Landtag Brandenburg Drucksache 6/7143 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.08.2017 / Ausgegeben: 08.08.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2814 der Abgeordneten Diana Bader (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6925 Unabhängige Beratungsstellen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die langjährige Forderung der Menschen mit Behinderung nach unabhängigen Beratungsstellen endlich realisiert. Derzeit besteht die Möglichkeit für die Betroffenenverbände, Vereine und Organisationen , eine entsprechende Förderung zu beantragen. Unter Punkt 7 der Förderrichtlinie steht, dass die Länder die Verteilung der Mittel steuern können, indem sie eine Priorisierung der Anträge vornehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beratungsstellen wird es im Land Brandenburg geben? zu Frage 1: Die Förderung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung erfolgt durch den Bund. Ausgehend von einem Fördervolumen von 50 Mio. € stehen für das Land Brandenburg ca. 2,17 Mio. Euro zur Verfügung. Die erste Förderperiode beginnt am 1. Januar 2018. Anträge dafür können bis zum 31. August 2017 gestellt werden. Die zweite Förderperiode startet am 1. April 2018. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet über die Anträge im Benehmen mit den Ländern. Wie viele Beratungsstellen es im Land Brandenburg tatsächlich geben wird, steht daher noch nicht fest, sondern hängt von der Zahl der bewilligungsfähigen Förderanträge ab. 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung? zu Frage 2: Im Rahmen der Priorisierung der Anträge ist zunächst zu prüfen, ob die Antragstellenden die der Förderrichtlinie zugrundeliegenden Kriterien erfüllen (Peer-Ansatz, barrierefreies Angebot, ganzheitlicher Beratungsansatz etc.). Wesentliches Ziel der Priorisierung ist es, unter Berücksichtigung der vorhandenen Strukturen der Selbsthilfe und Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung eine flächendeckende Beratungsstruktur zu schaffen, die möglichst alle Arten von Teilhabebeeinträchtigungen berücksichtigt. 3. Wie wird die tatsächliche Unabhängigkeit der Beratungsstellen garantiert? Landtag Brandenburg Drucksache 6/7143 - 2 - zu Frage 3: Ziel der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist es, eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung von Betroffenen für Betroffene zu ermöglichen. Die Förderrichtlinie stellt insoweit Kriterien auf, die gewährleisten , dass allein die Antrag-stellenden gefördert werden, die im Rahmen des einzureichenden Beratungskonzepts begründet darlegen, wie die Beratung unabhängig - im Sinne von Parteilichkeit für die Betroffenen - erfolgt. 4. Wer ist an den Entscheidungen über die Priorisierung beteiligt? 5. Werden Landesbehindertenbeauftragter und Landesbehindertenbeirat in die Entscheidung einbezogen? zu Frage 4 und 5: Die Priorisierung erfolgt in Abstimmung mit den Kommunen. Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung und der Landesbehindertenbeirat sind von Anfang an eingebunden und beteiligt worden. Auch im weiteren Prozess und insbesondere bei der Prüfung und Priorisierung der Anträge werden sie beteiligt. Die Entscheidung über die Förderung trifft der Bund. 6. Wie wurden die Selbstvertreterorganisationen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert und wie werden sie grundsätzlich in die Lage versetzt, ein solches Angebot zu beantragen und umzusetzen? zu Frage 6: Um die Interessenvertretungen frühzeitig über die landesseitige Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung zu informieren und in die Vorbereitungen aktiv einzubeziehen, wurden im Vorfeld mehrere Gespräche mit den Mitgliedern des Landesbehindertenbeirats und Verbänden der Selbsthilfe geführt. Am 26. Juni 2017 fand zudem im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eine Informationsveranstaltung statt, in der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Förderrichtlinie vorgestellt wurde und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer alle offenen Fragen stellen konnten. Inhaltliche Beratung und Förderberatung erhalten Selbstvertretungsorganisationen auch von dem vom Bundessozialministerium beauftragten Dienstleister, der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub).