Landtag Brandenburg Drucksache 6/7127 6. Wahlperiode Eingegangen: 31.07.2017 / Ausgegeben: 07.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2806 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6915 Richtlinie fairer Lastenausgleich Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 01.01.2017 trat die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zu Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Leerstand von Migrantenunterkünften in Kraft. Frage 1: Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben eine Förderung im ersten Halbjahr 2017 beantragt für a) Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnungsverbünde und Übergangswohnungen , b) Einrichtungen von Einrichtungen außerhalb der vorläufigen Unterbringung ? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Frage 2: Wie viele Anträge für welche Landkreise und kreisfreien Städte wurden in diesem Zeitraum bewilligt bzw. abgelehnt? (bei Ablehnung bitte Angabe des Grundes) zu Frage 1 und 2: Auf Grund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg (MASGF) zur Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den durch Leerstand von Unterbringungsplätzen in bestehenden Flüchtlingsunterkünften entstandenen Aufwendungen (Fairer Lastenausgleich) setzt sich zum Ziel, Landkreise und kreisfreie Städte des Landes Brandenburg in Bezug auf die durch den Leerstand von Unter -bringungsplätzen in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung entstandenen Aufwendungen finanziell zu unterstützen. Mit Stand zum 10. Juni 2017 haben alle Landkreise und kreisfreien Städte Abschlagzahlungen nach der Richtlinie beantragt. Alle Anträge wurden bewilligt. Insgesamt sind Abschlagszahlungen in Höhe von rund sechs Mio. Euro an alle antragstellenden Kommunen entsprechend der Förderrichtlinie ausgezahlt worden. Die abschließenden Förderanträge sind erst nach Ermittlung der endgültigen Verteilquote bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Förderung erfolgt anhand einer festen Verteilungsquote , die auf der Grundlage der zu den Stichtagen 31.03., 31.05., 30.06., 31.07., 31.08., 30.09., 31.10.2016 sowie 28.02., 30.04. und 30.06.2017 durch die Landkreise und kreisfreien Städte gemeldeten leerstehenden und zur Belegung verfügbaren Plätze ermittelt wird. Landtag Brandenburg Drucksache 6/7127 - 2 - Förderfähig im Sinne der Richtlinie ist der finanzielle Aufwand aus dem Zeitraum zwischen Bereitstellung und tatsächlicher Belegung der nach Maßgabe des Landesaufnahmegesetzes und im Einvernehmen mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) geschaffenen Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnungsverbünden und Übergangswohnungen , die vor dem 01. April 2016 geschaffen wurden, sowie in Einrichtungen außerhalb von Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung. Frage 3: Wie viel Leerstand gab es zu 1 a) und b) in den Landkreisen und kreisfreien Städten zum Stichtag 31.12.2016 und 30.06.2017? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 3: Der erfragte Stichtag 31.12.2016 ist in der Förderrichtlinie „Fairer Lastenausgleich “ nicht vorgesehen, daher liegen hierzu keine Angaben vor. Die Leerstandszahlen für den 30.06.2017 liegen noch nicht vor. Die Landkreise und kreisfreien Städten haben zur Umsetzung der Richtlinie ausschließlich die Summe der nach der Richtlinie förderfähigen, leerstehenden und zur Belegung verfügbaren Plätze für die in der Richtlinie vorgesehenen Stichtage der Bewilligungsbehörde zu übermitteln. Bei dieser Übermittlung wird nicht zwischen Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften , Wohnungsverbünde sowie Übergangswohnungen und Plätzen in Einrichtungen außerhalb der vorläufigen Unterbringung differenziert. Das MASGF wird - wie angekündigt - über die Umsetzung der Förderrichtlinie „Fairer Lastenausgleich “ in dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie berichten .