Landtag Brandenburg Drucksache 6/7096 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.07.2017 / Ausgegeben: 01.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2796 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6898 Krautung der Seenkette in der Gemeinde Grünheide Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Einem Pressebericht in der Märkischen Oderzeitung vom 26.06.2017 mit dem Titel „Wasserpflanzen machen Werlsee dicht“ zufolge, ist die Seenkette in der Gemeinde Grünheide, zu welcher der Werlsee, der Peetzsee und der Möllensee gehören, seit Wochen stark verkrautet. Dies führt nicht nur zu Beeinträchtigungen beim Baden, sondern behindert aufgrund dichten Bewuchses auch das Befahren der Seen mit motorgetriebenen Booten, da sich die Wasserpflanzen um die Antriebsschrauben wickeln. In dem Pressebericht wird auch dargestellt, dass sich anscheinend niemand für die Unterhaltung und Krautung zuständig fühlt. Gemäß der Brandenburgischen Gewässereinteilungsverordnung zählt die Löcknitz, inklusive Werlsee, Peetzsee und Möllensee, zu den Gewässern I. Ordnung, für die das Land Brandenburg und damit das Landesamt für Umwelt zuständig ist. 1. Stimmt es, dass dem Land Brandenburg die Unterhaltungspflicht für den Werlsee, den Peetzsee und den Möllensee obliegt? Wenn ja, ist der Landesregierung bekannt, dass diese Gewässer derzeit stark verkrautet sind, sodass weder das Baden noch das Befahren mit motorgetriebenen Booten möglich sind? 2. Welche Maßnahmen wird das zuständige Landesamt für Umwelt unternehmen, um gegen die starke Verkrautung im Sinne der Unterhaltungspflicht vorzugehen? Ist bereits eine Beauftragung des Gewässerunterhaltungsverbandes erfolgt? Wenn nein, warum nicht und wann wird diese voraussichtlich erfolgen? 3. Welcher Wasser- und Bodenverband müsste im Auftrag des Landesamtes für Umwelt die Unterhaltungsarbeiten aus- und durchführen? 4. Wann erfolgte im Rahmen der Unterhaltungspflicht letztmalig eine Krautung der zuvor genannten Seen? Zu den Fragen 1 bis 4: Gemäß Brandenburgischer Gewässereinteilungsverordnung zählt die Löcknitz mit Werlsee, Peetzsee und Möllensee als Gewässer I. Ordnung zu den sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes. Die Unterhaltungslast liegt bei der Bundesschifffahrtsverwaltung . Zuständig ist das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Eberswalde. Der Landesregierung liegen aus diesem Grund keine konkreten Angaben über die Durch- Landtag Brandenburg Drucksache 6/7096 - 2 - führung der Unterhaltung dieser Gewässer vor. 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Beeinträchtigung der Schiffbarkeit dieser Gewässer vor? Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen nur die Hinweise vor, die in dem o. g. Artikel vom zuständigen Leiter des WSA Eberswalde hierzu gemacht wurden.