Landtag Brandenburg Drucksache 6/7119 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.08.2017 / Ausgegeben: 03.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2777 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6827 Zu den TBC-Fällen in Brandenburg und der Situation der Röntgenstation Wünsdorf Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Herkunftsländern stammen die mit TBC diagnostizierten Flüchtlinge in den Jahren 2012-2016? zu Frage 1: Für den Zeitraum 2012-2017 wurden im Land Brandenburg 179 an Tuberkulose erkrankte Flüchtlinge nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldet. Diese stammten in erster Linie aus Zentral- und Vorderasien (39%), aus Ost- und Zentralafrika (30%) sowie Ost- bzw. Südosteuropa (24%). Frage 2: Mit wem wurde der Leasingvertrag abgeschlossen und welche Kosten ergeben sich daraus pro Jahr für das Land? zu Frage 2: Der Nutzungsvertrag mit der Vereinbarung zur Leasingrate wurde zwischen dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Potsdam und der Siemens Healthcare GmbH, Erlangen abgeschlossen. Danach umfasst das jährliche Nutzungsentgelt 61.140 Euro (5.095,- Euro pro Monat, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer). Frage 3: Auf welchen Stand muss die Anzahl von Flüchtlingen fallen, so dass über eine weitere Verwendung der Station entschieden werden kann? zu Frage 3: Ein Stand zur Anzahl der Flüchtlinge ist hierzu nicht festgelegt. Frage 4: Wie soll eine weitere bzw. andere Verwendung der Station aussehen? zu Frage 4: Die Röntgenstation wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Nutzungsdauer von fünf Jahren an die Fa. Siemens Healthcare GmbH zurückgegeben, wenn kein Anschlussvertrag geschlossen wird. Frage 5: Hat das Land die Möglichkeit, ohne finanziellen Schaden vor Ablauf des 5- jährigen Leasingvertrags diesen zu kündigen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7119 - 2 - zu Frage 5: Im Rahmen einer Einzelnutzungsvereinbarung zwischen dem MASGF und dem BLB werden die sich aus dem Leasingvertrag ergebenden Kosten über eine Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten bis 30.04.2021 mit Landesmitteln finanziert. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist grundsätzlich möglich. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Kosten werden dadurch nicht reduziert.