Landtag Brandenburg Drucksache 6/7081 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.07.2017 / Ausgegeben: 31.07.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2809 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion), Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Dr. Saskia Ludwig (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6918 Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Brandenburg verfügt über ein umfangreiches Netz an Landesstraßen. Angesichts ausbleibender Investitionen in die landeseigene Straßeninfrastruktur verschlechtert sich der Zustand dieser Straßen jedoch immer mehr. Hiervon sind in besonderer Weise die Straßen des Grünen Netzes betroffen. 1. Wie viele und welche Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sind dem Grundnetz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 1: Das Straßennetzkonzept 2008 wurde als Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4 – Nr. 1/2010 – vom 19.02 2010 im Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 24 vom 23. Juni 2010 veröffentlicht. Bestandteil des Runderlasses ist als Anlage 2 eine Straßenkarte in der die Netzzuordnung dargestellt ist. Der Runderlass kann auf der Internetseite des LS unter http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.242194.de eingesehen werden. In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sind drei Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 24 km dem Grundnetz zugeordnet. 2. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 2: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grundnetzes wurde im Jahr 2014 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grundnetz im Land Brandenburg ist in Anlage 1 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen liegt nicht vor. 3. Wie viele und welche Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel sind dem Grünen Netz zugeordnet (bitte jeweils inklusive Angabe der Kilometer)? zu Frage 3: Zur Netzzuordnung siehe Antwort auf Frage 1. Zwei Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 4 km in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel gehören zum Grünen Netz. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7081 - 2 - 4. In welchem Zustand nach ZEB befinden sich diese Landesstraßen jeweils (bitte Kilometerangabe pro ZEB-Zustandsnote)? zu Frage 4: Die letzte Zustandserfassung und -bewertung des Grünen Netzes wurde im Jahr 2015 erstellt. Die prozentuale Aufteilung der Zustandsnoten für das Grüne Netz im Land Brandenburg ist in Anlage 2 dargestellt. Eine Aufschlüsselung nach Kreisen erfolgte nicht. 5. Bei wie vielen Kilometern an welchen Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel handelt es sich um Alleen? zu Frage 5: In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel befinden sich an 2,1 km Landesstraßen außerorts Alleen (Stand 2014). Bzgl. der Alleelängen liegt eine Unterscheidung in verschiedene Netze der Landesstraßen nicht vor. 6. Wie viele Brückenbauwerke befinden sich an welchen Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel? zu Frage 6: In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel gibt es ein Brückenbauwerk im Zuge einer Landesstraße. 7. Welche Zustandsnoten weisen diese Brückenbauwerke auf? zu Frage 7: Das Brückenbauwerk hat eine Zustandsnote von 1,5. 8. Für welche Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel plant die Landesregierung eine (vollständige oder abschnittsweise) grundhafte Sanierung? zu Frage 8: Die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel ist Baulastträger für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen, die auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt liegen. Die Gesamtübersicht zu Bauvorhaben des Jahres 2017 an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen die in der Baulast des Landes Brandenburg liegen, können auf der Internetseite des LS unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.433076.de Weitere Maßnahmen werden im Rahmen der jährlichen Bauprogramme abgestimmt und zu Beginn des jeweiligen Jahres bekanntgegeben. 9. Welche Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel wurden in welcher Länge laut dem Netzkonzept für das Landesstraßennetz in Brandenburg aus dem Jahr 2010 als abstufungsrelevant identifiziert? 10. Beabsichtigt oder plant die Landesregierung die Abstufung einer oder mehrerer Landesstraßen in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel (bitte begründen)? 11. Falls ja, welche Landesstraßen sind davon betroffen und wie ist der zeitliche Ansatz? 12. Wurden diesbezüglich seitens der Landesregierung oder Landesverwaltung Gespräche oder Verhandlungen geführt? Falls ja, wann und mit wem? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7081 - 3 - zu Fragen 9 bis 12: Auf der Grundlage des Straßennetzkonzeptes 2008 hat das MIL die Straßen des Grünen Netzes einer Prüfung ihrer verkehrlichen Bedeutung unter Beachtung der §§ 3 und 7 des brandenburgischen Straßengesetzes unterzogen. Ergebnis der Untersuchung war, dass für ca. 2000 km dieses Netzes eine Landesstraßenfunktion nicht mehr gegeben ist. Diese Untersuchung und ihre Umsetzung war Prüfgegenstand des LRH (Abschlussbericht vom 10.05.2017). In Auswertung des LRH-Berichtes wird das MIL die vorliegende Untersuchung auf ihre Aktualität überprüfen und ein Konzept zur Umsetzung vorlegen . Bestandteil des Konzeptes wird auch die Abstimmung mit den Kreisen sein. Eine Längenstatistik nach Kreisen liegt nicht vor. Die abstufungsrelevante Landesstraße für die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel ist mit Stand 9/2014 in Anlage 3 dargestellt. 13. In welcher Höhe wären Investitionen in die einzelnen Landesstraßen des Grünen Netzes in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel notwendig, um gegebenenfalls eine Abstufung vorzunehmen? zu Frage 13: Nach § 11 Abs. 4 BbgStrG hat im Falle einer Abstufung der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat. Für eine nachweisbar unterlassene Unterhaltung kann der bisherige Straßenbaulastträger vor der Abstufung entweder notwendige bauliche Maßnahmen selbst durchführen oder es wird die sogenannte Einstandspflicht – ein vom bisherigen an den neuen Baulastträger zu zahlender Betrag – ermittelt . Dies erfolgt immer maßnahmenspezifisch für den Einzelfall und nur im Falle einer beabsichtigten Abstufung. 14. Wurden in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel in der Vergangenheit bereits Landesstraßen abgestuft? 15. Falls ja: a) Welche Landesstraßen waren zu welchem Zeitpunkt davon betroffen? b) Wurden diese Landesstraßen vorher grundhaft saniert? c) Welche Kosten waren im Einzelfall mit der Abstufung verbunden? d) Wofür sind diese Kosten konkret angefallen? e) In welchen Umfang wurden abgestufte Straßen nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg - Teil kommunaler Straßenbau – gefördert? zu Fragen 14 und 15: In der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel wurden seit 2011 keine Landesstraßen in der Baulast des Landes abgestuft. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 KA 2809 Anlage 1 Gesamtnetz 2014 (ca. 2700 km): davon: • 61 % gut/sehr gut (ca. 1650 km) • 39 % schlecht/sehr schlecht (ca. 1050 km) Ortsdurchfahrten 2014 (ca. 790 km): Davon. 38% gut/sehr gut (ca. 300 km) 62% schlecht/sehr schlecht (ca. 500 km) Freie Strecken 2014 (ca. 1900 km) : 71% gut/sehr gut (ca. 1350 km) 29% schlecht/sehr schlecht (ca. 550 km) KA 2815 Anlage 2 Ortsdurchfahrten 2015 (ca. 790 km): Davon. 34% gut/sehr gut (ca. 220 km) 66% schlecht/sehr schlecht (ca. 520 km) Freie Strecken 2015 (ca. 2140 km) : 58% gut/sehr gut (ca.1240 km) 42% schlecht/sehr schlecht (ca. 900 km) KA 2809 Anlage 3