten Erfüllung der vor Ort erteilten Auflagen vorlegen und dabei zum Zeitplan der Umsetzung der Auflagen Stellung nehmen. Frage 1: Wie hoch ist der Rekultivierungsrückstand? (bitte absolut und als Anteil der gesamten dato geforderten Maßnahmen in Euro) zu Frage 1: Eine monetäre Bewertung in Euro der Rekultivierungsmaßnahmen wird vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LGBR) regelmäßig nicht durchgeführt. Frage 2: Weshalb konnte es zu einer so hohen Abweichung der Rekultivierungsauflagen kommen? zu Frage 2: Dass es insbesondere beim Werk IV „Gries- und Angerwiesen“ zu einer Abweichung gekommen ist, ist Ergebnis der erst kürzlich getroffenen unternehmerischen Entscheidung, die Restvorräte dieser Lagerstätte nicht mehr zu gewinnen. Bei den anderen Werken im Raum Mühlberg kann eine Wiedernutzbarmachung und Bepflanzung von Böschungen aus Sicherheitsgründen erst nach der Gewährleistung der sich nur langfristig einstellenden Standsicherheit erfolgen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7079 - 2 - Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass der Rekultivierungsrückstand zügig abgebaut und Flugsand verhindert wird? zu Frage 3: Hinsichtlich der Rekultivierung im Werk IV ist eine zügige Zulassung des noch in diesem Jahr einzureichenden Abschlussbetriebsplanes Voraussetzung für eine zeitnahe Wiedernutzbarmachung entsprechend der eingebrachten Konzeption. Zu der vom Vorgängerunternehmen überhöht angelegten Halde werden gegenwärtig durch das LBGR Gespräche mit dem neuen Bergwerksunternehmer hinsichtlich der betrieblichen Möglichkeiten eines Rückbaus der Überhöhung geführt. Zur Verhinderung von Flugsand sind in erster Linie die freiliegenden Betriebsflächen zu minimieren. Darüber hinaus kommen Geschwindigkeitsbegrenzungen des betrieblichen Verkehrs und bei extremen Windereignissen zusätzlich Benässungsmaßnahmen zum Einsatz. Frage 4: Wie häufig werden die zu rekultivierenden Flächen in Mühlberg in den letzten 10 Jahren in Augenschein genommen? Wurden über die Begehungen Protokolle angefertigt? zu Frage 4: Inaugenscheinnahmen fanden in den letzten zehn Jahren mindestens einmal pro Jahr durch eine Befliegung sowie daraus resultierende zusätzliche Vorortkontrollen zu unterschiedlichen Zielstellungen statt. Wurden dabei Mängel festgestellt, so wurden diese protokolliert.