Landtag Brandenburg Drucksache 6/7114 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.08.2017 / Ausgegeben: 03.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2776 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6826 IT-Ausstattung der Justiz Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt macht auch vor der Justiz nicht Halt. Eine angemessene Ausstattung mit der entsprechenden Hard- und Software ist daher unerlässlich, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsalltag zu gewährleisten. Frage 1: Wie alt ist die Hard- und Software in der Justiz in Brandenburg (bitte aufschlüsseln nach Gerichten/Behörde und Dienstlaufbahn)? zu Frage 1: In der Justiz des Landes Brandenburg wird aktuelle Hard- und Software eingesetzt . Im Bereich der Hardware wird für Server und Arbeitsplatzcomputer (APC) ein Innovationszyklus von fünf Jahren verfolgt. Eine standortbezogene Übersicht der Beschaffungsjahre ist als Anlage beigefügt. Monitore und Drucktechnik sind in der Regel länger nutzbar und werden überwiegend bedarfsbezogen ersetzt. Bezüglich der IT-Ausstattung der Arbeitsplätze der Justiz erfolgt bislang keine Unterscheidung nach Dienstlaufbahnen. Zum Betrieb der Hardware kommen aktuelle Softwareprodukte zum Einsatz (Windows 7, Windows Server 2008 oder höher, SQL Server 2008 oder höher, Microsoft Office 2010). Die Fachanwendungen werden in Entwicklungsverbünden gepflegt und laufend weiterentwickelt . Im Bereich der Sozialen Dienste der Justiz erfolgt derzeit die Einführung des Fachverfahrens Sopart, welche mit der Umstellung auf eine Terminalserverumgebung mit Thin-Clients verbunden ist. Frage 2: Kann mit der bisherigen IT-Ausstattung die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, der Fachanwendungen und der E-Akte reibungslos ein- und durchgeführt werden? zu Frage 2: In Brandenburg ist der elektronische Rechtsverkehr in weiten Teilen bereits seit 2007 eröffnet. Die IT-Ausstattung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften ermöglicht derzeit den reibungslosen Betrieb der Fachverfahren und des elektronischen Rechtsverkehrs . Für die Einführung und den Betrieb einer E-Akte sind neue Hardwarebeschaffungen erforderlich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7114 - 2 - Frage 3: Falls nein: bis wann soll die IT-Ausstattung modernisiert werden (bitte aufschlüsseln nach Gericht/Behörde und Zieljahr für die Modernisierung)? zu Frage 3: Derzeit wird von einer Einführung der E-Akte ab Ende 2017 bis zum Jahr 2026 ausgegangen. Nach Pilotierung des elektronischen Integrationsportals (eIP) als einheitlichem E-Akte-System in der Justiz des Landes Brandenburg bei dem LG Frankfurt (Oder) in zwei Zivilkammern und nachfolgend am Verwaltungsgericht Potsdam ist eine Einführung im übrigen Geschäftsbereich der Justiz geplant. Eine Planung für die Pilotierung und weitere Einführung wird derzeit erstellt. Eine Konkretisierung dieser Planung wird erforderlich, wenn die Schnittstellen zwischen eIP und den jeweiligen Fachverfahren der Justiz realisiert sind. Entsprechende Aufträge sind bereits ausgelöst. Für die klassischen Arbeitsplatzcomputer wurde bereits festgelegt, dass diese bei der Neubeschaffung im Rahmen des Innovationszyklus den Anforderungen an die E-Akte genügen müssen, so dass die ab dem Jahr 2017 beschaffte bzw. zu beschaffende Technik den Anforderungen entspricht. Im Bereich der Monitore an Entscheiderarbeitsplätzen soll nach den derzeitigen Planungen mindestens ein Touch-Monitor zum Einsatz kommen. Bisher wurden verschiedene Geräte getestet. Die Festlegung der Mindestanforderungen an solch einen Monitor kann erst nach Durchführung der Pilotierung der E-Akte endgültig getroffen werden. Diese Entscheidung wird dann auch Eingang in das entsprechende Arbeitsplatzkonzept finden. Ähnlich verhält es sich bei der Auswahlentscheidung zur Nutzung von sogenannten Hybrid-Notebooks an den Entscheiderarbeitsplätzen. Auch hier sind bereits mehrere Geräte im Test. Frage 4: Hat jeder Arbeitsplatz in der Justiz einen guten Zugang zu Internetverbindungen? zu Frage 4: Ja. Frage 5: Können Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unproblematisch von anderen Standorten als dem Dienstort auf den elektronischen Arbeitsplatz zurückgreifen (bitte aufschlüsseln nach Dienststandorten)? zu Frage 5: Derzeit besteht für Richter und Staatsanwalte grundsätzlich nur die Möglichkeit , an den Dienstorten und, mit Ausnahme der Verwaltungsgerichtsbarkeit, jeweils innerhalb der Gerichtszweige bzw. im Bereich der Staatsanwaltschaften auf den elektronischen Arbeitsplatz zuzugreifen. Ein beliebiger, bereichsübergreifender Zugriff ist nicht möglich. Es besteht vereinzelt die Möglichkeit, vom heimischen Arbeitsplatz auf den elektronischen Arbeitsplatz zuzugreifen. Am Finanzgericht Berlin-Brandenburg nutzt ein Großteil der Richterinnen und Richter diese Möglichkeit. Frage 6: Falls nein: Worin liegen die Gründe und bis wann soll dieser Zugriff auf welche Weise hergestellt werden? zu Frage 6: Derzeit werden die Fachverfahren der Justiz noch dezentral betrieben. Ein bereichsübergreifender Zugriff ist aus technischen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7114 - 3 - Die Umsetzung dieses zukünftig sehr wichtigen Aspekts wird derzeit durch den zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) vorbereitet. Es fanden hierzu bereits Gespräche mit dem IT-Dienstleister des Landes Brandenburg ZIT-BB statt. Zukünftig wird der Zugriff auf die E-Akte auch außerhalb des Dienstortes komfortabel ermöglicht werden. Bei der Umsetzung der Lösung wird es eine enge Abstimmung mit dem ZIT-BB geben. Derzeit sieht die Planung zur Pilotierung der E-Akte bereits einen Zugriff auf die E- Akte außerhalb des Dienstzimmers vor. Anlage: Übersicht Beschaffungsjahr Hardware APC Server Brandenburgisches Oberlandesgericht überwiegend 2014 k.A. (2011 – 2017) LG Frankfurt (Oder) 2017 AG Bad Freienwalde 2013 AG Bernau 2013 AG Eberswalde 2013 AG Eisenhüttenstadt 2014 AG Fürstenwalde/Spree 2013 AG Frankfurt (Oder) 2017 AG Strausberg 2015 LG Potsdam 2014 AG Brandenburg a.d.H. 2013 AG Luckenwalde 2012 AG Rathenow 2015 AG Nauen 2014 AG Zossen 2015 LG Neuruppin 2014 AG Oranienburg 2013 AG Neuruppin 2013 AG Perleberg 2013 AG Prenzlau 2014 AG Zehdenick 2013 AG Schwedt/Oder 2013 LG Cottbus 2016 AG Bad Liebenwerda 2014 AG Cottbus 2016 AG Königs Wusterhausen 2016 AG Lübben 2014 AG Senftenberg 2014 Amtsgericht Potsdam 2014 Generalstaatsanwaltschaft, Staatsanwaltschaften 2013 2013 - 2016 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 2013 2011 SG Cottbus 2017 2011 SG Frankfurt (Oder) 2017 2011 Landtag Brandenburg Drucksache 6/7114 - 4 - SG Neuruppin 2013 2011 SG Potsdam 2014 2011 VG Cottbus 2012 2011 VG Frankfurt (Oder) 2012 2015 VG Potsdam 2012 2016 Finanzgericht Berlin-Brandenburg 2012 2015 Arbeitsgericht Brandenburg a.d.H. 2013 2012 – 2015 ArbG Cottbus 2015 2015 ArbG Eberswalde 2016 2016 ArbG Frankfurt (Oder) 2015 2013 ArbG Neuruppin 2016 2013 ArbG Potsdam 2013 2012 JVA Brandenburg 2013 2012 JVA Cottbus 2012 2012 JVA Duben 2015 2012 JVA Duben Außenstelle Spremberg 2014 2012 JVA Wriezen 2014 2012 JVA Wulkow 2014 2012 ZenIT 2016 -